Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie im Reisegewerbe bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts (LKA). Diese müssen Sie beantragen.
Das LKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.
keine
Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.
Wenn Sachverständigengutachten erforderlich sind, fallen dafür Kosten an.
ungefähr vier Wochen
Sind Sachverständigengutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Das LKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de