Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Am Montag, den 22. Juni, um 11:55 Uhr schließen Rathäuser, Landratsamt und kommunale Einrichtungen im Landkreis Rastatt für fünf Minuten ihre Türen. Nicht wegen einer Störung — sondern als bewusstes Zeichen. Fünf Minuten. Symbolisch. Damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, was auf dem Spiel steht, wenn die Politik nicht handelt. Was hinter diesem Zeichen steckt Die Kommunen in Deutschland sind finanziell an ihre Grenzen gestoßen. Das kommunale Defizit in Deutschland erreichte 2025 mit rund 30 Milliarden Euro einen historischen Höchststand. Auch im Landkreis Rastatt sind die Auswirkungen spürbar: Seit 2023 schreibt der Landkreis jährlich rote Zahlen — 9,7 Millionen Euro im Jahr 2023, 7,3 Millionen Euro im Jahr 2024, 7,4 Millionen Euro im Jahr 2025. Für 2026 ist ein weiteres Minus von 7,8 Millionen Euro eingeplant. In drei Jahren summiert sich das auf 24,4 Millionen Euro Defizit. Auch die Gemeinde Bischweier und die Stadt Kuppenheim sind von dieser dramatischen Entwicklung erheblich betroffen. So muss die Stadt Kuppenheim bereits im zweiten Jahr in Folge im Haushalt mit einem Defizit von über 6 Mio. € planen. Allein rd. 12,7 Mio. € fließen in diesen beiden Jahren als Kreisumlage an den Landkreis, dies bei gleichzeitig wegbrechenden Steuereinnahmen. Die Gemeinde Bischweier rechnet damit, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Rücklagen zur Deckung von Fehlbeträgen der Folgejahre in Anspruch nehmen zu müssen. „Dies ist so nicht weiter tragbar. Es bedarf einer fairen Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch Land und Bund“, so Bürgermeisterin Fabienne Jox und Bürgermeister Karsten Mußler. Diese Zahlen stehen nicht für schlechte Haushaltspolitik. Sie stehen für ein strukturelles Problem: Bund und Land übertragen den Kommunen immer mehr Aufgaben und immer höhere Standards — ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Besonders die stetig steigenden Sozialausgaben, die bundesgesetzlich vorgeschrieben sind, treffen Landkreise und Gemeinden hart. Was das konkret bedeutet Die Finanzkrise ist keine abstrakte Zahl. Sie entscheidet darüber, ob die Gemeinde Schulen sanieren und Bibliotheken offen halten kann, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote finanziert, den Bus fahren lässt und die Straßen unterhält sowie Feuerwehr, Jugendarbeit und soziale Angebote verlässlich bereitstellt. Wenn die Mittel fehlen, trifft das zuerst das, was keine gesetzliche Pflicht ist — und das ist oft das, was das Leben vor Ort lebens- und liebenswert macht. Was wir fordern Der Aktionstag „Kommunen am Limit" wurde von den drei kommunalen Spitzenverbänden — Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund — ausgerufen. Gemeinsam fordern wir von Bund und Land die vollständige Beseitigung des kommunalen Finanzierungsdefizits, eine jährliche Soforthilfe zur Überbrückung der akuten Krise, einen höheren kommunalen Anteil an den Gemeinschaftssteuern, echte Reformen in den sozialen Sicherungssystemen sowie die konsequente Umsetzung des Grundsatzes: Wer bestellt, bezahlt. Jede Aufgabe, die Bund oder Land auf die Kommunen übertragen, muss vollständig und dauerhaft finanziert werden. Unsere gemeinsame Haltung Landrat Prof. Dr. Christian Dusch: „Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, ohne sie zu finanzieren, gefährdet die Handlungsfähigkeit der Demokratie vor Ort. Die kommunale Finanzkrise ist längst Realität — jetzt brauchen wir keine Absichtserklärungen mehr, sondern Entscheidungen." Der Landkreis Rastatt steht mit seinen 23 Städten und Gemeinden für diese Forderung gemeinsam ein. Fünf Minuten geschlossene Türen am 22. Juni sind kein Ende — sie sind eine Warnung.

