Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Die Kurzzeitpflege des Klinikums Mittelbaden hat nach ihrem Umzug von Forbach nach Kuppenheim zum Jahresbeginn ihren Betrieb aufgenommen. Das Kurzzeitpflegeangebot am neuen Standort ist auf 28 Gäste ausgelegt. Der Umzug war ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Gesamtsituation des Klinikums Mittelbaden zu stabilisieren. Durch die Integration der Kurzzeitpflege in das Haus der Jungen Pflege der Friedrich Ganz Stiftung kann der Standort nun voll ausgelastet werden. Darüber hinaus erhalten die Kurzzeitpflegegäste optimale Bedingungen in modernen Räumlichkeiten bei einer guten Verkehrsanbindung. Ein großer Teil der Mitarbeitenden ist mit an den neuen Standort gewechselt. Mit dem Umzug hat zudem die neue Pflegedienstleitung Wioletta Sudzinski gemeinsam mit ihrer Stellvertretung Melinda Gunityné Mészáros ihre Arbeit aufgenommen. Das Haus der Jungen Pflege der Friedrich Ganz Stiftung zeichnet sich unter anderem durch eine moderne Architektur, helle Räume, eine hochwertige Ausstattung, gemeinsame Aufenthaltsbereiche und einen zum Verweilen einladenden Außenbereich aus. Es bietet darüber hinaus auch kleine Ausflugsmöglichkeiten ins nahe gelegene Schloss Favorit. Ferner ist die Einrichtung für Angehörige gut erreichbar dank der zentraleren Lage und der  guten Anbindung an das regionale Straßennetz und die öffentlichen Verkehrsmittel.  Die Verantwortlichen sehen im neuen Standort nicht nur eine Verbesserung der räumlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen, sondern perspektivisch auch Chancen für neue Formen des Miteinanders.  Die räumliche Nähe zur spezialisierten Pflegeeinrichtung für junge Menschen könne auch neue Anknüpfungspunkte eröffnen, aus denen soziale Impulse und ein gegenseitiger Austausch zwischen den Kurzzeitpflegegästen und den Bewohnern der Jungen Pflege entstehen können.  „Wir freuen uns sehr, dass die Kurzzeitpflege nun Teil unserer Stadt Kuppenheim ist. Die Kurzzeitpflege bereichert Kuppenheim und stärkt die regionale Gesundheitsversorgung in Mittelbaden“, sagt Bürgermeister Karsten Mußler im Zuge seiner Grußworte bei der Einweihungsfeier. „Der Umzug war ein wichtiger Schritt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität des Gesamtunternehmens zu leisten. Gleichzeitig schaffen wir hier eine Umgebung, die unseren Gästen und Mitarbeitenden beste Bedingungen bietet. Wir sind sehr dankbar, dass die Stadt Kuppenheim und die Friedrich Ganz Stiftung uns hierbei unterstützen. Ferner möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die den Umzug geplant und umgesetzt haben und uns jetzt hier vor Ort unterstützen, um die Kurzzeitpflege Kuppenheim aufzubauen und mit Leben zu füllen“, betont Geschäftsführer Felix Brenneisen bei seinen Grußworten. „Wir freuen uns, dass unser Haus der Jungen Pflege nun durch die Kurzzeitpflege bereichert wird. Mit dem weiteren Angebot sehen wir auch hervorragende Rahmenbedingungen für unsere Auszubildenden, die hier praxisnah und zukunftsorientiert bei guter Erreichbarkeit lernen können“, hebt Heimleiterin Stefanie Hirth hervor. „Für unser Pflegeteam beginnt nun ein neuer Abschnitt. Die neuen Räumlichkeiten in Kuppenheim schaffen hierfür beste Voraussetzungen. Wir freuen uns über die Mitarbeitenden, die mit uns gewechselt sind, und heißen auch die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen“, zeigt Pflegedienstleitung Wioletta Sudzinski auf.  Nach einem geplanten ruhigen Einstieg zwischen den Jahren geht Heimleiterin Stefanie Hirth von einer guten Auslastung der Kurzzeitpflege bis zum Ende des Monats aus. Ihren Angaben zufolge kommen aktuell täglich viele Anfragen bei ihr an.

