Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Die Vorgaben im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen gelten für Sie, wenn Sie
Melden Sie als verantwortliche Person Ihre gemessenen Arbeitsplätze beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn
Melden Sie Ihre Betätigung beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn Sie als andere Person (Dritter) an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen eigenverantwortlich beruflich tätig werden.
In der Anmeldung sind unter anderem anzugeben:
In den Onlineanträgen beziehungsweise in den PDF-Formularen auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien werden unter anderem diese Angaben abgefragt und bei Bedarf das Hochladen beziehungsweise das Beifügen ergänzender Unterlagen gefordert.
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie die passenden PDF-Dokumente für die Anmeldung und die Abschätzung der Exposition.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):
16.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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