Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
Namensänderung wegen Eheschließung
Antragstellung:
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Hinweis: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Hinweise:
Gebühren ab 7. Februar 2026:
Hinweise:
etwa drei bis sechs Wochen
Weitere Informationen finden Sie in:
28.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de