Die Sommerferien sind da und das Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro möchte nochmal auf zwei großartige Ferienprogrammpunkte der Stadt Kuppenheim aufmerksam machen! Für diese beiden Programmpunkte ist keine Anmeldung erforderlich und sie sind für Kinder jeden Alters geeignet. Diese dürfen sich auf Spielspaß und magische Momente freuen.
Nach Abschluss der Sanierung der Grundschule Oberndorf führt die Stadt Kuppenheim zusammen mit der eneREGIO GmbH die Sanierung der Jahnstraße in Oberndorf durch. Im Zuge dieser Maßnahme wird der gesamte Straßenraum erneuert und neu gestaltet sowie die Kanalisation neu verlegt. Die eneREGIO GmbH ertüchtigt außerdem die Wasserversorgung. Die Bauarbeiten wurden an die Firma Weiss GmbH aus Baden-Baden vergeben und werden ab 10. August beginnen. Während der Bauarbeiten werden die Jahnstraße sowie temporär auch die Hauptstraße für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt sein. Die öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Schule Sporthalle) sowie die Wohnhäuser sind zu Fuß jederzeit erreichbar. Da die öffentlichen Einrichtungen nur fußläufig zu erreichen sind, bitten wir Eltern und Kinder, Nutzer der Sporthalle sowie Mitarbeiter der Schule und des Kindergartens, bei der Anfahrt genügend Zeit einzuplanen und zur Entlastung des Baustellenbereichs in ausreichender Entfernung zu parken. Parkmöglichkeiten gibt es entsprechend den Regelungen der Straßenverkehrsordnung in den angrenzenden Straßen. Weiterhin befinden sich unter anderem am Dorfplatz öffentliche Stellplätze, auf welchen das Parken ohne zeitliche Begrenzung möglich ist. Weiterhin bitten wir die Anwohner in der näheren Umgebung der Jahn- und der Hauptstraße ihre Kraftfahrzeuge möglichst auf den Grundstücken abzustellen um die Parksituation zu entspannen. Die Dauer der Baumaßnahme soll ungefähr ein Jahr betragen.
Dank der großzügigen Unterstützung der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau konnte in der Großsporthalle eine neue digitale Anzeigetafel für Spielstände und Spielzeiten angeschafft werden. Die Sparkasse förderte die Anschaffung mit einem Betrag von 4.000 Euro. Die neue Anzeigetafel wurde im Oktober 2025 installiert und steht künftig sämtlichen aktiven Vereinen zur Verfügung. Die neue Technik ist eine wertvolle Verbesserung für den Sportbetrieb in der Großsporthalle und unterstützt die Durchführung von Heimspielen und Veranstaltungen. Herr Bürgermeister Mußler sowie die Vereinsvertreter bedanken sich herzlich bei der Sparkasse für die großzügige Förderung.
Ein Ort zum Treffen, Austauschen und Mitgestalten: Mit der Eröffnung des neuen Kinder- und Jugendtreffs „Cuppa“ hat Kuppenheim einen zentralen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche geschaffen. Zahlreiche Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung kamen bei der Eröffnung am Freitag, 24.07.2026 zusammen, um sich einen ersten Eindruck von den neu gestalteten Räumlichkeiten in der ehemaligen Cuppamare Sauna zu verschaffen. Der neue Treffpunkt ist das Ergebnis des großen Engagements der Kinder und Jugendlichen, die ihre Ideen mit viel Einsatz und Eigeninitiative verwirklicht haben. Ab Februar 2026 engagierten sich rund 40 junge Menschen regelmäßig und setzten die im Jugendforum entwickelten Ideen um. Unterstützt wurden sie dabei vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim sowie von zahlreichen Eltern, Unternehmen und Privatpersonen. „In großartiger Gemeinschaftsarbeit ist eine tolle Arbeit geleistet worden. Die Kinder und Jugendlichen, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die Mitarbeiterinnen des Kinder-, Jugend- und Seniorenbüros, die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauen haben mit viel Engagement und Herzblut in kürzester Zeit diesen Kinder- und Jugendtreff gestaltet.“, lobte Bürgermeister Karsten Mußler und dankte allen Beteiligten für ihren großen Einsatz. Auch der Leiter des Jugendamtes Gerald Maisberger des Landkreises Rastatt sowie der Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel zeigten sich beeindruckt von der Initiative und dem Ergebnis. Mit dem „Cuppa“ ist ein Ort entstanden, der von Kindern und Jugendlichen mitgestaltet wurde und künftig vielen jungen Menschen in Kuppenheim offensteht.
Der Gemeinderat hat die pädagogische Konzeption sowie die Hausordnung für den neuen offenen Kinder- und Jugendtreff beschlossen. Beide Grundlagen wurden von der Verwaltung gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendforum erarbeitet, wobei die aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ein zentraler Bestandteil des Prozesses war. Die Konzeption bildet künftig die Grundlage für die pädagogische Arbeit, während die Hausordnung ein respektvolles und gutes Miteinander im Jugendtreff sicherstellen soll. Darüber hinaus wird derzeit an einem Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gearbeitet. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen bestmöglich zu schützen sowie Fachkräfte für Prävention und den professionellen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren.
