Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ICC Bischweier“ sowie zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiete an der B462 und Sondergebiet Spanplattenwerk Bischweier“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischweier hat am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ICC Bischweier“ aufzustellen sowie den Bebauungsplan „Gewerbegebiete an der B 462 und Sondergebiet Spanplattenwerk in Bereichen der Teilgebiete Hardrain und Uchtweide“ zu ändern und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Mit Schreiben vom 12.04.2023 wurde die Stadt Kuppenheim im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zu den beiden Bebauungsplanverfahren bis zum 19.05.2023 aufgefordert. Die ursprüngliche Abgabefrist wurde auf Antrag der Stadt Kuppenheim von der Gemeinde Bischweier bis zum 27.06.2023 verlängert.
Alle Unterlagen zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren sind auf der Homepage der Gemeinde Bischweier unter folgendem Link https://www.bischweier.de/startseite/leben-wohnen/nachfolgenutzung+spanplattenwerk.html abrufbar.
Der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim hat sich bereits im vergangenen Jahr mit der geplanten Ansiedlung eines International Consolidation Center (ICC) auf dem Gelände des ehemaligen Spanplattenwerks in Bischweier befasst. Zunächst wurde in der öffentlichen Sitzung am 12.09.2022 der aktuelle Sachstand sowie die grundlegende Positionierung der Stadt Kuppenheim zur Ansiedlung eines solchen Logistikzentrums in Bischweier vorgestellt. Zur Berücksichtigung der Belange der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kuppenheim wurden insbesondere folgende Forderungen gestellt:

  • Information und Einbeziehung der Kuppenheimer Bürgerinnen und Bürger sowie des Kuppenheimer Gemeinderats in einem mit der Stadt Kuppenheim abzustimmenden Format
  • Keine Ausfahrt des ICC auf die Kuppenheimer Straße (K3713)
  • Zügige und zeitnahe Realisierung der B3-Neu zur direkten Anbindung des ICC an das PKW-Werk Rastatt und das Presswerk. Die verbindliche Realisierung der B3-Neu – Ortsumfahrung Kuppenheim – ist in einem Vertrag mit dem Land zu vereinbaren.
  • Ausweisung eines ganztägigen LKW-Durchfahrtsverbots in Kuppenheim

Zuletzt wurde das Vorhaben am 05.12.2022 in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung mit der Gemeinde Bischweier dem Gemeinderat in Kuppenheim vorgestellt.

Vorhaben

Auf der Fläche des ehemaligen Spanplattenwerks sollen insgesamt drei großflächige Lager- und Verarbeitungs- bzw. Vormontagehallen (inkl. Büroflächen, Aufenthaltsräumen und Sozialflächen), daran anschließende geschlossene Verladetunnel sowie eine Bahnverladehalle einschließlich der dafür erforderlichen Logistik- und Parkierungsfläche (Parkdeck mit zehn Ebenen und ca. 306 Parkplätze) errichtet werden. Die Hallen dienen zur Lagerung, Verarbeitung und Verteilung von Kraftfahrzeugteilen.

Übersicht der Hallenanordnung des „ICC Bischweier“ (Hallen 1 und 2 ca. 40.000 m², Halle 3 als Leerguthalle mit ca. 23.400 m² und Halle 4 als Bahnverladehalle mit ca. 3.800 m²)

Die vorliegende Konzeption sieht großvolumige gewerbliche Baukörper mit einer einheitlichen Höhe von ca. 14 Meter vor. Dagegen stehen die dazugehörigen, deutlich niedrigeren Verladetunnel von ca. 7 Metern. Das Parkdeck im Nordosten des Gebietes hat eine Gesamthöhe von 14,3 m mit einer Länge von ca. 50 Metern und einer Breite von ca. 33 Meter.

3D-Ansicht des geplanten „ICC Bischweier“

Verkehr

Aufgrund der hohen Verkehrszahlen befürchtet die Stadt Kuppenheim eine Zunahme des Verkehrs in der Innenstadt.Das Verkehrsaufkommen für das „ICC Bischweier“ beläuft sich künftig auf:

  • 439 LKW-Fahrten am Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
    -> à 878 LKW-Bewegungen am Tag (Zu- oder Abfahrt)
  • 99 LKW-Fahrten in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
    -> à 198 LKW-Bewegungen in der Nacht (Zu- oder Abfahrt)
  • 588 PKW-Bewegungen (Zu- oder Abfahrten) am Tag
  • 122 PKW-Bewegungen (Zu- oder Abfahrten) in der Nacht
  • 10 Rangiervorgänge je Tag (nur Früh- und Spätschicht, keine Zu- und Abfahrten von Zügen im Nachtzeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr)

