Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Auch in diesem Jahr konnte die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit zahlreichen örtlichen Vereinen, Institutionen und ehrenamtlich Tätigen ein buntes und abwechslungsreiches Kinderferienprogramm anbieten. Es freut uns, dass nahezu an jedem Ferientag ein Programmpunkt angeboten werden konnte. An den insgesamt 35 Programmpunkten haben 135 Kinder, einige davon auch mehrfach, teilgenommen. Das Angebot reichte von sportlichen Aktivitäten, Wanderungen, über Abenteuerspiele im und um Wald und Wasser, bis hin zu basteln, zuhören und einfach nur spielen. Mitgewirkt haben: Schulsozialarbeit Kuppenheim Herr Marx und Frau Wäldele, KöB Kuppenheim, Streuobstinitiative mit Naturcoach Kai Lierheimer, Turnverein Kuppenheim, MSC Puma Kuppenheim, Ski-Freunde Kuppenheim, Sportgemeinschaft Kuppenheim, Jugendfeuerwehr Kuppenheim, Initiative Integration Kuppenheim, Förderverein Villa Kunterbunt, Künstlerkreis Kuppenheim, Narrenzunft-Knöpfle-Kuppenheim, Musikverein Kuppenheim, Kinder- und Jugendarbeit Kuppenheim, Fichtental Hexen Kuppenheim, Stadt-Apotheke Kuppenheim, Betontanz - Ariane Wieland, Obst- und Gartenverein Oberndorf, Ministranten Gemeinschaft Kuppenheim/Oberndorf/Bischweier, Energieagentur Mittelbaden gGmbH, Obst- und Gartenverein Kuppenheim, Turnverein Oberndorf, Evangelische Kirchengemeinde, Harmonika-Spielring Kuppenheim, Kindersportschule Mittelbaden, Tennisclub Kuppenheim, Schützengilde Kuppenheim, MEDIE Ambulanz Kuppenheim Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement beim Kinderferienprogramm 2026!

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Fortschreibung Klimaschutzkonzept & neue Themenfelder Seit mehr als zehn Jahren arbeiten die Kommunen im interkommunalen Klimaschutznetzwerk RegioENERGIE gemeinsam daran, Klimaschutz vor Ort voranzubringen. Im vergangenen Jahr konnte das Netzwerk sein zehnjähriges Bestehen feiern. In dieser Zeit wurden zahlreiche Projekte angestoßen, Maßnahmen umgesetzt und Erfahrungen gesammelt. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen für kommunalen Klimaschutz deutlich verändert. Das Jubiläum war daher nicht nur Anlass für einen Rückblick, sondern auch für einen Blick nach vorn. Mit einer Fortschreibung des gemeinsamen Klimaschutzkonzepts stellt sich RegioENERGIE für die kommenden Jahre strategisch neu auf. Zehn Jahre Klimaschutz zeigen Wirkung Die Evaluation der bisherigen Klimaschutzarbeit zeigt eine positive Bilanz: Im Vergleich der Jahre 2013 und 2023 konnte der Gesamtenergieverbrauch im Netzwerk-Durchschnitt um rund 15 Prozent, die Treibhausgasemissionen sogar um rund 23 Prozent reduziert werden. Mehr als die Hälfte der im bisherigen Klimaschutzkonzept festgelegten Maßnahmen wurde bereits umgesetzt. Gleichzeitig haben sich einige Rahmenbedingungen verändert. Manche Maßnahmen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommunen, andere entsprechen aufgrund technischer, rechtlicher oder politischer Entwicklungen nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist deshalb mehr als eine Aktualisierung der Maßnahmenliste. Im Mittelpunkt steht die Frage, wo Kommunen tatsächlich Einfluss nehmen und mit ihren begrenzten Ressourcen die größte Wirkung erzielen können.

