Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.
Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.
Wenn Sie den Plan online erstellen:
Keine.
Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:
keine
innerhalb von 14 Tagen
keine
Stand: 05.04.2023
Verantwortlich: Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de