Die Zu- und Abfahrt des Gebietes soll zukünftig über eine neu herzustellende Erschließungsstraße im Nordosten des Vorhabengebietes mit Anbindung an die Rauentaler Straße / Kreisstraße K 3714 und anschließend auf die Bundesstraße B 462 erfolgen.Für die Kreisstraße K 3713 / Kuppenheimer Straße ist lediglich eine Notausfahrt im Havariefall vorgesehen. Die Notzufahrt, z. B. für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr, ist über die Nassenackerstraße geplant. Damit wurde eine Forderung der Stadt Kuppenheim aus der gemeinsamen Sitzung vom Dezember 2022 berücksichtigt.Trotzdem wird durch die zusätzlichen Verkehrsbewegungen der Straßenverkehrslärm auf den Straßen im Bereich des Plangebietes entsprechend zunehmen. Ein Teil dieser LKW fährt dabei zum Mercedes-Benz-Werk Kuppenheim. Hierzu soll jedoch ausschließlich die Zu- bzw. Ausfahrt der neuen Erschließungsstraße über die Bundesstraße B 462 genutzt werden. Eine Zufahrt über die Nassenackerstraße und Kuppenheimer Straße soll nicht erfolgen.Der Anschluss an die Bahngleise der Murgtalbahn soll wiederhergestellt werden, um zukünftig möglichst viel Materialtransport auf dem Schienenweg abwickeln zu können. Die Planung bzw. Genehmigung dieser Bahnanlagen wird jedoch in einem gesonderten Verfahren bearbeitet.Das Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim hat die Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßenverkehrsnetztes bzw. der betroffenen Knotenpunkte durch eine Verkehrsuntersuchung detailliert betrachtet. Bei den insgesamt vier Knotenpunkten an der B 462 kommt es bereits im Prognose-Nullfall (Verkehrsaufkommen der Verkehrsschätzung 2040) teilweise zu einer Verschlechterung der Qualitätsstufe. Mit der Realisierung des Vorhabens „ICC Bischweier“ bleibt die Qualitätsstufe zwar gleich, es ist jedoch absehbar, dass es zu Rückstaus auf der B 462 kommen wird und der Schwerverkehr die Innenstadt von Kuppenheim als Ausweichroute wählt. Daher fordert die Stadt Kuppenheim ein Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr. Dies sollte durch einen Vertrag mit dem Vorhabenträger, der Gemeinde Bischweier sowie der Stadt Kuppenheim sichergestellt werden.Das Gutachten kommt grundsätzlich zum Ergebnis, dass aus verkehrstechnischer Sicht der Nutzung des „ICC Bischweier“ sowie der Ausweisung der Gewerbefläche in den Teilgebieten Hardrain und Uchtweide für das Straßennetz als verträglich zugesprochen werden. Durch eine zügige Umsetzung des B3-Lückenschlusses lassen sich zahlreiche Synergien erzielen, die für alle Beteiligten einen wesentlichen Zugewinn bedeuten.Nach einer ausführlichen Darstellung in der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Stellungnahmen mit folgenden Kernpunkten:

  • Nach den Unterlagen ist für die Kreisstraße K 3713 / Kuppenheimer Straße lediglich eine Notausfahrt im Havariefall vorgesehen. Dies soll durch einen Vertrag zwischen der Gemeinde Bischweier, der Stadt Kuppenheim sowie dem Vorhabenträger entsprechend gesichert werden.
  • Das Verkehrsgutachten kommt zum Ergebnis, dass durch eine zügige Realisierung des B3-Lückenschlusses zahlreiche Synergien erzielt werden können, die einen wesentlichen Zugewinn bedeuten. Demnach fordert die Stadt Kuppenheim weiterhin, die verbindliche Realisierung des B3-Lückenschlusses durch einen Vertrag mit dem Land zu vereinbaren, welcher auch einen konkreten Zeitplan beinhalten muss.
  • Vertragliche Zusicherung des Vorhabenträgers/Betreibers, dass auch für die Ortsdurchfahrt von Kuppenheim ein Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr festgelegt wird (vergleichbar mit der entsprechenden Regelung beim Presswerk Kuppenheim).
  • Die noch festzulegenden Schallimmissionen (Emissionskontingente einschließlich Berücksichtigung der Zusatzkontingente für die Immissionsorte) für das Gewerbegebiet sollen zu keinen Beeinträchtigungen auf Gemarkung Kuppenheim führen. Ein für Kuppenheim maßgeblicher Immissionsort – Werner-von-Siemens-Realschule – fehlt aktuell gänzlich und sollte bei weiterer Betrachtung berechnet bzw. untersucht werden.
  • Im Hinblick auf die Wiederanbindung an die Murgtalbahn lässt sich nicht erkennen, welche Lärmauswirkungen dies auf die Stadt Kuppenheim hat und ob die zukünftig zusätzlichen Transporte über die Schiene auch bewältigt werden können, wenn der geplante zweigleisige Ausbau nicht realisiert wird.

Auf die ausführliche Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Kontakt

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