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Angesichts der angespannten Lage der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie fordert die bundesweite Initiative „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ deutlich schnellere politischen Entscheidungen. Von der Bundesregierung erwarten die beteiligten Städte eine starke industriepolitische Initiative auf nationaler Ebene und mehr Nachdruck in den laufenden Beratungen in Brüssel. Deutschland als größter Automobilstandort Europas müsse seine Interessen entschlossen vertreten. Für die beiden Städte Rastatt und Kuppenheim, ebenso wie für die Standorte der Zulieferungsindustrie und Mobilität im Landkreis Rastatt - Bischweier, Bühl und Gaggenau - zeigt sich besonders deutlich, was auf dem Spiel steht: Die industrielle Wertschöpfung reicht weit über einzelne Werksgrenzen hinaus. Arbeitsplätze, Zulieferer, Logistik, Handwerk und Dienstleistungen sind eng miteinander verbunden. Standortentscheidungen wirken sich damit unmittelbar auf die Kommunen und die gesamte regionale Wirtschaft aus. Für Rastatts Oberbürgermeisterin Monika Müller ist der Automobilstandort Rastatt weit mehr als ein einzelnes Werk. „Mercedes-Benz ist für Rastatt entscheidend für unseren Wohlstand und Motor für Beschäftigung, Wertschöpfung und die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region. Wenn Investitionen ausbleiben oder Produktionsstandorte international ins Hintertreffen geraten, spüren wir die Folgen vor Ort unmittelbar. Deutschland muss deshalb wieder ein Standort werden, an dem sich Investitionen rechnen – mit wettbewerbsfähigen Energiepreisen, weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen“, betont die Oberbürgermeisterin.  Gerade auch von der neuen Landesregierung erwarten die beiden Stadtoberhäupter ein klares Bekenntnis zu den Standorten und Arbeitsplätzen im Land, konkret durch schnellen Bürokratieabbau, Stärkung des Ausbaus der E-Mobilität samt Infrastruktur und der autonomen Mobilität. Baden- Württemberg sollte sich als Ursprungsland des Automobils an seine Stärken erinnern, so die beiden Bürgermeister. „Entscheidend ist, dass wir nicht nur bestehende Arbeitsplätze verwalten, sondern Voraussetzungen für die Arbeitsplätze von morgen schaffen. Rastatt verfügt über hochqualifizierte Beschäftigte, industrielle Kompetenz und eine gewachsene Infrastruktur. Diese Stärken müssen durch neue Investitionen und eine klare Perspektive für die nächste Generation der Mobilität genutzt werden“, so Müller weiter. Der Standort in Rastatts Nachbarstadt Kuppenheim ist eng mit dem Rastatter Werk verzahnt. Auch hier geht es bei den Standortentscheidungen um mehrere hundert Arbeitsplätze. „Kuppenheim steht exemplarisch für den Wandel der Automobilindustrie. Unser Mercedes-Benz Standort verbindet seit Jahren klassische industrielle Fertigung mit neuen Zukunftstechnologien. Gerade das Batterierecycling zeigt, dass Wertschöpfung und Innovation auch bei uns vor Ort neu gedacht und aufgebaut werden können. Diese Chancen für die Zukunft müssen wir durch verlässliche Rahmenbedingungen und wettbewerbsfähige Standortbedingungen sichern“, hebt Kuppenheims Bürgermeister Karsten Mußler hervor.

