Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Bestimmte Träger eines Horts und eines Horts an der Schule können Förderungen des Landes beantragen.
Bitte beachten Sie, dass diese Fördermittel vollständig dazu verwendet werden, um
Hinweis: Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter. Wollen Sie einen Hort einrichten, benötigen Sie dafür eine Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde. Horte an der Schule sind entweder in einem Schulgebäude untergebracht oder einer Schule zugeordnet. Sie können auch schulübergreifend und schulartübergreifend eingerichtet sein.
Die Förderungen können beantragen:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Höhe der Förderung: pro Gruppe und Schuljahr: EUR 17.622,00
Sie beantragen die Förderung schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle. Es steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Hortgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Förderung ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Horte in einem Sammelantrag beantragen.
keine
Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.
Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 1/12. Für Gruppen, welche im November eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 2/12.
30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de