Vorstellung der Windkraftplanung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein und aktueller Sachstand der Projektierung mit der EnBW

Zukünftig sollen in den Regionalplänen mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik festgelegt werden, um die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien voran zu bringen.Mit Beschluss des Windflächenbedarfsgesetzes, des sog. Wind-an-Land-Gesetzes wurde die Zwei-Prozent-Regelung deutlich in Richtung der Windenergie verschoben. Demnach sollen insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass für das Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO) Flächen von rund 3.900 ha für Windenergie ausgewiesen werden müssen.

In mehreren Verfahrensschritten hat der RVMO nun eine Suchraumkarte erstellt. Diese Suchraumkarte weist noch keine konkreten Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf, sondern zeigt die Räume, in denen der RVMO im weiteren Planungsverfahren nach den am besten geeigneten Flächen für die Windenergienutzung – also die späteren Vorranggebiete – sucht. In der Suchraumkarte sind deshalb zum aktuellen Zeitpunkt deutlich mehr Bereiche schraffiert dargestellt, als am Ende tatsächlich als Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt werden.
Diese Suchraumkarte, abrufbar unter www.windplanung-oberrhein.de, dient aktuell zur informellen Öffentlichkeitsbeteiligung und bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, sich einen Überblick über die derzeit vorgesehenen Suchräume zu verschaffen.Dr. Matthias Proske, Verbandsdirektor des RVMO, stellte das aktuelle Verfahren zur Ausweisung von Windenergieanlagen in der öffentlichen Sitzung am Montagabend vor.
Auch seitens der EnBW wurde durch Daniel Fenchel dem Gemeinderat die aktuellen Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Gemarkung Kuppenheim vorgestellt.
Dabei führte er aus, dass bereits im Juni 2021 Vertreter der EnBW auf die Stadt Kuppenheim sowie auf die Nachbarkommunen Bischweier und Muggensturm zugegangen seien und eine mögliche Projektierung eines Windparks mit insgesamt sieben Windenergieanlagen vorgestellt haben. Hierzu fand zwischen den Kommunen ein Abstimmungsgespräch statt, um eine gemeinsame Vorgehensweise festzulegen.
Die damals durch die EnBW durchgeführte Potentialanalyse für Kuppenheim zeigt auf, dass mindestens zwei Windkraftanlagen auf der Gemarkung Kuppenheim möglich wären. Dem Gemeinderat wurde das Projekt zuletzt in einer Sitzung im September 2021 vorgestellt.

Bildunterschrift: Visualisierung – Blick aus der Dammstraße, Kuppenheim, mit einer Nabenhöhe von 199 m (Maximum)

Durch die zwischenzeitlich veröffentlichte Suchraumkarte des RVMO und eingeführter Gesetze ergeben sich neue Rahmenbedingungen hinsichtlich der ursprünglich geplanten Standorte der EnBW. Dies betrifft neben Kuppenheim auch die Nachbarkommunen Bischweier und Muggensturm. Nach derzeitigem Stand bleibt demnach abzuwarten, ob die damals vorgestellte Projektierung des Windparks Muggensturm-Bischweier-Kuppenheim parallel verlaufen kann.
Darüber hinaus wird für alle Eigentümer, die im Wirkungskreis einer projektierten Windenergieanlage in Kuppenheim ein Grundstück besitzen, eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein und der EnBW zur Kenntnis und befürwortete die Planung von Windenergieanlagen auf Gemarkung Kuppenheim. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen Nutzungsvertrag zur Errichtung von Windenergieanlagen auf städtischen Grundstücken mit der EnBW abzustimmen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de