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Wer muss räumen und streuen? Straßenanlieger sind alle Eigentümer oder Besitzer (z. B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an eine Straße grenzen oder von dort aus zugänglich sind. Mehrere Anlieger sind gemeinsam verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wird. Besonderheiten: Einseitige Gehwege:  Nur die Anlieger auf der Gehwegseite müssen räumen. Keine Gehwege:  Als Gehweg gilt der Bereich am Fahrbahnrand, 1 Meter breit. Gemeinsame Zufahrten:  Die Pflicht gilt für den Gehweg vor dem angrenzenden Grundstück.   Schneeräumung leicht gemacht Damit der Verkehr sicher fließen kann, müssen Gehwege so geräumt werden, dass Fußgänger sie gefahrlos nutzen können und Begegnungsverkehr möglich ist. Was tun mit dem Schnee? Geräumter Schnee sollte auf eigenen Flächen oder am Fahrbahnrand gelagert werden. Straßenrinnen und Einläufe müssen bei Tauwetter freigemacht werden, damit Schmelzwasser abfließen kann. Wichtig: Schnee darf weder auf die Fahrbahn geschoben noch dem Nachbarn überlassen werden.   Streupflicht bei Glätte Bei Schnee- und Eisglätte müssen Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn mit Sand, Splitt oder Asche bestreut werden. Achtung: Schnee vom Privatgrundstück darf nicht auf die Straße geschoben werden. Stattdessen sollte er am Rand des Gehwegs oder auf eigenen Flächen, wie Vorgärten, gelagert werden.   Wann muss geräumt werden? Werktags:  bis 7:00 Uhr Sonn- und feiertags:  bis 8:00 Uhr Tritt Schnee oder Glätte nach diesen Zeiten auf, muss unverzüglich geräumt und gestreut werden - bei Bedarf auch mehrfach. Die Pflicht endet um 21:00 Uhr.   Ihre Stadtverwaltung Kuppenheim

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Kuppenheim/Schiltach . Der Messtechnikhersteller VEGA Grieshaber KG hat am 17. Dezember offiziell den Bau eines neuen Unternehmensstandorts in Kuppenheim gestartet. Das Großprojekt markiert einen Meilenstein in der Wachstumsstrategie und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Bauherr ist die Grieshaber Real Estate GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Standort erweitert VEGA Produktionskapazitäten und stärkt die globale Logistik. Schiltach bleibt weiterhin Hauptsitz des Unternehmens. Dort sind die räumlichen Möglichkeiten für weiteres Wachstum ausgeschöpft. Das Projekt wird im Rahmen des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ realisiert und setzt einen starken wirtschaftlichen Impuls für die gesamte Region.  „Wir schaffen zusätzliche Kapazitäten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und unseren Kunden weltweit die Qualität zu bieten, für die VEGA steht. Wir investieren bewusst in nachhaltige Strukturen und in die Zukunft unseres Unternehmens in Deutschland“, betont geschäftsführende Gesellschafterin Isabel Grieshaber. „Mit dem neuen Standort in Kuppenheim gestalten wir unsere Produktions- und Logistikprozesse noch effizienter und übernehmen Verantwortung in der Region, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“, ergänzt Geschäftsführer Markus Kniesel. Die Planungen begannen bereits im Dezember 2022 in enger Abstimmung mit der Stadt Kuppenheim. Zum offiziellen Baubeginn trafen sich Edgar Schillinger, Alexander Benz und Florian Krämer vom VEGA-Projektteam, der verantwortliche Architekt Matthias Schneider vom Architekturbüro Schneider, Bürgermeister Karsten Mußler sowie Vertreter des Fachbereichs Bauen der Stadt Kuppenheim Stefan Keßler und Ina Werner. „Die Stadt Kuppenheim und die Firma VEGA haben bewiesen, dass trotz der sehr hohen planerischen Herausforderungen ein solches Großvorhaben mit rund 1.000 Arbeitsplätzen in kurzer Zeit und auch termingerecht entwickelt werden kann. Ich bin froh und dankbar, dass hier in Kuppenheim neue attraktive Arbeitsplätze entstehen. Das ist gut für die gesamte Region“, sagte Bürgermeister Karsten Mußler. „Der Baubeginn ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen VEGA, der Stadt Kuppenheim und mehreren Fachplanungsbüros“, hob Edgar Schillinger hervor, der das Projekt von Anfang an begleitet hat.

