Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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