Der jeweils fällige Betrag ist aus dem Bescheid zu ersehen und zum 15.08.2026 zur Zahlung fällig. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren teilen wir mit, dass die fälligen Grundsteuer- und Gewerbesteuerraten zum Fälligkeitstermin aufgrund der erteilten Einzugsermächtigungen von den mitgeteilten Konten abgebucht werden. BÜRGERMEISTERÄMTER KUPPENHEIM + BISCHWEIER
In jüngster Zeit verzeichnet das Landratsamt Rastatt im gesamten Landkreis vermehrt Fälle, in denen Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ihre gesetzlichen Pflichten rund um die Kaminreinigung und Heizungsüberprüfung nicht erfüllen oder die Kontaktaufnahme des zuständigen Schornsteinfegers verweigern. Die Folge sind Bußgelder und Verwaltungsverfahren mit kostenpflichtigen Zweitbescheiden bis hin zu Zwangskehrungen im Rahmen der Ersatzvornahme in Begleitung der Polizei sowie des Schlüsseldienstes. Um diesen Ärger und die damit verbundenen hohen Kosten im Vorfeld zu vermeiden, klärt das Amt für Öffentliche Ordnung und Bevölkerungsschutz des Landratsamtes Rastatt nachfolgend über die Rechtslage, einzuhaltende Fristen und die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten auf. Sinn und Zweck des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist es, durch regelmäßige Überprüfungen von Feuerungsanlagen bundesweit den Brandschutz, die Betriebssicherheit, den Klimaschutz sowie die Energieeffizienz der Gebäude zu sichern. Kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen sind beispielsweise Schornsteine, Abgasanlagen, Heizgaswege der Feuerstätten, Räucheranlagen und notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen. Wer ist für die Einhaltung der Fristen zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich? Eigentümer von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten (Kehrungen/Messungen/Überprüfungen) fristgerecht zu veranlassen. Welche Schornsteinfegerarbeiten wann zu veranlassen sind, ergibt sich aus dem Feuerstättenbescheid . Dieser Bescheid wird im Nachgang zur Feuerstättenschau vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erlassen und richtet sich an die aktuellen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Die Gesamtverantwortung für die Veranlassung der wiederkehrenden Arbeiten liegt per Gesetz ausschließlich bei den Grundstückseigentümern laut Grundbuch. Die Schornsteinfeger (freie Schornsteinfeger sowie die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger) sind nicht dazu verpflichtet sich für wiederkehrende Tätigkeiten, wie in der Praxis üblich, durch einen Hinweis an der Haustüre anzumelden. Was sind Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers? Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt im Auftrag des Landratsamtes Rastatt hoheitliche Tätigkeiten wahr. Kernaufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist die Durchführung der Feuerstättenschau. Dabei wird die Betriebs- und Brandsicherheit der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen geprüft. Diese ist zweimal innerhalb seines 7-jährigen Bestellungszeitraums durchzuführen und darf frühestens nach 3 und soll spätestens nach 5 Jahren stattfinden. Die Feuerstättenschau darf ausschließlich durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden – hierbei haben Eigentümer kein Wahlrecht. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, den Termin zur Feuerstättenschau spätestens 5 Werktage vor der Durchführung schriftlich oder elektronisch anzukündigen. Für die Durchführung der Feuerstättenschau werden bundesweit einheitliche, gesetzlich vorgegebene Gebühren fällig. Nach jeder Feuerstättenschau erhalten Sie einen aktualisierten Feuerstättenbescheid. Weitere hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind neben der Ausstellung des Feuerstättenbescheids, die Führung des elektronischen Kehrbuchs sowie die Überwachung der durchgeführten wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten, die auch durch freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer erfüllt werden können. Was habe ich als Eigentümer bei den wiederkehrenden Arbeiten zu beachten? Wiederkehrende Schornsteinfegerarbeiten sind die im Feuerstättenbescheid festgesetzten, regelmäßig durchzuführenden Tätigkeiten wie kehren, messen und überprüfen der vorher genannten Anlagen. Für diese Arbeiten haben Eigentümer ein Wahlrecht welchen Schornsteinfeger sie beauftragen. Entweder beauftragen sie den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder einen anderen zugelassen Schornsteinfeger/-Handwerksbetrieb. Die Durchführung durch Handwerkswerksbetriebe anderer Gewerke werden durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nicht anerkannt. Die Kosten für diese freien Dienstleistungen unterliegen der Preisbildung des freien Marktes. Sollten diese wiederkehrenden Arbeiten durch einen anderen Schornsteinfeger als dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, einem freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer, durchgeführt werden, sind die Eigentümer gesetzlich zur Nachweisführung verpflichtet. Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Formblatt zu erbringen. Dies erhält der Eigentümer vom freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer und ist dazu verpflichtet dies an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterzuleiten. Es kann auch vereinbart werden, dass der freie Schornsteinfeger/Fremdkehrer dies direkt an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleitet. Dieses ausgefüllte Formblatt ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger spätestens 14 Tage nach der Durchführung zukommen lassen. Unbedingt zu beachten ist, dass diese Unterlagen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jedoch in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid genannten Frist zugegangen sein müssen. Geht das Formblatt nicht rechtzeitig dort ein, gilt die Arbeit rechtlich als nicht erledigt und wird vom Bezirksschornsteinfeger umgehend an das Landratsamt zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens mit Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet. Welche Meldepflichten habe ich bei Änderungen an der Heizung? Jede Änderung an einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Dies gilt unter anderem für die Nachrüstung eines Außenkamins, für den Einbau neuer Heizanlagen, die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie die dauerhafte Stilllegung einer Anlage. Bin ich verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren? Ja . Eigentümer und Besitzer (Mieter) von Grundstücken oder Räumen sind gesetzlich verpflichtet, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie den Beauftragten der Behörde den Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten . Dies gilt für die Durchführung der Feuerstättenschau, für anlassbezogene Überprüfungen sowie für eventuelle Ersatzvornahmen. Für die Durchführung der wiederkehrenden Arbeiten sind Besitzer ebenfalls verpflichtet, dem jeweils durch den Eigentümer beauftragten Schornsteinfeger Zutritt zu gewähren. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist hierbei bereits von Gesetzes wegen eingeschränkt, um den Brandschutz und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Kommen Eigentümer und/oder Besitzer ihrer Öffnungs- und Duldungspflicht nicht nach, ist das Landratsamt verpflichtet eine kostenpflichtige Duldungsverfügung inklusive der Androhung der Ersatzvornahme zur Durchführung der Feuerstättenschau zu erlassen. Was passiert, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme oder den Zutritt verweigere? Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat der zuständigen Behörde unverzüglich nach Fristablauf zu melden, wenn Eigentümer ihren Handlungspflichten nicht nachgekommen sind. Werden die wiederkehrende Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt oder nachgewiesen, setzt die Behörde nach einer Anhörung außerdem die offenen Arbeiten in einem kostenpflichtigen und vollstreckbaren Zweitbescheid fest. Sofern die Arbeiten bis zu der im Zweitbescheid gewährten Frist weiterhin nicht erledigt werden, kommt es zur Ersatzvornahme (Zwangskehrung/Zwangsmessung/Zwangsüberprüfung) im Auftrag des Landratsamtes. Der Eigentümer hat die Kosten zu tragen, welche grundsätzlich höher sind als einer Eigenbeauftragung. Sofern zur Durchführung der Ersatzvornahme der Zutritt verweigert wird, erfolgt die Türöffnung ersatzweise durch einen Schlüsseldienst im Beisein der Polizei. Gleiches gilt, wenn dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kein Zutritt zur Feuerstättenschau durch dein Eigentümer und/oder Besitzer gewährt wird. Auch in diesem Fall sind alle entstehenden behördlichen Kosten, die Kosten für den Schlüsseldienst und den Polizeieinsatz in vollem Umfang von den Eigentümern bzw. der Besitzern zu tragen, die den Zutritt verweigern. Dies hat auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Folge. Erstverstöße führen zu einem Bußgeld in Höhe von 60 € zzgl. Bearbeitungsgebühr gegenüber jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Bei einer verweigerten Feuerstättenschau beträgt das Bußgeld 80 € zzgl. Bearbeitungsgebühr gegenüber jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Das Landratsamt Rastatt bittet daher alle Eigentümer und Besitzer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und zur Vermeidung unnötiger Kosten, die Termine aus dem Feuerstättenbescheid sorgfältig zu prüfen, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern den notwendigen Zutritt zu gewähren und Nachweise stets fristgerecht einzureichen.
Bei strahlendem Sonnenschein feierte der Kindergarten "Villa Kunterbunt" am Samstag, 18. Juli 2026, sein Familiensommerfest. Nach einer kurzen Begrüßung starteten die Familien mit der „Kleinen Umweltschützer-Schnitzeljagd“, bei der verschiedene Spielstationen und spannende Aufgaben für viel Spaß sorgten. Ziel der Schnitzeljagd war die Grillstelle „Brünnele“, wo ein reichhaltiges Buffet und eine kleine Überraschung für jedes Kind warteten. Während die Kinder nach Herzenslust spielten, nutzten die Eltern die Gelegenheit zum gemütlichen Austausch. Das Team der Villa Kunterbunt bedankt sich herzlich bei allen Eltern für das abwechslungsreiche Buffet, beim Elternbeirat für die Unterstützung bei der Organisation, den engagierten Kindergartenvätern für den Auf- und Abbau, der Narrenzunft Knöpfle für die Bereitstellung der Bierzeltgarnituren sowie allen weiteren Helferinnen und Helfern. Ein rundum gelungenes Fest, das allen Beteiligten noch lange in schöner Erinnerung bleiben wird.
Die Stadt Kuppenheim beabsichtigt die Sanierung des derzeit unbefestigten Teilstücks des Radwegs Dammstraße, zwischen der Adler- und der Johann-Peter-Hebel-Straße (einschließlich der Zufahrt zu Grundstück Johann-Peter-Hebel-Straße 22), durchzuführen. In diesem Zuge soll der Radweg asphaltiert und als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Am vergangenen Dienstag, den 14.07.2026, wurden die betroffenen Anwohner der Dammstraße zu einem Informationstermin vor Ort eingeladen. Bürgermeister Karsten Mußler sowie die Mitarbeiter der Verwaltung haben die Anwohner über die anstehende Baumaßnahme informiert. Der Baustart der Maßnahme ist für das Frühjahr 2027 geplant. Anbei finden Sie die Präsentation der Veranstaltung.