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Einvernehmlich haben sich die an der Bürgerwerkstatt zur Nachfolgenutzung des Cuppamare-Areals beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs im Saunagebäude ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat die Verwaltung am 28.07.2025 mit der Ausarbeitung weiterer Planungen beauftragt. Christine Theberath, vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro, hat gemeinsam mit den Jugendlichen des Jugendforums, ein erstes Raum- und Betriebskonzept erstellt. Für den offenen Kinder- und Jugendtreff sind technische und bauliche Umbaumaßnahmen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Landratsamt Rastatt erforderlich. Die genaue Planung wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Umnutzung des Saunagebäudes zum Kinder- und Jugendtreff kostet voraussichtlich rd 25.500 € brutto. Davon entfallen etwa 19.500 € auf Umbauten und rund 6.000 € auf die Reparatur des undichten Flachdachs. Die Stadt Kuppenheim hat sich mit der Stadt Rastatt verständigt, dass die Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Gasverbrauch pauschal in Höhe von 4.000 € pro Jahr vergütet werden, so lange wie die Stadt Rastatt das Hallenbad betreibt. Vorgeschlagen sind zunächst drei Öffnungstage pro Woche, ergänzt durch gelegentliche Wochenendaktionen. Für den Kinder- und Jugendtreff wird fachlich geschultes Personal benötigt, um eine pädagogische Betreuung und den Jugendschutz zu gewährleisten. Hierzu ist eine Fachkraft mit 18 Wochenstunden vorgesehen. Die Caritas Rastatt e.V. bietet diese Leistung für rd. 40.000 € jährlich an. Der Gemeinderat stimmte der Planung des Kinder- und Jugendtreffs im ehemaligen Saunabereich zu, genehmigte die Planung zur Nutzungsänderung und beauftragte die Verwaltung mit der Einreichung bei der Baubehörde, der Einplanung der Umbau- und Betriebskosten für 2026 sowie dem Abschluss einer Vereinbarung über die jährlichen Betriebskosten mit der Stadt Rastatt. Bürgermeister Mußler wurde zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Caritas Rastatt e.V. für den Betrieb des offenen Kinder- und Jugendtreffs ermächtigt. Sollten die Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und die erforderlichen Sanierungsarbeiten zeitnah umgesetzt werden können, wäre eine Eröffnung des Kinder- und Jugendtreffs noch vor den Sommerferien denkbar.

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Forsthaushalt 2026 - Beratung und Beschlussfassung   Der Forstwirtschaftsplan 2026 der Bezirksleitung Gaggenau wurde in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet und am 24. November 2025 im Gemeinderat vorgestellt. Dabei präsentierte das Kreisforstamt sowohl die Planzahlen und die aktuelle forstwirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2026 als auch den voraussichtlichen Haushaltsvollzug 2025. Die Holzpreise für 2026 bleiben unverändert.   Für das Forstjahr 2026 rechnet der Forsthaushalt mit einem Überschuss von 62.300,00 € aus dem laufenden Betrieb. Der Gemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan sowie den Bewirtschaftungsplan 2026.   Qualitätserfassung Ortsmitten - Vorstellung der Ergebnisse   Im Jahr 2024 wurde die Stadt Kuppenheim in das Landesprogramm "Qualitätserfassung Ortsmitten" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg aufgenommen. Untersucht wurden zentrale Bereiche entlang der Landesstraße L77, insbesondere die Rheinstraße und die Murgtalstraße, sowie der Friedensplatz.   Das Ingenieurbüro Planersocietät analysierte die Aufenthalts- und Verkehrsqualität in sechs Kategorien, darunter Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr, Ortsbild und Aufenthaltsqualität. Aus dieser Analyse wurde ein übersichtlicher Bewertungskompass entwickelt. Darauf aufbauend wurden 16 konkrete Handlungsimpulse erarbeitet, die sowohl schnelle, unkomplizierte Verbesserungen als auch weitergehende Gestaltungsideen umfassen. Die Erkenntnisse sollen künftig in Planungen entlang der L77 einfließen und die Entwicklung einer lebendigen, attraktiven Ortsmitte unterstützen.   Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zur Kenntnis.   2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB   Der Gemeinderat Kuppenheim hat den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" genehmigt und die Offenlage beschlossen. Die Planung wurde vom Büro fsp.stadtplanung aus Freiburg erstellt. Sämtliche notwendigen Gutachten wie der Umweltbeitrag, die artenschutzrechtliche Bewertung sowie die schalltechnische Untersuchung, stehen vollständig zur Verfügung.   Zentrales Ziel der Überarbeitung ist die Umwandlung des bisher als Industriegebiet festgesetzten Bereichs in ein Gewerbegebiet. So sollen die Nutzungsmöglichkeiten flexibler gestaltet und der Bedarf an Gewerbeflächen besser gedeckt werden. Darüber hinaus werden Baufenster angepasst, Grünflächen erweitert, eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt sowie einzelne Nutzungen ausgeschlossen.   Der Entwurf wird vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.   Vorstellung des Berichts der Kindersportschule Mittelbaden e.V. über das Schuljahr 2024/2025   In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2025 wurde der Bericht der Kindersportschule Mittelbaden e. V. (KiSS) für das Schuljahr 2024/2025 vorgestellt. KiSS-Leiter Andreas Herrmann informierte über die sportpädagogische Arbeit an der Favoriteschule und gab einen Ausblick auf die geplanten Aktivitäten für das kommende Schuljahr 2025/2026.   Die Stadt Kuppenheim unterstützt die Kindersportschule seit dem Schuljahr 2023/2024 mit einem festen Jahreszuschuss von 14.000,00 €. Die Förderung ist bis einschließlich 2025/2026 zugesagt und unterstreicht das Engagement der Stadt für eine aktive Kinder- und Jugendsportförderung.   Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.

