Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie Humanmedizin studieren möchten, können Sie sich in Baden-Württemberg um die Landarztquote bewerben. 75 Studienplätze der Humanmedizin werden seit 2021 jährlich zum Wintersemester vergeben.
Damit können Sie an einer der fünf renommierten Fakultäten des Landes in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Ulm oder Tübingen studieren.
landesweit: Referat 95.2 im Regierungspräsidium Stuttgart
Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro verpflichten. Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn ein ausgewählter Bewerber oder eine ausgewählte Bewerberin
Für welche Gebiete ein solcher Bedarf besteht, wird nach Abschluss der Facharztausbildung entschieden.
1. März bis 31. März 2024 (Eingang des Onlineantrags beim Regierungspräsidium Stuttgart)
Achtung: Bitte fügen Sie die folgenden Nachweise zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und laden Sie sie hoch. Andere Formate oder mehrere Dateien werden nicht akzeptiert.
Achtung: Von der Hochschulzugangsberechtigung und dem Personalausweis/Reisepass muss eine beglaubigte Kopie mitgeschickt werden. Eine einfache Kopie oder der Scan des Originals genügen nicht.
Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, fügen Sie bitte der Bewerbung eine amtliche deutsche Übersetzung bei.
Bei ausländischen Ausbildungsabschlüssen oder einer nicht nach deutschem Recht erworbenen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie die Gleichwertigkeit in geeigneter Form nachweisen.
keine
Sie erhalten bis Ende April eine Rückmeldung, wenn Sie zu den Auswahlgesprächen eingeladen werden.
Im Juli erhalten die erfolgreichen Bewerber(innen) eine Zusage für einen Medizinstudienplatz.
Alle anderen erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Unterlagen innerhalb der Frist vollständig einreichen.
Das Nachreichen von Unterlagen, nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist leider nicht möglich.
Die zuständige Stelle ist nicht verpflichtet, fehlende Unterlagen von Amtswegen nachzufordern.
23.01.2024 Regierungspräsidium Stuttgart
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de