Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans „Ober-Hardrain“

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ sollen, wie vorgenannt beschrieben, neue Gewerbeflächen in Kuppenheim ausgewiesen werden. Ein allgemeines Vorkaufsrecht für die Grundstücke des Geltungsbereichs des zukünftigen Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ besteht aktuell nicht.

Für die Ausübung eines Vorkaufsrechts muss eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden. Die Satzung dient dann zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ist auch geeignet, die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Unter den Begriff „städtebauliche Maßnahmen“ fallen alle Maßnahmen, die der Stadt dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen, vorausgesetzt, sie weisen einen städtebaulichen Bezug auf.
 
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig diese Vorkaufsrechtssatzung für den künftigen Bebauungsplan „Ober-Hardrain“. Auf die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.

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