In wenigen Wochen ist es wieder soweit: zahlreiche Apfelbäume auf städtischen Grundstücken auf Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf sind zum Abernten bereit. Mit der im Jahr 2022 eingeführten Kuppenheimer Streuobstbörse wird verhindert, dass das Obst von städtischen Grundstücken nicht gänzlich ungenutzt bleibt und am Boden verfault. Dabei werden die Bäume im Vorfeld der Erntezeit den Interessenten nach ihrem persönlichen Bedarf fest zugeteilt. Jeder Interessierte kann sich somit auch frei einteilen, wann er den zugeteilten Baum bzw. die zugeteilten Bäume aberntet. Sie haben ein Grundstück mit Streuobstbestand und können es nicht mehr selbst abernten oder haben keine Verwendung für die Mengen an Obst, die auf Ihrer Wiese anfallen? Dann können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ melden. Denn es gibt viele Bürger, gerade junge Familien, die großes Interesse an der Ernte von Obst haben, aber nicht im Besitz einer eigenen Streuobstwiese sind. An diesem Punkt setzt die Kuppenheimer Streuobstbörse an. Ziel ist es, alle Suchenden und Bietenden zusammenzubringen, um so das vorhandene Obst vor dem Verrotten zu retten. Den Kontakt zwischen Anbietern und Nachfragern stellt die Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Streuobstmanager her. Sollten Sie also Interesse an einem Grundstück zur Ernte von Äpfeln haben oder wollen Sie ein Grundstück mit Apfelbäumen Interessierten zur Verfügung stellen? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“, Frau Ina Werner, Tel. 07222 9462-204 oder per E-Mail: Ina.Werner@kuppenheim.de. Des Weiteren ist auch in diesem Jahr die direkte Verarbeitung der Äpfel zu Apfelsaft vor Ort möglich. Am Mittwoch, 16.09.2026 kommt das Natursaft-Mobil nach Kuppenheim auf den Friedensplatz. Die gesammelten Äpfel können somit direkt verarbeitet und in 5- bzw. 10-Liter-Bags abgefüllt werden. Nähere Informationen folgen.
Das Inventar der Veranstaltungshalle wurde gemäß Beschluss des Gemeinderates um fünf Faltpavillons ergänzt. Die 8x4 Meter großen Pavillons lassen sich für die Nutzer sehr leicht aufbauen und bieten bei Veranstaltungen einen zuverlässigen Sonnenschutz. Der Anschaffungspreis für die fünf Pavillons betrug rund 7.000 €. Bei ihrem ersten Einsatz im Rahmen des Musikfestes an der Veranstaltungshalle haben sich die Faltpavillons bereits bestens bewährt.
Auf dem Bild v.l.n.r. Christopher Kohout (Projektleiter UGG), Reinhard Westfehling (Bauleiter UGG), Mathias Ullrich (Fachbereich Bauen Stadt Kuppenheim), Stefan Kessler (Fachbereichsleitung Bauen Stadt Kuppenheim), Karsten Mußler (Bürgermeister der Stadt Kuppenheim)
Das diesjährige Stadtfest am Samstag, den 19. September 2026 , hält eine ganz besondere Neuerung bereit: Erstmals verwandelt sich der Platz hinter dem Rathaus in eine exklusive Event-Zone für die jüngeren Generationen. Von 16:30 Uhr bis Mitternacht wird dort ein abwechslungsreiches Programm geboten, das auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten ist. Spielspaß für die Kleinsten zum Auftakt Der Nachmittag gehört den jüngsten Festbesuchern. Von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr rollt das beliebte Spielmobil auf den Platz. Drei Stunden lang können sich die Kinder nach Herzenslust austoben. Gleichzeitig sorgt eine professionelle Schminkstation für bunte Gesichter und strahlende Augen. Eigener Jugendbereich mit Festival-Feeling Ab dem Abend übernimmt die Jugend das Kommando. Um den Teenagern einen geschützten und attraktiven Raum zu bieten, wird ein separater Jugendbereich mit Einlasskontrolle eingerichtet. Ein Live-DJ sorgt hier durchgehend für die passenden Beats und echte Party-Atmosphäre. Die Event-Macher haben sich für den Jugendbereich einiges einfallen lassen: Eine gemütliche Chill-Out-Zone lädt zum Abhängen ein, während bei verschiedenen Partyspielen Geschicklichkeit gefragt ist. Wer den Abend unvergesslich machen möchte, kann an der Fotostation direkt Erinnerungsfotos mit Freunden schießen. Einlass nach Altersstufen Um maximale Sicherheit und ein altersgerechtes Feiern zu garantieren, ist der Zutritt zum Jugendbereich am Abend gestaffelt geregelt. Am Einlass werden entsprechende Kontrollbänder ausgegeben: 18:00 – 20:00 Uhr: Jugendprogramm für die 10- bis 12-Jährigen. 