Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
keine
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
keine
02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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