Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Sie wohnen in der Nähe von Industrie- oder Gewerbebetrieben und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?
In solchen Fällen können Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
keine
Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.
Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Beschwerde und veranlasst gegebenenfalls Maßnahmen gegenüber dem Verursacher zur Verbesserung.
keine
keine
in den meisten Fällen: keine
Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.
abhängig vom Einzelfall
Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln beziehungsweise die Situation einschätzen.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):
06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de