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Die Streuobstwiesen in Kuppenheim und Bischweier sind ein wertvolles Kulturgut und leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur und Artenschutz. Um diesen Lebensraum zu erhalten und die Arbeit der Eigentümer zu respektieren, bitten die Verwaltungen um Beachtung folgender Punkte: - Eigentumsschutz: Obst (auch Fallobst), Zweige und gelagertes Brennholz sind Eigentum der Grundstücksbesitzer. Die unbefugte Entnahme ist Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden. Unsachgemäßes Abreißen von Obst (Ernten) ist meist auch Sachbeschädigung. - Wiesen- & Artenschutz: Seit März 2022 sind Streuobstwiesen gemäß § 30 BNatSchG bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Bitte bleiben Sie auf den Wegen. Das Betreten hoher Grasbestände schädigt die anstehende Heuernte und stört Bodenbrüter während der Brutzeit. Nach dem Naturschutzgesetz ist das Betreten von genutztem Ackerland und Grünland während der Vegetationszeit verboten. - Parkverbot: Landwirtschaftliche Wege (Feld- und Wirtschaftswege) dürfen grundsätzlich nur von Personen befahren werden, die land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Das Befahren und somit auch Parken auf Feldwegen ist grundsätzlich verboten. - Hundehaltung: Bitte entfernen Sie Hundekot auch auf Streuobstwiesen. Verunreinigtes Mähgut gefährdet die Gesundheit von Nutztieren erheblich.  - Vandalismus: Schäden an Bäumen, Zäunen oder Einrichtungen sind Sachbeschädigung und werden zur Anzeige gebracht. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, unsere Streuobstwiesen respektvoll zu behandeln, damit sie uns als Erholungsraum erhalten bleiben.

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Die Stadt Kuppenheim schreibt das Stadtentwicklungskonzept als gesamtörtliches Entwicklungskonzepts fort und passt das Konzept an die aktuellen Anforderungen unserer Gesellschaft an. Unter dem Titel „Strategie Kuppenheim 2040“ sollen Ziele, Maßnahmen und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung von Kuppenheim und Oberndorf festgelegt werden. Mit der fachlichen Bearbeitung des Entwicklungskonzepts wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Ein Entwicklungskonzept ist eine strategische Planung, die als Orientierung für Politik, Verwaltung und zukünftige Projekte dient. Dabei ist uns die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig. Ziel ist es, die zukünftige Entwicklung Kuppenheims gemeinsam zu gestalten und frühzeitig Ideen, Anregungen und Bedürfnisse aus der Bürgerschaft einzubeziehen. Die Resonanz aus der Bürgerschaft dient dabei als wichtige Informationsquelle und gibt Hinweise auf aktuelle Themen, Anliegen sowie Vorschläge zur Verbesserung. Im 1. Workshop in der Auftaktveranstaltung am 05.05.2026 wurde durch die Vorstellung der Bestandsaufnahme ein Überblick vermittelt, welche Angebote und öffentliche Infrastruktureinrichtungen es bereits gibt. In einem Impulsvortrag schärfte Bürgermeister Karsten Mußler den Blick dafür, was notwendig ist, um dem Ziel einer lebenswerten und sozialen Stadt für alle Generationen möglichst nah zu kommen. Unter den Eindrücken der Präsentationen erarbeiteten die anwesenden Einwohner Kuppenheims und Oberndorf dann Stärken und Schwächen der Stadt Kuppenheim heraus. Aus dieser Stärken- und Schwächenanalyse sollen nun in einem weiteren öffentlichen Beteiligungsschritt konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet werden, die Eingang in das Stadtentwicklungskonzept finden. Bürgerwerkstatt am Montag, den 18.05.2026, 17:30 Uhr in der Veranstaltungshalle Kuppenheim Im 2. Workshop zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes – einer „Bürgerwerkstatt“ – möchten wir mit Ihnen tiefer in wichtige Themen- und Handlungsfelder für Kuppenheim einsteigen. Dazu beschäftigen wir uns in Arbeitsgruppen intensiv mit der Zukunft unserer Stadt zu den folgenden Themen:

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Zum fünften Mal fand der Naturpark-Markt in Kuppenheim statt – ein beliebter Treffpunkt im Tor zum Murgtal. Bürgermeister Karsten Mußler eröffnete die Veranstaltung am vergangenen Sonntag um 11 Uhr. Musikalisch begleitet wurde die Eröffnung von den Jagdhornbläsern Bühl. 22 regionale Händler sowie zwei Infostände luden die Besucherinnen und Besucher dazu ein, Produkte aus dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord kennenzulernen. Angeboten wurden unter anderem verschiedene Käse- und Wurstsorten, Weine, frisches Gemüse, Honig, Liköre und Marmeladen sowie handgefertigte Holzkämme und Bürsten. Auch für das leibliche Wohl war bestens gesorgt: Hungrige Gäste konnten sich zwischen Wildschwein-Spezialitäten, Bratwürsten, regionalem Bier und weiteren Köstlichkeiten entscheiden. Mit von der Partie waren unter anderem die Kuppenheimer Metzgerei Seeger und die Freie Wähler Gemeinschaft Kuppenheim, die für eine große Auswahl sorgten. Auch die Pfadfinder, die katholische Frauengemeinschaft, die Ministranten sowie die katholische öffentliche Bücherei freuten sich über zahlreiche Besucher beim Kirchhoffest. Zudem luden die geöffneten Geschäfte zum Bummeln in Kuppenheim ein. Die Stadtverwaltung Kuppenheim und die Händler bedanken sich herzlich bei allen Besucherinnen und Besuchern und freuen sich darauf, Sie auch im kommenden Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ein besonderer Dank gilt den Jagdhornbläsern Bühl für die gelungene musikalische Umrahmung sowie der Medi-Ambulanz Kuppenheim für den Sanitätsdienst vor Ort.