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Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.   Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen) . Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.   Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen.   Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:      - Pferde - Schweine - Schafe - Hühner - Truthühner/Puten                                                                        !!! Achtung Änderung ab 2026!!! Meldepflichtige Tiere sind:      - Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein)   Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind:               Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten   Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.   Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.   Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.   Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01. 2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de  

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Ein fester Bestandteil zum Erhalt und Ausbau der Kuppenheimer Streuobstwiesen ist die jährliche Finanzierung einer Streuobstsammelbestellung durch die Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“. Seit der Gründung der Stiftung im Jahr 2012 wurden so knapp 2.000 Bäume finanziert und bereichern somit das Landschaftsbild von Kuppenheim und Oberndorf.   Am vergangenen Samstag konnten insgesamt 37 Besteller ihre im Vorfeld bestellten Obstbäume auf dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Kuppenheim in Empfang nehmen. Aus der umfangreichen Sortenliste mit insgesamt 177 Sorten, davon 77 Apfel- und 32 Birnensorten, konnten bis Anfang Oktober die gewünschten Bäume ausgesucht werden. „Brettacher“ und „Goldparmäne“ waren dabei die beliebtesten Apfelsorten in diesem Jahr, dicht gefolgt von den weiteren klassischen Sorten „Rheinischer Bohnapfel“, „Jonagold“ und „Topaz“. Große Resonanz zeigten auch die Pfirsich-Sorte „Benedicte“ sowie die Bühler Frühzwetschge und Nancymirabelle. Alle bestellten Bäume finden nun ihren Platz auf den Wiesen und Gärten der Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf. Die Bäume werden in den nächsten Jahren heranwachsen und ihren Besitzern in Zukunft hoffentlich eine gute Ernte einbringen.   Zu den stolzen Besitzern zählt auch die Familie Kahles aus Oberndorf. Sie haben an diesem Morgen ihren Apfelbaum der Sorte „Jonagold“ sowie einen Feigenbaum abgeholt. Insgesamt vier verschiedene Apfelbäume kann Marcus Westermann aus Bischweier nun sein Eigen nennen. Die Bäume finden ihren Platz auf seinem Grundstück in Oberndorf. Zusammen mit den Bäumen wurden Pfähle, Kokostrick als Bindematerial sowie Draht gegen Wühlmäuse sowie Wildverbiss kostenfrei an die Besteller herausgegeben.   Bürgermeister Karsten Mußler bedankte sich bei der Ausgabe der Bäume beim Obst- und Gartenbauverein Oberndorf für die Organisation der diesjährigen Sammelbestellung. Schon die jüngsten Mitglieder zeigten an diesem Tag großen Einsatz und Engagement zum Wohle der Natur und dem immer wichtiger werdenden Artenschutz.

