Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihren Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, können Sie einen Europäischen Berufsausweis (EBA) nutzen.
Er vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im anderen EU-Land.
Der EBA ist keine echte Karte. Er ist ein elektronischer Nachweis.
Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission
Für andere Berufe wird der EBA gegebenenfalls zukünftig verfügbar sein.
Erstellen Sie sich beim europäischen Authentifizierungsdienst ein Konto. Danach können Sie ein EBA-Profil erstellen und den Ausweis beantragen.
Dabei müssen Sie alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation hochladen.
Innerhalb einer Woche bestätigt die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren.
Sie überprüft die Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit, stellt sie in eine elektronische europäische Datenbank ein und leitet Ihren Antrag elektronisch an das Aufnahmeland weiter.
Die dortige zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen.
Wenn die Bewertung positiv ist, stellt sie den Berufsausweis aus. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihr Konto.
Ist sie der Auffassung, dass Ihre Aus- und Fortbildung und Ihre Berufserfahrung nicht den geforderten Standards dieses Landes entsprechen, dann kann sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen.
Lehnt sie Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.
Danach können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.
Der Berufsausweis ist gültig:
Keine
Alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation.
Die Behörden können verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.
Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.
Abhängig von Ihrem Beruf und davon, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im anderen Land arbeiten möchten, gilt gegebenenfalls eine Genehmigungsfiktion.
Das heißt, wird nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden, gilt Ihr Antrag als genehmigt.
Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen im Aufnahemland.
Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:
Dieser Text entstand am 09.05.2018 auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de