Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen sind
Hinweis:
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis und gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenversicherung zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt Ihr Nettoarbeitsentgelt 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber den darüber hinausgehenden Betrag.
Alle anderen gesetzlich krankenversicherten Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Die gesetzlichen Krankenkassen
Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.
Sie erhalten nach der Prüfung von Ihrer Krankenkasse Bescheid.
Hinweis: Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung können Sie als Bescheinigung für die Mutterschaftsgeldzahlung verwenden.
Spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.
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