Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Die Bürgermeister-Initiative „Für einen starken Automobilstandort“, der sich auch die Städte Rastatt und Kuppenheim angeschlossen haben, fordert vor dem Autogipfel am 12. September in Brüssel eine klare Neuausrichtung der Europäischen Union. Rastatts Oberbürgermeisterin Monika Müller und Kuppenheims Bürgermeister Karsten Mußler fordern: „Wir brauchen eine Technologieoffenheit für alle klimafreundlichen Antriebsformen. Zugleich müssen wir bei der E-Mobilität vorankommen, um der Konkurrenz aus dem Ausland Paroli bieten zu können.“ Nach Ansicht der beiden Rathauschefs müssten die Vertreter Deutschlands in der EU die Interessen des Industriestandorts Deutschland – und insbesondere Baden-Württembergs – noch stärker vertreten. Ein Schritt in diese Richtung sei günstiger Industriestrom. Ganz entscheidend sei zudem, dass Bürokratieabbau nicht nur verkündet, sondern endlich umgesetzt werde. Bürokratie und Energiekosten als Standortbremse Laut aktueller ifo-Studie geben Unternehmen in Deutschland durchschnittlich sechs Prozent ihres Jahresumsatzes für Bürokratie aus, was der betrieblichen Effizienz massiv schadet; zusätzlich wird 22 Prozent der Arbeitszeit für bürokratische Aufgaben verwendet. Das müsse dringend weniger werden, nicht nur für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, erklären Müller und Mußler. „In Baden liegt die Wiege des Automobils, hier wurde es erfunden. Umso wichtiger ist, dass unsere Standorte und die Arbeitsplätze hier vor Ort eine Zukunft haben,“ fordert Monika Müller. „Die Europäische Union, aber auch Bund und Land müssen hier endlich den Worten Taten folgen lassen und Bürokratie und Hürden abbauen. Ansonsten werden wir im Wettbewerb zu bürokratiearmen Ländern immer im Nachteil sein,“ meint Karsten Mußler.   Zentrale Forderungen des Bündnisses Bereits im Frühjahr hatte die Initiative ein Positionspapier veröffentlicht, dessen Kernforderungen inzwischen auch im Koalitionsvertrag verankert wurden: - Technologieoffenheit statt einseitigem Fokus auf batterieelektrische Antriebe - Aussetzung der CO₂-Strafzahlungen für Fahrzeugflotten - Förderung aller klimafreundlichen Antriebsformen, unter anderem Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe - Ausbau von Lade- und Wasserstoffinfrastruktur - Innovationsförderung statt Überregulierung - Keine zusätzlichen Belastungen für Bürger und Kommunen durch die Transformation Breites kommunales Bündnis Der Initiative „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ haben sich inzwischen über 31 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland angeschlossen – von Zwickau über Ingolstadt bis Saarlouis. Sie vertreten Industriestandorte, an deren Zukunft hunderttausende Arbeitsplätze hängen. Allein in der Stadt Kuppenheim sind rund 1.200 Personen, in der Stadt Rastatt weit über 7.000 Menschen und in der Region insgesamt über 25.000 Menschen in der Automobilindustrie und bei Zulieferern beschäftigt.

