Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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In der Gemeinderatssitzung haben die beiden Schulsozialarbeiter Peter Marx und Kerstin Wäldele über die Schulsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule und der Favoriteschule Grund- und Werkrealschule berichtet. An der Werner-von-Siemens-Realschule (502 Schülerinnen und Schüler) ist eine 100 %- Stelle eingerichtet, an der Favoriteschule (448 Schülerinnen und Schüler) eine 88,46 %-Stelle. Die Schulsozialarbeiterin der Favoriteschule ist auch für die Grundschule der Gemeinde Bischweier tätig. Die Schulsozialarbeit umfasst insbesondere Einzelfallhilfe, Klassen- und Gruppenangebote, Präventionsarbeit, Elternarbeit, Beratung von Lehrkräften und Schulleitung sowie Netzwerkarbeit. Sie ist damit ein wichtiges Bindeglied im schulischen Alltag. Die für beide Stellen anfallenden Kosten liegen bei rd. 186.585 €. Nach Abzug der Förderpauschalen von Land und Landkreis ergibt sich ein Finanzierungsanteil für die Stadt Kuppenheim in Höhe von 115.399 €. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von rd. 62%. Ursprünglich hatte das Land zugesagt, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit zu jeweils ein Drittel erfolgen soll. Erfreulich ist, dass die beiden Fördervereine der Schulen sowie die Gemeinde Bischweier sich an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen. Der Gemeinderat hat die Fortführung der Schulsozialarbeit an beiden Schulen beschlossen. Die Stadt setzt damit die bewährte Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. bis zum 31. Juli 2028 fort. Aufgrund gestiegener Personalkosten erhöhen sich die städtischen Zuschüsse in den kommenden Schuljahren um rd. 16.300 €. Der Gemeinderat unterstützt die Weiterführung dennoch ausdrücklich, da die Schulsozialarbeit ein wichtiger Bestandteil des schulischen Angebots und der Präventionsarbeit ist.

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Die Kurzzeitpflege des Klinikums Mittelbaden hat nach ihrem Umzug von Forbach nach Kuppenheim zum Jahresbeginn ihren Betrieb aufgenommen. Das Kurzzeitpflegeangebot am neuen Standort ist auf 28 Gäste ausgelegt. Der Umzug war ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Gesamtsituation des Klinikums Mittelbaden zu stabilisieren. Durch die Integration der Kurzzeitpflege in das Haus der Jungen Pflege der Friedrich Ganz Stiftung kann der Standort nun voll ausgelastet werden. Darüber hinaus erhalten die Kurzzeitpflegegäste optimale Bedingungen in modernen Räumlichkeiten bei einer guten Verkehrsanbindung. Ein großer Teil der Mitarbeitenden ist mit an den neuen Standort gewechselt. Mit dem Umzug hat zudem die neue Pflegedienstleitung Wioletta Sudzinski gemeinsam mit ihrer Stellvertretung Melinda Gunityné Mészáros ihre Arbeit aufgenommen. Das Haus der Jungen Pflege der Friedrich Ganz Stiftung zeichnet sich unter anderem durch eine moderne Architektur, helle Räume, eine hochwertige Ausstattung, gemeinsame Aufenthaltsbereiche und einen zum Verweilen einladenden Außenbereich aus. Es bietet darüber hinaus auch kleine Ausflugsmöglichkeiten ins nahe gelegene Schloss Favorit. Ferner ist die Einrichtung für Angehörige gut erreichbar dank der zentraleren Lage und der  guten Anbindung an das regionale Straßennetz und die öffentlichen Verkehrsmittel.  Die Verantwortlichen sehen im neuen Standort nicht nur eine Verbesserung der räumlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen, sondern perspektivisch auch Chancen für neue Formen des Miteinanders.  Die räumliche Nähe zur spezialisierten Pflegeeinrichtung für junge Menschen könne auch neue Anknüpfungspunkte eröffnen, aus denen soziale Impulse und ein gegenseitiger Austausch zwischen den Kurzzeitpflegegästen und den Bewohnern der Jungen Pflege entstehen können.  „Wir freuen uns sehr, dass die Kurzzeitpflege nun Teil unserer Stadt Kuppenheim ist. Die Kurzzeitpflege bereichert Kuppenheim und stärkt die regionale Gesundheitsversorgung in Mittelbaden“, sagt Bürgermeister Karsten Mußler im Zuge seiner Grußworte bei der Einweihungsfeier. „Der Umzug war ein wichtiger Schritt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität des Gesamtunternehmens zu leisten. Gleichzeitig schaffen wir hier eine Umgebung, die unseren Gästen und Mitarbeitenden beste Bedingungen bietet. Wir sind sehr dankbar, dass die Stadt Kuppenheim und die Friedrich Ganz Stiftung uns hierbei unterstützen. Ferner möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die den Umzug geplant und umgesetzt haben und uns jetzt hier vor Ort unterstützen, um die Kurzzeitpflege Kuppenheim aufzubauen und mit Leben zu füllen“, betont Geschäftsführer Felix Brenneisen bei seinen Grußworten. „Wir freuen uns, dass unser Haus der Jungen Pflege nun durch die Kurzzeitpflege bereichert wird. Mit dem weiteren Angebot sehen wir auch hervorragende Rahmenbedingungen für unsere Auszubildenden, die hier praxisnah und zukunftsorientiert bei guter Erreichbarkeit lernen können“, hebt Heimleiterin Stefanie Hirth hervor. „Für unser Pflegeteam beginnt nun ein neuer Abschnitt. Die neuen Räumlichkeiten in Kuppenheim schaffen hierfür beste Voraussetzungen. Wir freuen uns über die Mitarbeitenden, die mit uns gewechselt sind, und heißen auch die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen“, zeigt Pflegedienstleitung Wioletta Sudzinski auf.  Nach einem geplanten ruhigen Einstieg zwischen den Jahren geht Heimleiterin Stefanie Hirth von einer guten Auslastung der Kurzzeitpflege bis zum Ende des Monats aus. Ihren Angaben zufolge kommen aktuell täglich viele Anfragen bei ihr an.

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Wer muss räumen und streuen? Straßenanlieger sind alle Eigentümer oder Besitzer (z. B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an eine Straße grenzen oder von dort aus zugänglich sind. Mehrere Anlieger sind gemeinsam verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wird. Besonderheiten: Einseitige Gehwege:  Nur die Anlieger auf der Gehwegseite müssen räumen. Keine Gehwege:  Als Gehweg gilt der Bereich am Fahrbahnrand, 1 Meter breit. Gemeinsame Zufahrten:  Die Pflicht gilt für den Gehweg vor dem angrenzenden Grundstück.   Schneeräumung leicht gemacht Damit der Verkehr sicher fließen kann, müssen Gehwege so geräumt werden, dass Fußgänger sie gefahrlos nutzen können und Begegnungsverkehr möglich ist. Was tun mit dem Schnee? Geräumter Schnee sollte auf eigenen Flächen oder am Fahrbahnrand gelagert werden. Straßenrinnen und Einläufe müssen bei Tauwetter freigemacht werden, damit Schmelzwasser abfließen kann. Wichtig: Schnee darf weder auf die Fahrbahn geschoben noch dem Nachbarn überlassen werden.   Streupflicht bei Glätte Bei Schnee- und Eisglätte müssen Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn mit Sand, Splitt oder Asche bestreut werden. Achtung: Schnee vom Privatgrundstück darf nicht auf die Straße geschoben werden. Stattdessen sollte er am Rand des Gehwegs oder auf eigenen Flächen, wie Vorgärten, gelagert werden.   Wann muss geräumt werden? Werktags:  bis 7:00 Uhr Sonn- und feiertags:  bis 8:00 Uhr Tritt Schnee oder Glätte nach diesen Zeiten auf, muss unverzüglich geräumt und gestreut werden - bei Bedarf auch mehrfach. Die Pflicht endet um 21:00 Uhr.   Ihre Stadtverwaltung Kuppenheim

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Kuppenheim/Schiltach . Der Messtechnikhersteller VEGA Grieshaber KG hat am 17. Dezember offiziell den Bau eines neuen Unternehmensstandorts in Kuppenheim gestartet. Das Großprojekt markiert einen Meilenstein in der Wachstumsstrategie und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Bauherr ist die Grieshaber Real Estate GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Standort erweitert VEGA Produktionskapazitäten und stärkt die globale Logistik. Schiltach bleibt weiterhin Hauptsitz des Unternehmens. Dort sind die räumlichen Möglichkeiten für weiteres Wachstum ausgeschöpft. Das Projekt wird im Rahmen des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ realisiert und setzt einen starken wirtschaftlichen Impuls für die gesamte Region.  „Wir schaffen zusätzliche Kapazitäten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und unseren Kunden weltweit die Qualität zu bieten, für die VEGA steht. Wir investieren bewusst in nachhaltige Strukturen und in die Zukunft unseres Unternehmens in Deutschland“, betont geschäftsführende Gesellschafterin Isabel Grieshaber. „Mit dem neuen Standort in Kuppenheim gestalten wir unsere Produktions- und Logistikprozesse noch effizienter und übernehmen Verantwortung in der Region, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“, ergänzt Geschäftsführer Markus Kniesel. Die Planungen begannen bereits im Dezember 2022 in enger Abstimmung mit der Stadt Kuppenheim. Zum offiziellen Baubeginn trafen sich Edgar Schillinger, Alexander Benz und Florian Krämer vom VEGA-Projektteam, der verantwortliche Architekt Matthias Schneider vom Architekturbüro Schneider, Bürgermeister Karsten Mußler sowie Vertreter des Fachbereichs Bauen der Stadt Kuppenheim Stefan Keßler und Ina Werner. „Die Stadt Kuppenheim und die Firma VEGA haben bewiesen, dass trotz der sehr hohen planerischen Herausforderungen ein solches Großvorhaben mit rund 1.000 Arbeitsplätzen in kurzer Zeit und auch termingerecht entwickelt werden kann. Ich bin froh und dankbar, dass hier in Kuppenheim neue attraktive Arbeitsplätze entstehen. Das ist gut für die gesamte Region“, sagte Bürgermeister Karsten Mußler. „Der Baubeginn ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen VEGA, der Stadt Kuppenheim und mehreren Fachplanungsbüros“, hob Edgar Schillinger hervor, der das Projekt von Anfang an begleitet hat.

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Einvernehmlich haben sich die an der Bürgerwerkstatt zur Nachfolgenutzung des Cuppamare-Areals beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs im Saunagebäude ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat die Verwaltung am 28.07.2025 mit der Ausarbeitung weiterer Planungen beauftragt. Christine Theberath, vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro, hat gemeinsam mit den Jugendlichen des Jugendforums, ein erstes Raum- und Betriebskonzept erstellt. Für den offenen Kinder- und Jugendtreff sind technische und bauliche Umbaumaßnahmen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Landratsamt Rastatt erforderlich. Die genaue Planung wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Umnutzung des Saunagebäudes zum Kinder- und Jugendtreff kostet voraussichtlich rd 25.500 € brutto. Davon entfallen etwa 19.500 € auf Umbauten und rund 6.000 € auf die Reparatur des undichten Flachdachs. Die Stadt Kuppenheim hat sich mit der Stadt Rastatt verständigt, dass die Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Gasverbrauch pauschal in Höhe von 4.000 € pro Jahr vergütet werden, so lange wie die Stadt Rastatt das Hallenbad betreibt. Vorgeschlagen sind zunächst drei Öffnungstage pro Woche, ergänzt durch gelegentliche Wochenendaktionen. Für den Kinder- und Jugendtreff wird fachlich geschultes Personal benötigt, um eine pädagogische Betreuung und den Jugendschutz zu gewährleisten. Hierzu ist eine Fachkraft mit 18 Wochenstunden vorgesehen. Die Caritas Rastatt e.V. bietet diese Leistung für rd. 40.000 € jährlich an. Der Gemeinderat stimmte der Planung des Kinder- und Jugendtreffs im ehemaligen Saunabereich zu, genehmigte die Planung zur Nutzungsänderung und beauftragte die Verwaltung mit der Einreichung bei der Baubehörde, der Einplanung der Umbau- und Betriebskosten für 2026 sowie dem Abschluss einer Vereinbarung über die jährlichen Betriebskosten mit der Stadt Rastatt. Bürgermeister Mußler wurde zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Caritas Rastatt e.V. für den Betrieb des offenen Kinder- und Jugendtreffs ermächtigt. Sollten die Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und die erforderlichen Sanierungsarbeiten zeitnah umgesetzt werden können, wäre eine Eröffnung des Kinder- und Jugendtreffs noch vor den Sommerferien denkbar.

