Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Keine
abhängig vom Einzelfall
Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.
15.08.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de