Kommunales Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“ beschlossen – Weiterer Schritt für einen aktiven Klimaschutz in Kuppenheim

Die Stadt Kuppenheim engagiert sich aktiv für den Klimaschutz und macht sich für einen energiewirtschaftlichen, infrastrukturellen und klimafreundlichen Fortschritt stark.Mit dem Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“ möchte die Stadt Kuppenheim Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden in Kuppenheim mit einem Zuschuss für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung und deren Speicherung unterstützen und den Ausbau regenerativer Energien fördern. Damit möchte die Stadt Kuppenheim die aktuelle Förderlücke des Bundes und des Landes schließen sowie dadurch einen Anreiz schaffen, die Solarpotentiale der privaten Wohngebäude sinnvoll für die Energiewende und die dringend notwendige Reduzierung der CO2-Emissionen zu nutzen. Ebenso ist es sinnvoll, den Sonnenstrom direkt dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird und damit einen weiteren Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.

Der Gemeinderat hat hierfür im Haushaltsplan 2024 und in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026 werden jeweils 30.000 € per anno für das Förderprogramm zur Auszahlung beschlossen.Grundlage ist die vom Gemeinderat verabschiedete kommunale Förderrichtlinie, die auch in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt ist. Ergänzend können die Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen auf der Homepage der Stadt Kuppenheim unter der Rubrik Natur & Umwelt/Klimaschutz, ab dem 01.11.2023, abgerufen werden.Eckdaten zur Förderung:

  • Die Förderrichtlinie tritt zum 01.11.2023 in Kraft
  • Ab diesem Datum können Anträge bei der Stadtverwaltung eingereicht werden
  • Förderung von PV-Anlagen: Fördersumme 100 € pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung - die maximale Fördersumme beträgt 1.000 €
  • Batteriespeicher: Fördersumme 100 € pro kWh nutzbarer Kapazität - die maximale Fördersumme beträgt 500 €
  • Balkonkraftwerke: Pauschaler Zuschuss 150 € je Wohneinheit

Antragsberechtigt für die vorgenannten Zuschüsse sind grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden bzw. Wohnungen als auch Mieter die in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung ein durchschnittliches Haushaltseinkommen per anno bis maximal 75.000 € haben (laut Steuerbescheid).  

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de