Pauschale für den SV 08 Kuppenheim zur Nutzung der Sporthallen und Sportplätze

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im Dezember 2022 die „Entgeltordnung für die Turn- und Sporthallen und Sportanlagen der Stadt Kuppenheim“ zum 01.01.2023 beschlossen. Im Zuge dieser Entgeltordnung wurden die Entgelte für die Vereine neu berechnet.Für die Nutzung der Sporthallen, Sportplätze und Gemeinderäume wurde dem SV 08 Kuppenheim e.V. bisher eine Pauschale in Rechnung gestellt. Durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung soll die seit 1997 unveränderte Pauschale in Höhe von 1.650 € neu angepasst werden.

Der SV 08 Kuppenheim e.V. nutzt momentan die Großsporthalle am Cuppamare, den Rasen- und Kunstrasenplatz am Cuppamare sowie das Wörtelstadion. Würden die Nutzungen der Sporthalle und des Rasenplatzes am Cuppamare durch den SV 08 Kuppenheim nach der neuen Entgeltordnung abgerechnet werden, müsste der SV 08 Kuppenheim für das Jahr 2023 insgesamt 5.319 €/brutto ohne Berücksichtigung der Verbandsspiele bezahlen.Die Nutzung des Kunstrasenplatzes für Trainingszwecke ist mit dem SV 08 Kuppenheim e.V. durch Pachtvertrag geregelt und wird nicht separat abgerechnet. Der SV 08 Kuppenheim e.V. trägt die sich unmittelbar aus dem Pachtzweck ergebenden Kosten, z. B. für die Unterhaltung, Versicherung und die ordnungsgemäße Pflege des Kunstrasenplatzes.Die jährliche tatsächliche Nutzung der Sportplätze durch den SV 08 Kuppenheim e.V. ist schwer kalkulierbar. Die Verbandsspiele bzw. die Trainingseinheiten können nicht exakt festgelegt werden und auch die Spielstätten (Rasenplatz am Cuppamare, Kunstrasenplatz oder Wörtelstadion) variieren entsprechend der Witterungsverhältnisse. Eine exakte Abrechnung gestaltet sich für die Verwaltung sehr schwierig und würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.Nach der neuen Entgeltordnung der Stadt Kuppenheim ist der Bürgermeister ermächtigt, individuelle Vereinbarungen mit den Nutzern auf Grundlage von Pauschalentgelten bzw. auf Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen zu schließen.Die Verwaltung schlug daher dem Gemeinderat vor, rückwirkend zum 01.01.2023 eine Pauschale in Höhe von 3.600 € jährlich für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze durch den SV 08 Kuppenheim e.V. festzusetzen. Die Pauschale beinhaltet die Nutzung der Großsporthalle am Cuppamare, den Rasenplatz am Cuppamare und die Nutzung des Wörtelstadions, inklusive aller Verbandsspiele im Erwachsenen- und Jugendbereich. Hinzu kommen die Verbrauchskosten des Gastrozelts von 600 € und die Abwasser- und Wasserkosten des WC-Containers von 120 €.Außerdem trägt die Stadt die ergänzenden jährlichen Pflegekosten für den Rasenplatz am Cuppamare und dem Wörtelstadion in Höhe von rund 23.000 €. Darüber hinaus trägt die Stadt die Stromkosten für die Flutlichtanlage des Rasenplatzes am Cuppamare in Höhe von jährlich rund 1.000 € und es fallen zur Pflege des Wörtelstadions sowie des Rasenplatzes am Cuppamare Bauhofkosten in Höhe von jährlich rund 13.200 € an.Der Gemeinderat war mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden und beschloss die jährliche Pauschale in Höhe von 3.600 € für die Nutzung der Großsporthalle am Cuppamare, den Rasenplatz am Cuppamare und die Nutzung des Wörtelstadions inklusive aller Verbandsspiele im Erwachsenen- und Jugendbereich für den SV 08 Kuppenheim e.V. rückwirkend zum 01.01.2023.

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