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Das Institut für Kriminologische Forschung Baden-Württemberg (KriFoBW) startet im September 2026 die zweite Sicherheitsbefragung in Baden-Württemberg mit Schwerpunkten zum subjektiven Sicherheitsgefühl, zur Viktimisierung, gesellschaftlichen Themen sowie zur Zufriedenheit mit der Polizeiarbeit. Die erste Erhebung fand 2023 statt – die Ergebnisse sind unter https://www.krifobw.de/landesweite-sicherheitsbefragung abrufbar.   Rund 200.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in 130 Städten und Gemeinden werden angeschrieben und anonym befragt – auch die Stadt Kuppenheim ist dabei. Wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich, denn Ihre Teilnahme ist wichtig: Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt nur ein Teil der Wirklichkeit, da viele Straftaten nicht angezeigt werden. Das persönliche Sicherheitsempfinden ist daher ein unverzichtbarer Maßstab für das Gesamtbild der Sicherheitslage. Die Befragung trägt dazu bei, ein umfassenderes und realistischeres Bild der Sicherheitslage zu bekommen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu erkennen – eine wichtige Grundlage unter anderem für gezielte Präventionsmaßnahmen und eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung.   Die Teilnahme ist unkompliziert: Wenn Sie Teil der Zufallsstichprobe sind, erhalten Sie per Post einen persönlichen Zugang zu einem Online- Fragebogen. Auf Wunsch kann mittels dieses Zugangscodes auch ein Papierfragebogen angefordert und kostenfrei zurückgesendet werden. Selbstverständlich bleiben alle Angaben anonym und werden streng vertraulich behandelt.   Die Befragung läuft von Mitte September bis Ende Oktober 2026.   Bitte nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme einzubringen und aktiv zu mehr Sicherheit und Lebensqualität in Baden- Württemberg beizutragen.   Weitere Informationen finden Sie unter www.krifobw.de  

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Die Stadt Kuppenheim stellt ab sofort ihren neuen WC-Container im Bürgerpark allen Besuchern zur Verfügung. Das neue „Örtchen“ verbindet moderne Infrastruktur mit praktischem Umweltschutz. Ein integriertes Balkonkraftwerk mit Speicher liefert einen Teil des benötigten Stroms direkt vor Ort.   Klimafreundlich und autark durch Steckersolar Bei der Planung der neuen Anlage wurde großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Auf dem Dach des kompakten Containers wurde ein kleines Balkonkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 900 Watt und einem Speicher von 2,11 kWh installiert. Der erzeugte Strom deckt den Grundbedarf für die Beleuchtung, Lüftung und den Handtrockner. So wird die saubere Sonnenenergie direkt dort, wo sie gebraucht wird, genutzt und die Infrastruktur ein Stück unabhängiger gemacht. Moderne Standard für alle Bürger und Gäste Die barrierefreie WC-Anlage schließt eine wichtige Lücke in der lokalen Infrastruktur des Bürgerparks. Sie steht ab sofort zu folgenden Öffnungszeiten allen Bürgerinnen, Bürgern, Passanten und Gästen zur Verfügung: April bis September von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Oktober bis März von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Bitte um Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme Die Stadt Kuppenheim möchte darauf hinweisen, dass eine solche Einrichtung nur dann ein Gewinn für den Bürgerpark bleibt, wenn sie pfleglich behandelt wird. Verschmutzung und Vandalismus auf öffentlichen Toiletten verursachen hohe Reparatur- und Reinigungskosten, die letztlich die Allgemeinheit tragen muss. Die Stadt richtet daher einen nachdrücklichen Appell an alle Besucherinnen und Besucher:

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Nach Abschluss der Sanierung der Grundschule Oberndorf führt die Stadt Kuppenheim zusammen mit der eneREGIO GmbH die Sanierung der Jahnstraße in Oberndorf durch. Im Zuge dieser Maßnahme wird der gesamte Straßenraum erneuert und neu gestaltet sowie die Kanalisation neu verlegt. Die eneREGIO GmbH ertüchtigt außerdem die Wasserversorgung. Die Bauarbeiten wurden an die Firma Weiss GmbH aus Baden-Baden vergeben und werden ab 10. August beginnen. Während der Bauarbeiten werden die Jahnstraße sowie temporär auch die Hauptstraße für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt sein. Die öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Schule Sporthalle) sowie die Wohnhäuser sind zu Fuß jederzeit erreichbar. Da die öffentlichen Einrichtungen nur fußläufig zu erreichen sind, bitten wir Eltern und Kinder, Nutzer der Sporthalle sowie Mitarbeiter der Schule und des Kindergartens, bei der Anfahrt genügend Zeit einzuplanen und zur Entlastung des Baustellenbereichs in ausreichender Entfernung zu parken. Parkmöglichkeiten gibt es entsprechend den Regelungen der Straßenverkehrsordnung in den angrenzenden Straßen. Weiterhin befinden sich unter anderem am Dorfplatz öffentliche Stellplätze, auf welchen das Parken ohne zeitliche Begrenzung möglich ist. Weiterhin bitten wir die Anwohner in der näheren Umgebung der Jahn- und der Hauptstraße ihre Kraftfahrzeuge möglichst auf den Grundstücken abzustellen um die Parksituation zu entspannen. Die Dauer der Baumaßnahme soll ungefähr ein Jahr betragen.

