Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
keine
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00
In der Regel keine
keine
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
11.04.2023 Bundesverkehrsministerium
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de