Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 96 „Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst“
Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.
abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.
08.08.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de