Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit ein Feuerwerk abbrennen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Genehmigung benötigen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Es gibt zwei Fälle, in denen beim Abbrennen von Feuerwerken eine Erlaubnis erforderlich ist:
Wenn Sie den Antrag online stellen:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:
Wenn Sie den Antrag mündlich stelllen:
Sie können mit dem Online Antrag eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Im Anhörungsverfahren werden von dem Feuerwerk betroffene Stellen per Mail über das Vorhaben informiert und können Nebenbestimmungen rückmelden. Liegt der Ort, an dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll z. B. im 1,5km Radius eines Flugplatzes, würde der Betreiber des Flugplatzes und die örtliche Polizei angehört werden. Übliche Nebenbestimmungen sind z. B. das Anrufen unmittelbar vor dem Abbrennen bei einer im Bescheid aufgenommenen Telefonnummer der örtlichen Polizei. Das Anhörungsverfahren nimmt in der Regel zwei Wochen in Anspruch.
Mindestens drei Wochen vor Aufstieg des Feuerwerks.
Um den Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen:
Damit gewerbsmäßige Zwecke vorliegen, muss folgendes erfüllt sein:
Ein Beispiel hierfür ist die Tätigkeit als Pyrotechniker.
Liegen keine gewerbsmäßigen Zwecke oder werden nicht alle Voraussetzungen für diese erfüllt, liegen andere Zwecke vor.
Explosionsgefährliche Stoffe sind gemäß § 3 Abs.1 SprengG:
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach §20 SprengG müssen Sie beantragen.
Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG, wenn Sie
Auch die Erlaubnis nach §27 SprengG müssen Sie beantragen, wenn Sie
Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.
Für eine Ausnahmeerlaubnis beträgt die Gebühr 60 Euro.
in der Regel dreiWochen
24.10.2023; Regierungspräsidium Stuttgart
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de