Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Der vorliegende Antrag kommt insbesondere in Betracht, wenn es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt oder Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nachträglich erteilt werden sollen.
Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig.
Untere Baurechtsbehörde
Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen betreffen sowohl bauordnungs- als auch bauplanungsrechtliche Regelungen und Festsetzungen. Zentrale Vorschriften sind beispielsweise § 56 LBO oder § 31, § 34 Absatz 3a und 3b sowie § 246 e Baugesetzbuch (BauGB).
keine
Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der jeweiligen kommunalen Baugebührensatzung oder Baugebührenverordnung entnehmen.
keine
21.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de