Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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keine
Schritt 1: Wertstoffe vorbereiten
Schritt 2: Den richtigen Behälter wählen
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.
Hinweis: Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
keine
keine
Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier beziehungsweise Pappe oder Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.
Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
unterschiedlich
keine
Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
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