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Nachdem der Gemeinderat im Mai 2024 beschlossen hatte, das Hallenfreibad Cuppamare aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu sanieren, wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Nutzungskonzepte für das Areal unter enger Einbindung der Bürgerschaft zu entwickeln.   Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2024 wurde die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg mit der Planung eines Beteiligungsprozesses zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals beauftragt. Die konkrete Durchführung übernahm das Institut für kommunikatives Handeln aus Uhingen. Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 10. Februar 2025 verschafften sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kuppenheim, der Servicestelle sowie Frau Dr. Breitschwerd vom Institut für kommunikatives Handeln einen ersten Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort.   Im Anschluss startete am 12. März 2025 im Feuerwehrhaus Kuppenheim der Beteiligungsprozess mit dem Beteiligungsscoping. Zur Durchführung des Beteiligungsscopings wurden Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen sowie verschiedener Interessensgruppen eingeladen.  Ziel der Veranstaltung war es, den Grundstein für die anstehende Bürgerwerkstatt zu legen sowie zentrale Themen und Bewertungskriterien für die geplante Bürgerwerkstatt vorzubereiten. Durch gezielte Impulsvorträge erhielten alle Teilnehmenden eine einheitliche Informationsgrundlage. Gemeinsam wurde daraufhin eine Themenlandkarte ausgearbeitet.   Viele der eingebrachten Vorschläge spiegelten zentrale Anliegen der Bürgerschaft wider. Beispiele waren: ein generationenübergreifender Begegnungsort, mehr Bewegungs- und Schwimmangebote, Gastronomie oder einer öffentlich nutzbaren Freizeitfläche. Zudem wurden Kriterien zur Bewertung künftiger Nutzungskonzepte entwickelt, darunter Nachhaltigkeit, Zielgruppenorientierung, Zugänglichkeit und Umsetzbarkeit.   Die erarbeitete Themenlandkarte wurde anschließend vom 20. März bis 14. April 2025 an die Öffentlichkeit freigegeben und die Bürger*innen der Stadt Kuppenheim konnten im Rahmen einer Online-Beteiligung über die vorgeschlagenen Nutzungen abstimmen.   Rund zwei Monate später, startete am 8. Mai 2025 die erste Bürgerwerkstatt zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals. Für die Beteiligung wurden 1.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kuppenheim und Oberndorf per Zufallsverfahren ausgewählt und zur Mitwirkung eingeladen. Am Tag der Bürgerwerkstatt galt es, gemeinsam mit 44 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern ein erstes Stimmungsbild zu erarbeiten, zentrale Nutzungsbedarfe zu diskutieren und die Ergebnisse der vorangegangenen Online-Beteiligung zu reflektieren.

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Damit Kinder sicher unterwegs sind, bilden Bäckereien, Arztpraxen, Apotheken, Friseurbetriebe, öffentliche Einrichtungen, das Rathaus und viele Geschäfte mehr ein Netz von Anlaufstellen für Kinder in Not. Kinder, die unterwegs in Schwierigkeiten geraten oder ängstlich sind, können die Geschäfte aufsuchen. Die sogenannten Notinsel-Geschäfte leistet dann konkrete Hilfestellung, nehmen die Kinder ernst, kontaktieren die Eltern und alarmieren im Notfall auch die Polizei. Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel rückt gemeinsam mit der Stadt Kuppenheim als Träger des Projektes vor Ort, mit dem Notinsel-Projekt den Kinderschutz in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Kinderschutz beginnt schon bei den Jüngsten selbst, Kinder stark machen heißt, sie altersentsprechend in die Selbstständigkeit zu entlassen. Damit die Kinder aus Kuppenheim und Oberndorf sich ein Stück weit sicherer in der Stadt bewegen können wurde das Projekt „Notinsel“ mit den Kindern der 3. Klassen aus der Favoriteschule erarbeitet. Die Schüler und Schülerinnen machten sich in einem Zeitraum von drei Schulstunden pro Klasse Gedanken darüber: Was ist eine „Notinsel“? Warum sind diese Wichtig für Kinder? Was könnte ein Problem für Kinder sein? Wie könnte man Geschäfte und Einrichtungen