Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie Niederschlagswasser dezentral auf dem eigenen Grundstück beseitigen wollen, benötigen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen ist dies erlaubnisfrei möglich.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Unternehmen müssen das Niederschlagswassers ordnungsgemäß beseitigen.
Ist ein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, müssen Sie Niederschlagswasser, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist,
beseitigen.
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Eine Erlaubnis benötigen Sie
Die schadlose dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser ist in folgenden Fällen erlaubnisfrei:
Die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie anzeigen,
Ausnahmen sind möglich.
Die Erlaubnis zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswassern müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Anzeige einer erlaubnisfreien Einleitung von Niederschlagswasser müssen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Keine
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig.
Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen.
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
12.09.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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