20:00 – 22:00 Uhr: Party-Time für die Älteren ab 13 Jahren. 22:00 – 24:00 Uhr: Club-Atmosphäre für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren. Auch am Sonntag, den 20. September 2026 verwandelt sich der Platz hinter dem Rathaus erneut in ein großes Kinderparadies mit buntem Mitmachprogramm. Anlässlich des internationalen Weltkindertages mit dem diesjährigen Thema „Starke Kinder – Starke Zukunft“ lädt die Stadt Kuppenheim alle Kinder mit ihren Familien zum Weltkindertag ein. Zwischen 12:30 Uhr und 17:00 Uhr warten zahlreiche Attraktionen auf die kleinen Besucher. Auch die Kindergärten haben sich dieses Jahr wieder viele abwechslungsreiche Aktionen ausgedacht. An den verschiedenen Stationen kann nach Herzenslust experimentiert und erlebt werden: Kinderschminken: Wer willst du heute sein? (Kindergarten „Kleine Riesen“) Experimentierstation: Spannende Experimente laden zum Staunen und Entdecken ein. (Kindergarten „Villa Picolino“) Aktion zum Thema „Starke Kinder – Starke Zukunft. (Kinder-, Jugend-, und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim) Tattoo-Studio: Farbenfrohe Kindertattoos bringen die Gesichter zum Leuchten. (Kindergarten „Villa Picolino“ und „Villa Kunterbunt“) Glücksrad: kleine Überraschungen warten auf glückliche Gewinner (Kinder- und Jugendforum) Foto Spot: Ein gestalteter Bereich sorgt für bleibende Erinnerungen im Familienalbum (Kinder- und Jugendforum) An diesem besonderen Tag steht ihr im Mittelpunkt und wo ist dies besser möglich als auf eurer Weltkindertagbühne? !Zeig uns dein Talent! Du spielst ein Instrument, tanzt für dein Leben gerne (egal ob alleine oder in der Gruppe), vielleicht steckt in dir ein Magier, Jongleur oder Comedian oder auch ganz andere Fähigkeiten. Wir feiern dich und dein Talent. Also trau dich und melde dich bis zum 07.08.2026 bei melanie.maurer@kuppenheim.de an. Das Anmeldeformular findest du auf der Homepage der Stadt Kuppenheim, in den Kindergärten und Schulen sowie an der Information im Rathaus. Das Organisationsteam des Kinder-, Jugend- und Seniorenbüros der Stadt Kuppenheim freut sich auf ein volles Haus hinter dem Rathaus und verspricht einen unvergesslichen Stadtfest-Samstag für alle Altersklassen. Der Eintritt zum Kinder- und Jugendbereich ist frei.
Für unseren diesjährigen Floh- und Trödelmarkt am 10. und 11. Oktober 2026 suchen wir noch Händler und Aussteller. Sie möchten mit einem Stand dabei sein? Dann freuen wir uns auf Ihre Anmeldung! Das Anmeldeformular finden Sie unten auf dieser Seite zum Download. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular fristgerecht an uns zurück.
Unter dem Motto „Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?“ waren die aktuellen und zukünftigen Schulhüpfer der Kindergartens Villa Kunterbunt Anfang Juli gemeinsam unterwegs. Am Mittwoch, 1. Juli 2026, führte der Ausflug durch den Oberndorfer Wald zum Brünnele. Nach einem gemeinsamen Vesper erkundeten die Kinder das Gelände mit großer Begeisterung. Sie beobachteten Tiere, stauten das Wasser und bauten gemeinsam ein Tipi. Der abwechslungsreiche Vormittag verging wie im Flug und sorgte bei den Kindern für viel Freude. Bereits zwei Tage später, am Freitag, 3. Juli 2026, stand der nächste Ausflug auf dem Programm. Treffpunkt war der Bürgerpark in Kuppenheim. Dort konnten die Kinder am Murglauf spielen, das Piratenschiff erobern und sich an den Sportgeräten ausprobieren. Anschließend ging es weiter zur Favoriteschule. Nach einem gemeinsamen Frühstück im Schulhof erlebten die Schulhüpfer die große Pause gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern. Im Rahmen einer Schulhausrallye, die von den Lehrerinnen Frau Graf und Frau Markert vorbereitet worden war, lernten die Kinder auf spielerische Weise das Schulgebäude sowie verschiedene Räume und Personen kennen. Die Kooperationsstunden zwischen Kindergarten und Favoriteschule ermöglichen den zukünftigen Schulkindern einen ersten Einblick in ihren neuen Lebensabschnitt und erleichtern den Übergang in die Grundschule. Der gemeinsame Vormittag bildete einen gelungenen Abschluss der Zusammenarbeit in diesem Kindergartenjahr.
