Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Sie
Die Begleitperson
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Neben dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnissind auch Angaben zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erforderlich (Antrag auf die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 sowie Angaben zu den Begleitpersonen)
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
keine
Nach bestandener Fahrprüfung dürfen Sie bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B führen, wenn Sie durch eine der zuvor benannten und zugelassenen Personen beim Fahren des Fahrzeuges begleitet werden. Für das begleitete Fahren mit 17 erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitpersonen eingetragen werden. Die Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland. Führen Sie ein Fahrzeug vor dem 18. Geburtstag ohne die erforderliche Begleitperson, wird Ihnen die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ab dem 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitpersonen gefahren werden. Zum 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung durch den Kartenführerschein ersetzt. Der Tausch findet im Regelfall bei der Führerscheinstelle statt.
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de