Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.
hängt vom Einzelfall ab
s.o.
von der zuständigen Stelle zu erfragen
Stand: 10.10.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de