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Forsthaushalt 2026 - Beratung und Beschlussfassung   Der Forstwirtschaftsplan 2026 der Bezirksleitung Gaggenau wurde in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet und am 24. November 2025 im Gemeinderat vorgestellt. Dabei präsentierte das Kreisforstamt sowohl die Planzahlen und die aktuelle forstwirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2026 als auch den voraussichtlichen Haushaltsvollzug 2025. Die Holzpreise für 2026 bleiben unverändert.   Für das Forstjahr 2026 rechnet der Forsthaushalt mit einem Überschuss von 62.300,00 € aus dem laufenden Betrieb. Der Gemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan sowie den Bewirtschaftungsplan 2026.   Qualitätserfassung Ortsmitten - Vorstellung der Ergebnisse   Im Jahr 2024 wurde die Stadt Kuppenheim in das Landesprogramm "Qualitätserfassung Ortsmitten" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg aufgenommen. Untersucht wurden zentrale Bereiche entlang der Landesstraße L77, insbesondere die Rheinstraße und die Murgtalstraße, sowie der Friedensplatz.   Das Ingenieurbüro Planersocietät analysierte die Aufenthalts- und Verkehrsqualität in sechs Kategorien, darunter Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr, Ortsbild und Aufenthaltsqualität. Aus dieser Analyse wurde ein übersichtlicher Bewertungskompass entwickelt. Darauf aufbauend wurden 16 konkrete Handlungsimpulse erarbeitet, die sowohl schnelle, unkomplizierte Verbesserungen als auch weitergehende Gestaltungsideen umfassen. Die Erkenntnisse sollen künftig in Planungen entlang der L77 einfließen und die Entwicklung einer lebendigen, attraktiven Ortsmitte unterstützen.   Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zur Kenntnis.   2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB   Der Gemeinderat Kuppenheim hat den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" genehmigt und die Offenlage beschlossen. Die Planung wurde vom Büro fsp.stadtplanung aus Freiburg erstellt. Sämtliche notwendigen Gutachten wie der Umweltbeitrag, die artenschutzrechtliche Bewertung sowie die schalltechnische Untersuchung, stehen vollständig zur Verfügung.   Zentrales Ziel der Überarbeitung ist die Umwandlung des bisher als Industriegebiet festgesetzten Bereichs in ein Gewerbegebiet. So sollen die Nutzungsmöglichkeiten flexibler gestaltet und der Bedarf an Gewerbeflächen besser gedeckt werden. Darüber hinaus werden Baufenster angepasst, Grünflächen erweitert, eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt sowie einzelne Nutzungen ausgeschlossen.   Der Entwurf wird vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.   Vorstellung des Berichts der Kindersportschule Mittelbaden e.V. über das Schuljahr 2024/2025   In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2025 wurde der Bericht der Kindersportschule Mittelbaden e. V. (KiSS) für das Schuljahr 2024/2025 vorgestellt. KiSS-Leiter Andreas Herrmann informierte über die sportpädagogische Arbeit an der Favoriteschule und gab einen Ausblick auf die geplanten Aktivitäten für das kommende Schuljahr 2025/2026.   Die Stadt Kuppenheim unterstützt die Kindersportschule seit dem Schuljahr 2023/2024 mit einem festen Jahreszuschuss von 14.000,00 €. Die Förderung ist bis einschließlich 2025/2026 zugesagt und unterstreicht das Engagement der Stadt für eine aktive Kinder- und Jugendsportförderung.   Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.

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