Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.
Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.
jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
Ihre Verbraucherbeschwerde müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch vorbringen.
Sie können die Verbraucherbeschwerde in der Regel auch anonym abgegeben. Mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde können Sie Vertraulichkeit vereinbaren.
Die zuständige Stelle nimmt ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde auf. Danach führt eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem Sie das Produkt gekauft haben, eine Kontrolle durch. Sie oder er wird versuchen, eine Vergleichsprobe aus derselben Charge zu entnehmen. Wenn dort keine Vergleichsprobe erhältlich ist, wird die Lebensmittelkontrolleurin oder der Lebensmittelkontrolleur in einem anderen Geschäft nach einer geeigneten Vergleichsprobe suchen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne eine Vergleichsprobe.
Hinweise über Betriebe, in denen Sie Hygienemängel beobachten, protokolliert die zuständige Stelle ebenfalls. Auch in diesen Fällen kontrolliert dann eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur den betroffenen Betrieb und nimmt gegebenenfalls verschiedene Verdachtsproben.
Die zuständige Stelle übermittelt die Beschwerde- und Vergleichsprobe beziehungsweise die bei einer Betriebskontrolle entnommenen Verdachtsproben an das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt. Dieses analysiert die Probe und erstellt ein lebensmittelrechtliches Gutachten.
Wenn erforderlich, leitet die für den verantwortlichen Hersteller oder Verkäufer zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde auf der Grundlage des Gutachtens weitere Maßnahmen ein. Sie kann beispielsweise
Kann das beanstandete Produkt zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das können beispielsweise sein:
zeitnah, damit nachteilige Veränderungen an der Beschwerdeprobe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können
möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe wie beispielsweise Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung
keine
Hinweis: Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Ihnen entstandenen Kosten für die Beschwerdeprobe wie beispielsweise für den Kaufpreis.
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de