Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz. Genehmigungsbedürftig sind unter anderem Röntgeneinrichtungen, die außerhalb eines Röntgenraums betrieben werden sollen oder Röntgeneinrichtungen in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung. Wenn Sie eine Genehmigung beantragen, prüft die zuständige Behörde die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.
Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen.
vor der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtung
abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.
15.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de