Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.
keine
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00
Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.
keine
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
13.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de