Der Kindergarten Villa Picolino informiert:
Die Kinder der Gruppe „Grüne Knöpfle“ aus der Villa Picolino durften die Firma Westermann Abbruch und Erdbau besuchen und einen spannenden Einblick in die Welt der Baumaschinen und des Recyclings erhalten. Verschiedene Bagger, ein Lkw und ein Traktor konnten aus nächster Nähe bestaunt werden. Ein besonderes Highlight war, dass die Kinder in einige der Fahrzeuge einsteigen durften. Zum Abschluss besichtigte die Gruppe den Recyclinghof und erlebte, wie aus großen Steinen kleine Kieselsteine werden. Ein herzliches Dankeschön an die Firma Westermann Abbruch und Erdbau für die Einladung und den abwechslungsreichen Vormittag. Die Kinder hatten sichtlich viel Freude an diesem besonderen Erlebnis! ️
Am Dienstag, den 30. Juni 2026, wurde in der Adlerstraße das Richtfest der neuen Kindertagesstätte im Rahmen einer Feier gewürdigt. Mit der Fertigstellung des Rohbaus und der Errichtung des Dachstuhls konnte ein wichtiger Meilenstein des Bauprojektes gefeiert werden. Mit dem traditionellen Richtspruch wurde den Baubeteiligten für ihre geleistete Arbeit gedankt und symbolisch um Glück und Segen für das Gebäude gebeten. Als sichtbares Zeichen der Bautradition wurde zudem der klassische Richtbaum am Dachfirst angebracht. Im Rahmen der Feier wurden ebenso die Scherer-Stiftung sowie der Architekt Volker Leppert für ihr Engagement und ihre Unterstützung gewürdigt. Im Anschluss an die Ansprachen von Herrn Alfi Scherer (Scherer-Stiftung) und Herrn Bürgermeister Karsten Mußler konnten sich alle Gäste in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Anlass feiern. Die Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Kuppenheim durfte kürzlich zwei besondere Gäste aus den Vereinigten Staaten begrüßen: Steve und Paul Kuppenheimer, deren Vorfahre Bernhard Kuppenheimer aus Kuppenheim stammt. Anlass des Besuchs war die Auseinandersetzung mit der Familiengeschichte und den Wurzeln der Familie in der ehemaligen Heimatstadt. Im Rathaus wurden die Gäste vom Bürgermeister Karsten Mußler sowie Heinz Wolf vom Arbeitskreis Stolpersteine und Stadtarchivar Uwe Ridinger empfangen. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen der Stammbaum der Familie Kuppenheimer sowie die Geschichte der Familie und ihrer Wurzeln in Kuppenheim. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei dem Lebensweg von Bernhard Kuppenheimer. Er wanderte im August 1850 von Kuppenheim in die Vereinigten Staaten aus und eröffnete zunächst ein Bekleidungsgeschäft in Terre Haute, Indiana. Sein Bruder Jonas Kuppenheimer folgte ihm im Jahr 1857. Im Jahr 1865 trat Bernhard Kuppenheimer in die Firma Clayburgh & Einstein in Chicago ein, während Jonas das Geschäft in Terre Haute weiterführte. Beim Großen Brand von Chicago im Jahr 1871 wurde das Firmengebäude vollständig zerstört. Aus den unternehmerischen Aktivitäten der Familie entwickelte sich später das Unternehmen B. Kuppenheimer & Co., das unter dem Namen Kuppenheimer zu einem der bekanntesten Hersteller und Einzelhändler für Herrenbekleidung in den USA wurde. Während des ersten Weltkrieges fertigte Kuppenheimer die Uniform für die US-Armee. 1995 verkaufte der damalige führende Hersteller für Herrenbekleidung Hartmarx die Fa. B. Kuppenheimer an die Kipp Acquistion Corp. Somit war das Ende von B. Kuppenheimer Men´s Clothing besiegelt. Im Anschluss an das Gespräch besuchten Steve und Paul Kuppenheimer das Heimatmuseum, wo sie weitere Einblicke in die Geschichte Kuppenheims erhielten. Ein gemeinsamer Rundgang durch Kuppenheim führte zu bedeutenden Stationen der Stadtgeschichte sowie zu Orten, die eng mit der Geschichte der Familie Kuppenheimer verbunden sind. Dazu zählten beispielsweise der Standort der ehemaligen Synagoge sowie der jüdische Friedhof, bei dem unter anderem der Vater und die Großmutter von Bernhard Kuppenheimer bestattet sind. Dabei bot sich die Gelegenheit, die Verbindung der Familie noch einmal zu vertiefen und sich über die Geschichte Kuppenheims auszutauschen.
Am Donnerstag, 18.06.2026 ging es für die aktuellen und zukünftigen Schulhüpfer des Kindergarten Villa Kunterbunt auf große Fahrt. Nach einer lustigen und abwechslungsreichen Stadtbahnfahrt waren die Kinder nach einer kurzen Wanderung beim "Hörnerich" auf dem Wasserspielplatz in Forbach angelangt. Dort standen ein gemeinsames Frühstück, Spiel und Spaß im Wasser sowie zum Abschluss ein Eis auf dem Programm. Auch die jüngeren Kinder erlebten am Freitag, 19.06.2026 einen schönen Vormittag auf dem Oberndorfer Spielplatz. Auf dem Spielplatz suchten sich alle Kinder ein schattiges Plätzchen und ließen sich erst mal ihr leckeres Frühstück schmecken. Im Anschluss wurden die Spielgeräte gestürmt. Aufgrund der sommerlichen Temperaturen kehrte die Gruppe etwas früher in den Kindergarten zurück, wo eine erfrischende Abkühlung für einen gelungenen Abschluss sorgte.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde am Mittwoch, 01.07.2026 würdigte Bürgermeister Karsten Mußler das 25-jährige Dienstjubiläum von Dorothea Ilin sowie das 40-jährige Dienstjubiläum von Michael Reiter. Neben Familienangehörigen waren auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen im Tagungsraum des Rathauses zusammengekommen, um gemeinsam die jeweiligen Dienstjubiläen zu feiern. Michael Reiter begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1980 mit einer Ausbildung zum Maler und Lackierer bei Werner Müller in Kuppenheim. