Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:
Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.
Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.
Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.
Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag auf Gradumwandlung" und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt die zuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um und übersendet Ihnen hierzu ein offizielles Schreiben (Bescheid). Die Möglichkeit einer Gradumwandlung gibt es nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Keine
Keine
Keine
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
17.04.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de