Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:
Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.
Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar beziehungsweise unleserlich.
Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.
Von 40,00 EUR bis 100,00 EUR
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Wenn die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de