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung war er dort weitere drei Jahre als Geselle tätig. Am 01.05.1986 wechselte Herr Reiter als Schwimmmeistergehilfe in das Hallen- und Freibad Cuppamare und fand damit seine berufliche Heimat. Im Zeitraum vom 29.10.1999 bis zum 02.12.1999 absolvierte er an der Sportschule Radevormwald das Vorbereitungsseminar mit Abschlussprüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe. Am 01.07.2014 wurde Herr Reiter zum stellvertretenden Badleiter ernannt. Zum 01.03.2018 übernahm er schließlich die Leitung des Bades. Seit der Schließung des Bades im Jahr 2024 ist Michael Reiter im Rahmen einer Ausleihe bei den Mittelbadischen Bäderbetrieben tätig. Bis heute ist er dort Ansprechpartner in allen Angelegenheiten rund um das Hallenfreibad. Dorothea Ilin begann im Jahr 1995 ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin im katholischen Kindergarten St. Bernhard in Rastatt. Nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung war sie als Erzieherin in der Kindertagesstätte Stockhorn in Rastatt tätig. Von 2008 bis 2010 absolvierte sie eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation mit dem Schwerpunkt „Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen“. Im Anschluss daran erweiterte sie ihre Fachkenntnisse durch die Ausbildung zur Kräuterfrau. Zum 01.04.2020 trat Dorothea Ilin ihren Dienst bei der Stadt Kuppenheim an und war zunächst in der Kindertagesstätte „Kuppenheimer Waldwichtel“ tätig. Zum 01.06.2023 wechselte sie in den Kindergarten Villa Picolino. Im Zeitraum vom 11.09.2023 bis zum 31.08.2024 übernahm sie die kommissarische, stellvertretende Kindergartenleitung. Im Namen der Stadt Kuppenheim dankten Bürgermeister Karsten Mußler und Personalratsvorsitzender Thorsten Kasch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr längst nicht selbstverständliches Engagement und ihre langjährige Treue gegenüber der Stadt Kuppenheim.
In der Gemeinderatssitzung wurde der Energiebericht für das Jahr 2025 vorgestellt. Im Jahr 2025 gingen die Energieverbräuche im Vergleich zum Jahr 2024 deutlich zurück: Der Stromverbrauch sank um 29,5 % auf rund 853.000 kWh, der Gasverbrauch um 42,2 % auf rund 1,43 Mio. kWh. Auch der Wasserverbrauch verringerte sich um 18,9 %. Hauptgründe hierfür sind unter anderem die vorübergehende Schließung einzelner Einrichtungen, etwa der Grundschule Oberndorf während der Sanierung oder auch der Übergang des Betriebs des Cuppamares an die Stadt Rastatt. Trotz einzelner Mehrverbräuche in bestimmten Gebäuden, etwa durch technische Störungen oder bauliche Besonderheiten, zeigt sich insgesamt eine positive Entwicklung. Gleichzeitig konnte durch den Ausbau erneuerbarer Energien die Eigenstromproduktion weiter gesteigert werden. Rund ein Drittel des erzeugten Stroms aus Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerk wurde direkt vor Ort genutzt. Auch die Energie- und Wasserkosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um rund 36 %, was neben den geringeren Verbräuchen auch auf günstigere Energiepreise zurückzuführen ist. Die Stadt setzt weiterhin auf energetische Sanierungen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Heizsysteme. Der Gemeinderat nahm den Energiebericht 2025 zur Kenntnis und befürwortete die darin dargestellten Energieeffizienzmaßnahmen. Über einzelne Maßnahmen wird künftig gesondert entschieden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt führt am Samstag, 11. Juli 2026 , eine Problemstoffsammlung in Bischweier und Kuppenheim durch. Das Schadstoffmobil steht in der Zeit von 8 bis 10 Uhr in Bischweier am Schulhof der Grundschule in der Herrmann-Föry-Straße 5. In Kuppenheim findet die Problemstoffannahme von 11 bis 14 Uhr am Parkplatz beim Cuppamare statt. Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb Folgendes zu beachten: Der Transport vom Auto bis zur Abgabestelle sollte mit der nötigen Vorsicht erfolgen, damit es keine Verunreinigungen gibt. Sollten größere Mengen angeliefert werden, wird empfohlen, eine Sackkarre mitzuführen. Gefahrstoffe wie Pflanzenschutzmittel, Lösemittel, Säuren oder Laugen sollten möglichst immer in den Originalbehältern belassen und angeliefert werden. So ist sichergestellt, dass das Material der Verpackung für die Aufnahme der Substanzen geeignet ist. Reste von Problemstoffen sollten nie vermischt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Stoffe miteinander reagieren. Angenommen werden ausschließlich Problemstoffe aus privaten Haushalten und nur in haushaltsüblichen Mengen. Dispersionsfarben, Lacke und andere umweltschädliche Chemikalien (z.B. Abbeizmittel, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Waschmittel, WC-Reiniger) können abgegeben werden. Darüber hinaus können bei der Sammlung Altmedikamente, Batterien, CDs und DVDs sowie Speiseöle und -fette entsorgt werden. Die Abgabe von Motoren-Altöl ist kostenpflichtig (0,50 Euro/Liter). Auch besteht die Möglichkeit, kleine Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge bis 50 cm) wie PC-Laufwerke, Drucker, Telefone, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Kaffeemaschinen sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zur umweltgerechten Entsorgung kostenfrei abzugeben. Information Abfallwirtschaftsbetrieb, Telefon 07222 381-5555 oder unter www.awb-landkreis-rastatt.de .
