Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie nach Erteilung der Gemeinschaftslizenz weitere beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bei der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine eigene beglaubigte Kopie. Die Anzahl der Fahrzeuge haben Sie in Ihrem Antrag angegeben.
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erhöht, benötigen Sie weitere beglaubigte Kopien. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Gegebenenfalls müssen Sie erneut Ihr Eigenkapital nachweisen. Für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 5.000 EUR. Für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t (im grenzüberschreitenden Güterverkehr) benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 900,00 EUR. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Hinweis bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.
Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entspricht der veränderten Anzahl der Fahrzeuge.
keine
Gebühr: Von 40,00 EUR bis 160,00 EUR
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Verringert sich Ihr Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz der ausstellenden Behörde zurückzugeben.
Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend zurückzugeben.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de