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Ein Ort zum Treffen, Austauschen und Mitgestalten: Mit der Eröffnung des neuen Kinder- und Jugendtreffs „Cuppa“ hat Kuppenheim einen zentralen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche geschaffen. Zahlreiche Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung kamen bei der Eröffnung am Freitag, 24.07.2026 zusammen, um sich einen ersten Eindruck von den neu gestalteten Räumlichkeiten in der ehemaligen Cuppamare Sauna zu verschaffen. Der neue Treffpunkt ist das Ergebnis des großen Engagements der Kinder und Jugendlichen, die ihre Ideen mit viel Einsatz und Eigeninitiative verwirklicht haben. Ab Februar 2026 engagierten sich rund 40 junge Menschen regelmäßig und setzten die im Jugendforum entwickelten Ideen um. Unterstützt wurden sie dabei vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim sowie von zahlreichen Eltern, Unternehmen und Privatpersonen. „In großartiger Gemeinschaftsarbeit ist eine tolle Arbeit geleistet worden. Die Kinder und Jugendlichen, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die Mitarbeiterinnen des Kinder-, Jugend- und Seniorenbüros, die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauen haben mit viel Engagement und Herzblut in kürzester Zeit diesen Kinder- und Jugendtreff gestaltet.“, lobte Bürgermeister Karsten Mußler und dankte allen Beteiligten für ihren großen Einsatz. Auch der Leiter des Jugendamtes Gerald Maisberger des Landkreises Rastatt sowie der Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel zeigten sich beeindruckt von der Initiative und dem Ergebnis. Mit dem „Cuppa“ ist ein Ort entstanden, der von Kindern und Jugendlichen mitgestaltet wurde und künftig vielen jungen Menschen in Kuppenheim offensteht.

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In jüngster Zeit verzeichnet das Landratsamt Rastatt im gesamten Landkreis vermehrt Fälle, in denen Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ihre gesetzlichen Pflichten rund um die Kaminreinigung und Heizungsüberprüfung nicht erfüllen oder die Kontaktaufnahme des zuständigen Schornsteinfegers verweigern. Die Folge sind Bußgelder und Verwaltungsverfahren mit kostenpflichtigen Zweitbescheiden bis hin zu Zwangskehrungen im Rahmen der Ersatzvornahme in Begleitung der Polizei sowie des Schlüsseldienstes. Um diesen Ärger und die damit verbundenen hohen Kosten im Vorfeld zu vermeiden, klärt das Amt für Öffentliche Ordnung und Bevölkerungsschutz des Landratsamtes Rastatt nachfolgend über die Rechtslage, einzuhaltende Fristen und die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten auf. Sinn und Zweck des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist es, durch regelmäßige Überprüfungen von Feuerungsanlagen bundesweit den Brandschutz, die Betriebssicherheit, den Klimaschutz sowie die Energieeffizienz der Gebäude zu sichern. Kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen sind beispielsweise Schornsteine, Abgasanlagen, Heizgaswege der Feuerstätten, Räucheranlagen und notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen. Wer ist für die Einhaltung der Fristen zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich? Eigentümer von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten (Kehrungen/Messungen/Überprüfungen) fristgerecht zu veranlassen. Welche Schornsteinfegerarbeiten wann zu veranlassen sind, ergibt sich aus dem Feuerstättenbescheid . Dieser Bescheid wird im Nachgang zur Feuerstättenschau vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erlassen und richtet sich an die aktuellen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Die Gesamtverantwortung für die Veranlassung der wiederkehrenden Arbeiten liegt per Gesetz ausschließlich bei den Grundstückseigentümern laut Grundbuch. Die Schornsteinfeger (freie Schornsteinfeger sowie die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger) sind nicht dazu verpflichtet sich für wiederkehrende Tätigkeiten, wie in der Praxis üblich, durch einen Hinweis an der Haustüre anzumelden. Was sind Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers? Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt im Auftrag des Landratsamtes Rastatt hoheitliche Tätigkeiten wahr. Kernaufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist die Durchführung der Feuerstättenschau. Dabei wird die Betriebs- und Brandsicherheit der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen geprüft. Diese ist zweimal innerhalb seines 7-jährigen Bestellungszeitraums durchzuführen und darf frühestens nach 3 und soll spätestens nach 5 Jahren stattfinden. Die Feuerstättenschau darf ausschließlich durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden – hierbei haben Eigentümer kein Wahlrecht. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, den Termin zur Feuerstättenschau spätestens 5 Werktage vor der Durchführung schriftlich oder elektronisch anzukündigen. Für die Durchführung der Feuerstättenschau werden bundesweit einheitliche, gesetzlich vorgegebene Gebühren fällig. Nach jeder Feuerstättenschau erhalten Sie einen aktualisierten Feuerstättenbescheid. Weitere hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind neben der Ausstellung des Feuerstättenbescheids, die Führung des elektronischen Kehrbuchs sowie die Überwachung der durchgeführten wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten, die auch durch freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer erfüllt werden können. Was habe ich als Eigentümer bei den wiederkehrenden Arbeiten zu beachten? Wiederkehrende Schornsteinfegerarbeiten sind die im Feuerstättenbescheid festgesetzten, regelmäßig durchzuführenden Tätigkeiten wie kehren, messen und überprüfen der vorher genannten Anlagen. Für diese Arbeiten haben Eigentümer ein Wahlrecht welchen Schornsteinfeger sie beauftragen. Entweder beauftragen sie den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder einen anderen zugelassen Schornsteinfeger/-Handwerksbetrieb. Die Durchführung durch Handwerkswerksbetriebe anderer Gewerke werden durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nicht anerkannt. Die Kosten für diese freien Dienstleistungen unterliegen der Preisbildung des freien Marktes. Sollten diese wiederkehrenden Arbeiten durch einen anderen Schornsteinfeger als dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, einem freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer, durchgeführt werden, sind die Eigentümer gesetzlich zur Nachweisführung verpflichtet. Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Formblatt zu erbringen. Dies erhält der Eigentümer vom freien Schornsteinfeger/Fremdkehrer und ist dazu verpflichtet dies an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterzuleiten. Es kann auch vereinbart werden, dass der freie Schornsteinfeger/Fremdkehrer dies direkt an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleitet. Dieses ausgefüllte Formblatt ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger spätestens 14 Tage nach der Durchführung zukommen lassen. Unbedingt zu beachten ist, dass diese Unterlagen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jedoch in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid genannten Frist zugegangen sein müssen. Geht das Formblatt nicht rechtzeitig dort ein, gilt die Arbeit rechtlich als nicht erledigt und wird vom Bezirksschornsteinfeger umgehend an das Landratsamt zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens mit Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet. Welche Meldepflichten habe ich bei Änderungen an der Heizung? Jede Änderung an einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Dies gilt unter anderem für die Nachrüstung eines Außenkamins, für den Einbau neuer Heizanlagen, die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie die dauerhafte Stilllegung einer Anlage. Bin ich verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren? Ja . Eigentümer und Besitzer (Mieter) von Grundstücken oder Räumen sind gesetzlich verpflichtet, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie den Beauftragten der Behörde den Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten . Dies gilt für die Durchführung der Feuerstättenschau, für anlassbezogene Überprüfungen sowie für eventuelle Ersatzvornahmen. Für die Durchführung der wiederkehrenden Arbeiten sind Besitzer ebenfalls verpflichtet, dem jeweils durch den Eigentümer beauftragten Schornsteinfeger Zutritt zu gewähren. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist hierbei bereits von Gesetzes wegen eingeschränkt, um den Brandschutz und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Kommen Eigentümer und/oder Besitzer ihrer Öffnungs- und Duldungspflicht nicht nach, ist das Landratsamt verpflichtet eine kostenpflichtige Duldungsverfügung inklusive der Androhung der Ersatzvornahme zur Durchführung der Feuerstättenschau zu erlassen. Was passiert, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme oder den Zutritt verweigere? Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat der zuständigen Behörde unverzüglich nach Fristablauf zu melden, wenn Eigentümer ihren Handlungspflichten nicht nachgekommen sind. Werden die wiederkehrende Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt oder nachgewiesen, setzt die Behörde nach einer Anhörung außerdem die offenen Arbeiten in einem kostenpflichtigen und vollstreckbaren Zweitbescheid fest. Sofern die Arbeiten bis zu der im Zweitbescheid gewährten Frist weiterhin nicht erledigt werden, kommt es zur Ersatzvornahme (Zwangskehrung/Zwangsmessung/Zwangsüberprüfung) im Auftrag des Landratsamtes. Der Eigentümer hat die Kosten zu tragen, welche grundsätzlich höher sind als einer Eigenbeauftragung. Sofern zur Durchführung der Ersatzvornahme der Zutritt verweigert wird, erfolgt die Türöffnung ersatzweise durch einen Schlüsseldienst im Beisein der Polizei. Gleiches gilt, wenn dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kein Zutritt zur Feuerstättenschau durch dein Eigentümer und/oder Besitzer gewährt wird. Auch in diesem Fall sind alle entstehenden behördlichen Kosten, die Kosten für den Schlüsseldienst und den Polizeieinsatz in vollem Umfang von den Eigentümern bzw. der Besitzern zu tragen, die den Zutritt verweigern. Dies hat auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Folge. Erstverstöße führen zu einem Bußgeld in Höhe von 60 € zzgl. Bearbeitungsgebühr gegenüber jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Bei einer verweigerten Feuerstättenschau beträgt das Bußgeld 80 € zzgl. Bearbeitungsgebühr gegenüber jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Das Landratsamt Rastatt bittet daher alle Eigentümer und Besitzer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und zur Vermeidung unnötiger Kosten, die Termine aus dem Feuerstättenbescheid sorgfältig zu prüfen, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern den notwendigen Zutritt zu gewähren und Nachweise stets fristgerecht einzureichen.

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In wenigen Wochen ist es wieder soweit: zahlreiche Apfelbäume auf städtischen Grundstücken auf Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf sind zum Abernten bereit.   Mit der im Jahr 2022 eingeführten Kuppenheimer Streuobstbörse wird verhindert, dass das Obst von städtischen Grundstücken nicht gänzlich ungenutzt bleibt und am Boden verfault. Dabei werden die Bäume im Vorfeld der Erntezeit den Interessenten nach ihrem persönlichen Bedarf fest zugeteilt. Jeder Interessierte kann sich somit auch frei einteilen, wann er den zugeteilten Baum bzw. die zugeteilten Bäume aberntet.   Sie haben ein Grundstück mit Streuobstbestand und können es nicht mehr selbst abernten oder haben keine Verwendung für die Mengen an Obst, die auf Ihrer Wiese anfallen? Dann können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ melden. Denn es gibt viele Bürger, gerade junge Familien, die großes Interesse an der Ernte von Obst haben, aber nicht im Besitz einer eigenen Streuobstwiese sind.   An diesem Punkt setzt die Kuppenheimer Streuobstbörse an. Ziel ist es, alle Suchenden und Bietenden zusammenzubringen, um so das vorhandene Obst vor dem Verrotten zu retten. Den Kontakt zwischen Anbietern und Nachfragern stellt die Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Streuobstmanager her.   Sollten Sie also Interesse an einem Grundstück zur Ernte von Äpfeln haben oder wollen Sie ein Grundstück mit Apfelbäumen Interessierten zur Verfügung stellen? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“, Frau Ina Werner, Tel. 07222 9462-204 oder per E-Mail: Ina.Werner@kuppenheim.de.   Des Weiteren ist auch in diesem Jahr die direkte Verarbeitung der Äpfel zu Apfelsaft vor Ort möglich. Am Mittwoch, 16.09.2026 kommt das Natursaft-Mobil nach Kuppenheim auf den Friedensplatz. Die gesammelten Äpfel können somit direkt verarbeitet und in 5- bzw. 10-Liter-Bags abgefüllt werden. Nähere Informationen folgen.