Wegen der aktuell extrem hohen Temperaturen und der Trockenheit herrscht im Landkreis Rastatt hohe Waldbrandgefahr. Das Forstamt des Landkreises sowie der Kreisbrandmeister appellieren deshalb an die Umsicht der Waldbesucher. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen. Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Je nach örtlicher Situation kann die Ortspolizeibehörde oder die Forstverwaltung weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können. Die Feuerwehr weist darauf hin, einen Waldbrand sofort über die Notrufnummer 112 zu melden.
Die Bürgerdienste der Stadt Kuppenheim bleiben am Dienstag, 7. Juli 2026 ganztägig wegen Fortbildung geschlossen. Die Bürgerinformation am Rathauseingang ist an diesem Tag besetzt. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Stadtverwaltung Kuppenheim
Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch in diesem Jahr die Saison der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus). Die ursprünglich aus Südostasien stammende Stechmückenart hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend in Europa und auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Begünstigt durch milde Winter und warme Sommer findet sie hier immer bessere Lebensbedingungen vor. Die Hauptaktivitäts- und Vermehrungszeit erstreckt sich in der Regel von April bis Oktober, wobei insbesondere die warmen Sommermonate ideale Bedingungen für ihre Entwicklung bieten. Die Asiatische Tigermücke ist kleiner als heimische Stechmücken und anhand ihres charakteristischen schwarz-weißen Erscheinungsbildes gut zu erkennen. Sie ist tagaktiv, besonders stichfreudig und kann unter bestimmten Bedingungen Krankheitserreger wie Dengue-, Chikungunya- oder Zika-Viren übertragen. Aus diesem Grund wird ihre weitere Ausbreitung aufmerksam beobachtet und ihre Bekämpfung als wichtige Präventionsmaßnahme angesehen. Die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Asiatischen Tigermücke besteht darin, mögliche Brutstätten konsequent zu beseitigen. Bereits kleine, stehende Wasseransammlungen reichen aus, damit sich die Larven innerhalb weniger Tage entwickeln können. Daher sollten ungenutzte Gefäße und Altreifen entsorgt sowie Gießkannen, Eimer und Gartengeräte trocken oder umgedreht gelagert werden. Regentonnen und andere Wasserbehälter sollten dauerhaft abgedeckt, Dachrinnen und Abläufe regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden. Tiertränken, Blumentopfuntersetzer und Übertöpfe sollten mindestens einmal pro Woche vollständig geleert und gereinigt werden. Auch nach der Stechmückensaison empfiehlt es sich, Behältnisse vor dem Einlagern gründlich zu reinigen, um überwinternde Eier zu entfernen. Für Wasserstellen, die sich nicht beseitigen oder regelmäßig entleeren lassen, sind wasserlösliche Tabletten auf Bti-Basis zur Bekämpfung von Stechmückenlarven geeignet. Wer eine vermeintliche Asiatische Tigermücke entdeckt, wird gebeten, diese möglichst zu fotografieren und über das Meldeportal „STICHT!“ (https.//www.kabsev.de/stichts) zu melden. Des Weiteren können Sie sich bei Fragen an das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt, E-Mail: amt23@landkreis-rastatt.de , Tel. 07222-381-2300, wenden. Falls möglich, sollte die Mücke vorsichtig und möglichst schonend erschlagen sowie bis zur Rückmeldung aufbewahrt werden, damit eine sichere Bestimmung erfolgen kann. Durch die Meldung von Verdachtsfällen kann die weitere Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke besser überwacht und ihre Bekämpfung gezielt unterstützt werden.
Nach der technischen Panne beim Scheck-in Center in Oberndorf und der dadurch verursachten Beschädigung der August-Scherer-Straße sind die Sanierungsarbeiten inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Die von der Stadt Kuppenheim beauftragte Fachfirma hat die beschädigte Fahrbahndecke erneuert. Seit gestern sind die Arbeiten beendet und die August-Scherer-Straße ist wieder vollständig für den Verkehr freigegeben. „Ich freue mich, dass die Sanierung zügig abgeschlossen werden konnte und die Bürgerinnen und Bürger die August-Scherer-Straße nun wieder uneingeschränkt nutzen können. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die mit ihrem schnellen und engagierten Einsatz maßgeblich zu einer zügigen Wiederherstellung beigetragen haben“, so Bürgermeister Karsten Mußler . Die Stadt Kuppenheim ging für die Sanierung in Vorleistung. Der Schaden an der Fahrbahndecke beläuft sich auf über 30.000 €.
Mit einer symbolischen Schließung des Rathauses um 11:55 Uhr beteiligte sich die Stadt Kuppenheim heute am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“.
Am Mittwoch fand gemeinsam mit dem Naturschutzbund, der Freiwilligen Feuerwehr Kuppenheim und Baden TV die Beringung des im Mai in Kuppenheim geborenen Jungstorches statt. Neben dem üblichen Ring erhielt er einen Sender, mit dem sein Zugverhalten im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden kann.
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