Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig.
Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Darunter fällt auch Niederschlagswasser, das dezentral, das bedeutet auf dem eigenen Grundstück, entsorgt wird. In diesen Fällen müssen die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer - auch Unternehmen - für die ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers sorgen.
Ist ein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, müssen Sie Niederschlagswasser, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist,
Für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser benötigen Sie im Grundsatz eine Erlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen ist die Beseitigung erlaubnisfrei.
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Eine Erlaubnis benötigen Sie
Die schadlose dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser ist in folgenden Fällen erlaubnisfrei:
Die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie anzeigen,
Ausnahmen sind möglich.
Die Erlaubnis zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswassern müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Anzeige einer erlaubnisfreien Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Keine
Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
keine
Stand: 29.03.2023
Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de