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Das diesjährige Stadtfest am Samstag, den 19. September 2026 , hält eine ganz besondere Neuerung bereit: Erstmals verwandelt sich der Platz hinter dem Rathaus in eine exklusive Event-Zone für die jüngeren Generationen. Von 16:30 Uhr bis Mitternacht wird dort ein abwechslungsreiches Programm geboten, das auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten ist. Spielspaß für die Kleinsten zum Auftakt Der Nachmittag gehört den jüngsten Festbesuchern. Von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr rollt das beliebte Spielmobil auf den Platz. Drei Stunden lang können sich die Kinder nach Herzenslust austoben. Gleichzeitig sorgt eine professionelle Schminkstation für bunte Gesichter und strahlende Augen. Eigener Jugendbereich mit Festival-Feeling Ab dem Abend übernimmt die Jugend das Kommando. Um den Teenagern einen geschützten und attraktiven Raum zu bieten, wird ein separater Jugendbereich mit Einlasskontrolle eingerichtet. Ein Live-DJ sorgt hier durchgehend für die passenden Beats und echte Party-Atmosphäre. Die Event-Macher haben sich für den Jugendbereich einiges einfallen lassen: Eine gemütliche Chill-Out-Zone lädt zum Abhängen ein, während bei verschiedenen Partyspielen Geschicklichkeit gefragt ist. Wer den Abend unvergesslich machen möchte, kann an der Fotostation direkt Erinnerungsfotos mit Freunden schießen. Einlass nach Altersstufen Um maximale Sicherheit und ein altersgerechtes Feiern zu garantieren, ist der Zutritt zum Jugendbereich am Abend gestaffelt geregelt. Am Einlass werden entsprechende Kontrollbänder ausgegeben: 18:00 – 20:00 Uhr: Jugendprogramm für die 10- bis 12-Jährigen. 20:00 – 22:00 Uhr: Party-Time für die Älteren ab 13 Jahren. 22:00 – 24:00 Uhr: Club-Atmosphäre für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren.   Auch am Sonntag, den 20. September 2026 verwandelt sich der Platz hinter dem Rathaus erneut in ein großes Kinderparadies mit buntem Mitmachprogramm. Anlässlich des internationalen Weltkindertages mit dem diesjährigen Thema „Starke Kinder – Starke Zukunft“ lädt die Stadt Kuppenheim alle Kinder mit ihren Familien zum Weltkindertag ein. Zwischen 12:30 Uhr und 17:00 Uhr warten zahlreiche Attraktionen auf die kleinen Besucher. Auch die Kindergärten haben sich dieses Jahr wieder viele abwechslungsreiche Aktionen ausgedacht. An den verschiedenen Stationen kann nach Herzenslust experimentiert und erlebt werden:   Kinderschminken: Wer willst du heute sein? (Kindergarten „Kleine Riesen“) Experimentierstation: Spannende Experimente laden zum Staunen und Entdecken ein. (Kindergarten „Villa Picolino“) Aktion zum Thema „Starke Kinder – Starke Zukunft. (Kinder-, Jugend-, und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim) Tattoo-Studio: Farbenfrohe Kindertattoos bringen die Gesichter zum Leuchten. (Kindergarten „Villa Picolino“ und „Villa Kunterbunt“) Glücksrad: kleine Überraschungen warten auf glückliche Gewinner (Kinder- und Jugendforum) Foto Spot: Ein gestalteter Bereich sorgt für bleibende Erinnerungen im Familienalbum (Kinder- und Jugendforum)   An diesem besonderen Tag steht ihr im Mittelpunkt und wo ist dies besser möglich als auf eurer Weltkindertagbühne?   !Zeig uns dein Talent! Du spielst ein Instrument, tanzt für dein Leben gerne (egal ob alleine oder in der Gruppe), vielleicht steckt in dir ein Magier, Jongleur oder Comedian oder auch ganz andere Fähigkeiten. Wir feiern dich und dein Talent. Also trau dich und melde dich bis zum 07.08.2026 bei melanie.maurer@kuppenheim.de an. Das Anmeldeformular findest du auf der Homepage der Stadt Kuppenheim, in den Kindergärten und Schulen sowie an der Information im Rathaus. Das Organisationsteam des Kinder-, Jugend- und Seniorenbüros der Stadt Kuppenheim freut sich auf ein volles Haus hinter dem Rathaus und verspricht einen unvergesslichen Stadtfest-Samstag für alle Altersklassen. Der Eintritt zum Kinder- und Jugendbereich ist frei.  

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Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de