Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Berufsausbildung in einer Schule

Eine schulische Berufsausbildung bedeutet, dass sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in einer Schule stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika. Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.

Technische Assistentenberufe und viele Gesundheitsberufe können Sie nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen.

Die schulische Berufsausbildung findet an Berufsfachschulen und Berufskollegs statt.

Handelt es sich bei einer schulischen Ausbildung um einen Erstausbildungsberuf, kann er an einer Berufsfachschule erlernt werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss und gegebenenfalls eine weitere Vorbildung.

Die Berufskollegs bauen auf der mittleren Reife auf. Bei mindestens zweijährigen (auch gestuften) Bildungsgängen können Sie sowohl die Fachhochschulreife als auch ein Berufsabschluss (beispielsweise "Staatlich geprüfte Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Assistent") erwerben.

Ausbilden können staatliche und private Schulen. Bei dem Besuch einer privaten Schule sollte auf die staatliche Anerkennung der Ausbildung geachtet werden. Privatschulen verlangen meist ein Schulgeld.

In den regionalen Ausgaben der Broschüre "Infos zur Berufsausbildung" der Berufsberatung der Agentur für Arbeit werden Informationen zu den im jeweiligen Bezirk angebotenen schulischen Berufsausbildungen gegeben. Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschulen erhalten das Heft jeweils in der Vorabgangsklasse.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

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