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Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Sonnenhalde im Jahr 2023 wird die Stadt Kuppenheim zusammen mit der eneREGIO GmbH Ende dieses Jahres mit der Sanierung des verbliebenen rund 170 m langen Teilstücks von Haus Nr. 15 bis zum Anschluss an den Ortenauer Weg beginnen. Wie im ersten Bauabschnitt befinden sich Fahrbahn und Gehwege auch in diesem Teil der Straße aufgrund von Setzungen im nördlichen Gehweg und am Fahrbahnrand sowie Rissen im gesamten Verlauf in einem schlechten Zustand. Bei der Sanierung erfolgt daher eine Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus inklusive der Gehwege. Zusätzlich erneuert die eneREGIO GmbH in diesem Bereich auch die Wasserversorgung. Aufgrund der Ergebnisse einer Kanaluntersuchung muss außerdem ein Teilbereich des Hauptkanals der Sonnenhalde in offener Bauweise ausgetauscht werden, wobei auch alle Hausanschlussleitungen der Grundstücksentwässerungen bis zur Grundstücksgrenze ertüchtigt werden. In diesem Zuge ist auch ein Eingriff in das Gelände des anliegenden Spielplatzes Sonnenhügel erforderlich, da die unter diesem Gelände befindliche Kanalisation erneuert werden muss. Für die Ausführung der Arbeiten musste bereits ein Teilbereich des Spielplatzes gesperrt, sowie ein Spielgerät abgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Kanalarbeiten bleibt dieser Bereich gesperrt, der nicht gesperrte Teil des Spielplatzes kann jedoch genutzt werden. Die Bauarbeiten werden von der Fa. Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen ausgeführt und werden voraussichtlich Anfang Dezember 2025 beginnen. Die Straßensanierung soll bis Ende August 2026 abgeschlossen sein.

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Die Stadt Kuppenheim erschließt östlich der Landesstraße L67, zwischen der Fritz-Minhardt-Straße und dem Kreisverkehrsplatz L67/K3715 das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“. Auf der rund 10,4 ha großen Gewerbegebietsfläche sollen im Endausbau rund 1.000 Arbeitsplätze durch die Ansiedlung der Firma „VEGA“ aus Schiltach entstehen. Die Stadt Kuppenheim führt zusammen mit der eneREGIO GmbH und der Netze BW GmbH die Erschließung des Gewerbegebietes „Ober Hardrain“ durch. Die Umsetzung der Erschließung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets wird der 3-armige Knotenpunkt L67/ Fritz-Minhardt-Straße zu einem 4-armigen Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Durch den Neubau des Kreisverkehrsplatzes wird auch die verkehrliche Situation des Gewerbegebietes in der Fritz-Minhardt-Straße verbessert. Weiterhin wird der östliche Arm des bestehenden Kreisverkehrsplatzes an der L67/K3713 ausgebaut, sowie am südlichen Kreisverkehrsarm eine Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr ergänzt. Die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Gas, Abwasser) des Areals wird durch den Anschluss an den Leitungsbestand in der Fritz-Minhardt-Straße hergestellt. Die Fritz-Minhardt-Straße wird im Rahmen der Erschließungsarbeiten zwischen der L67 und dem Grundstück Fritz-Minhardt-Straße 3, aufgrund des schlechten Zustandes, grundlegend saniert. Weiterhin müssen für die Gewerbegebietserschließung die Hauptwasserleitung der Stadtwerke Gaggenau sowie eine Freileitung der Netze BW GmbH und der eneREGIO GmbH als erdverlegte Leitung umverlegt werden. Hierzu werden auch Arbeiten entlang der K3713 (Bischweierer Straße) notwendig. Die Bauarbeiten werden ab dem 27. Oktober 2025 beginnen und durch die ARGE „Ober-Hardrain“, bestehend aus den Baufirmen Grötz und Reif GmbH & Co. KG ausgeführt. Die gesamte Baumaßnahme soll ca. 1 Jahr dauern und im Oktober 2026 fertiggestellt sein. Durch eine abschnittsweise Ausführung der Arbeiten werden alle Verkehrsbeziehungen auf der Landesstraße L67, sowie die Zu- und Ausfahrt der Fritz-Minhardt-Straße und der K3713 aufrecht erhalten. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten an der Landesstraße L67, der Fritz-Minhardt-Straße sowie der K3713, erfolgt mit Lichtsignalanlagen-Regelungen.

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Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de