Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
keine
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.
Der Landkreis Rastatt berechnet 150,00 € pro Ausweis. Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Ausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.
keine
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Originalparkausweis kann jeweils nur für ein Fahrzeug genutzt werden.
Bei Nutzung von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig muss jeweils ein Parkausweis ausgestellt werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Landratsamt Rastatt
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de