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Die Stadt Kuppenheim schreibt zwei städtische Bauplätze im Losverfahren zur Vergabe aus. Es handelt sich um den Bauplatz Flurstück Nr. 6370 (Am Platanenweg 12) im Baugebiet „Unterer Frauberg“ sowie um den Bauplatz Flurstück Nr. 5430 (Bannstraße 11/1) im Baugebiet „Bann“. Interessierte Bewerber können sich im Zeitraum vom 04.05.2026 bis 12.06.2026 im Rahmen eines Losverfahrens um einen der genannten Bauplätze bewerben. Die Durchführung des Losverfahrens findet am 22.06.2026 um 18:00 Uhr im Foyer des Rathauses Kuppenheim, Friedensplatz statt. Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus: - den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Baugebieten „Unterer Frauberg“ und „Bann“ der Stadt Kuppenheim, - dem Bewerbungsformular einschließlich der beigefügten Datenschutzinformationen, - den Bebauungsplänen „Unterer Frauberg“ und „Bann“, schriftlicher und zeichnerischer Teil, - den Lageplänen der zur Auswahl stehenden Grundstücke   Alle Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Kuppenheim unter www.kuppenheim.de – Planen und Bauen – Vermarktung städtischer Bauplätze heruntergeladen oder im Rathaus der Stadt Kuppenheim, Friedensplatz, 76456 Kuppenheim, zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:   - Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr - Montag- und Dienstagnachmittag: 14:00 – 16:00 Uhr - Donnerstagnachmittag: 14:00 – 18:00 Uhr   Die Bewerbungsfrist endet am 12.06.2026 . Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen findet keine Nachforderung statt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht. Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Die Stadt Kuppenheim behält sich vor, die Vergaberichtlinien zu ändern. Für die Bewerbung um einen Bauplatz senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen und Nachweise an:   Stadt Kuppenheim, Fachbereich Zentrale Dienste, Bauplatzvergabe, Friedensplatz, 76456 Kuppenheim oder an grundstuecke@kuppenheim.de   Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ina Werner, E-Mail: ina.werner@kuppenheim.de , Tel. 07222 9462-204 oder Frau Heike Sowa, E-Mail: heike.sowa@kuppenheim.de , Tel. 07222 9462 212 wenden.

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Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.      Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/  abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.   Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.   Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt   Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.   Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.   Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de

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Bei strahlendem Sonnenschein beteiligten sich am 21. März 2026 rund 60 Helferinnen und Helfer an der Müllsammelaktion in Kuppenheim und Oberndorf. Die Aktion wurde von der Feuerwehrjugend in Zusammenarbeit mit der Stadt Kuppenheim organisiert. Treffpunkt war um 09:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Nach der Begrüßung und Einteilung in Gruppen wurden die Teilnehmenden durch den Bauhof und die Feuerwehr zu verschiedenen Einsatzorten gebracht. Im Laufe des Vormittags kam eine beachtliche Menge an Müll zusammen. Neben Glas und Verpackungen wurden auch zahlreiche Zigarettenkippen eingesammelt. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Fund einer Schreckschusswaffe am Gewerbekanal. Zum Abschluss der erfolgreichen Aktion kamen gegen 12:30 Uhr alle wieder zusammen. Beim anschließenden Imbiss konnten sich die Teilnehmenden stärken und in entspannter Runde austauschen. Ein besonderer Dank gilt auch der Favoriteschule und der Realschule, die bereits am 20. März 2026 Müll gesammelt hatten, sowie dem Kindergarten Villa Kunterbunt, dessen Kinder sich über die gesamte Woche hinweg engagiert beteiligt haben. Bürgermeister Karsten Mußler bedankte sich bei allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere bei den Mitgliedern der Feuerwehr, des Turnvereins Kuppenheim, den Gemeinderäten und den Mitarbeitern des Bauhofs für den vorbildlichen Einsatz zum Wohle der Umwelt am Samstagmorgen. „Besonders hervorzuheben ist der tolle Einsatz der zahlreichen Kinder und Jugendlichen insbesondere der Jugendfeuerwehr und des Turnvereins Kuppenheim. Unsere Jüngsten gehen hier mit gutem Beispiel voran“, so Bürgermeister Mußler. Die Aktion war ein voller Erfolg und zeigte einmal mehr, wie wichtig gemeinschaftliches Engagement für eine saubere Umwelt ist.

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