überzeugen eine „Notinsel“ zu werden? Die Gedanken wurden zusammengefasst, es wurden Plakate erstellt, ein Flyer entworfen und Texte geschrieben. Die Kinder übten Rollenspiele ein um zu verdeutlichen wie wichtig Notinseln sein können. Spiele zum Thema -Nein- sagen, Selbstbestimmung und der 3 Fragen-Tipp: Weis jemand wo ich bin? Habe ich ein gutes Gefühl im Bauch? Kann mir jemand helfen wenn ich Hilfe brauch? rundeten die Unterrichtsstunden ab. Ausgerüstet mit ganz viel Wissen und den vorbereiteten Materialien zogen die Experten und Expertinnen der Favoriteschule mit Ihren Lehrerinnen Frau Bolton, Frau Huck, Frau Welzer und Frau Theberath vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro in Kuppenheim los um Geschäfte für das Projekt „Notinsel“ zu begeistern. Die Motivation der Kinder stieg von Geschäft zu Geschäft, da die diese sehr begeistert von dem Einsatz und Wissen der Kinder waren. Bis jetzt haben sich 10 Geschäfte und öffentliche Einrichtungen registriert und alle sind von der Wichtigkeit dieses Projekts überzeugt. In den nächsten Tagen möchte Frau Theberath weitere Geschäfte und Einrichtungen aufsuchen und Sie über die Möglichkeit eine „Notinsel“ zu werden informieren. Im neuen Schuljahr werden alle Grundschüler über das Thema Notinseln aufgeklärt und durch z.B. eine Notinsel- Rallye praktisch herangeführt. Kinder können sich nicht alleine Schützen, sie brauchen die Unterstützung der Erwachsenen. Um so viele Eltern wir möglich über die „Notinseln“ zu informieren und aufzuklären besucht Frau Theberath im neuen Schuljahr die Elternabende. Die Stadt Kuppenheim hofft auf viele weitere Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in Kuppenheim und Oberndorf, welche sich am Notinsel-Projekt beteiligen. Notinseln geben Kindern das Signal: „Wo wir sind, bist du sicher!“. Alle Projektbeteiligten stehen für ein Miteinander im Kinderschutz und gegen Gewalt und Übergriffe.   Die Notinsel ist ein Projekt der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel. Weitere Informationen zur Notinsel finden Sie unter www.notinsel.de   Bei Fragen können Sie sich auch an Frau Theberath aus dem Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim unter christine.theberath@kuppenheim.de oder 07222/9462-213 wenden.  

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In wenigen Wochen ist es wieder soweit: zahlreiche Apfelbäume auf städtischen Grundstücken auf Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf sind zum Abernten bereit. Mit der im Jahr 2022 eingeführten Kuppenheimer Streuobstbörse wird verhindert, dass das Obst von städtischen Grundstücken nicht gänzlich ungenutzt bleibt und am Boden verfault. Dabei werden die Bäume im Vorfeld der Erntezeit den Interessenten nach ihrem persönlichen Bedarf fest zugeteilt. Jeder Interessierte kann sich somit auch frei einteilen, wann er den zugeteilten Baum bzw. die zugeteilten Bäume aberntet. Sie haben ein Grundstück mit Streuobstbestand und können es nicht mehr selbst abernten oder haben keine Verwendung für die Mengen an Obst, die auf Ihrer Wiese anfallen? Dann können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ melden. Denn es gibt viele Bürger, gerade junge Familien, die großes Interesse an der Ernte von Obst haben, aber nicht im Besitz einer eigenen Streuobstwiese sind. An diesem Punkt setzt die Kuppenheimer Streuobstbörse an. Ziel ist es, alle Suchenden und Bietenden zusammenzubringen, um so das vorhandene Obst vor dem Verrotten zu retten. Den Kontakt zwischen Anbietern und Nachfragern stellt die Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Streuobstmanager her. Sollten Sie also Interesse an einem Grundstück zur Ernte von Äpfeln haben oder wollen Sie ein Grundstück mit Apfelbäumen Interessierten zur Verfügung stellen? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“, Frau Ina Werner, Tel. 07222 9462-354 oder per E-Mail: Ina.Werner@kuppenheim.de. Der OGV Kuppenheim erhebt einen Unkostenbeitrag von 5,00 € pro bestelltem Baum. Des Weiteren ist auch in diesem Jahr die direkte Verarbeitung der Äpfel zu Apfelsaft vor Ort möglich. Am Mittwoch, 17.09.2025 kommt das Natursaft-Mobil nach Kuppenheim auf den Friedensplatz. Die gesammelten Äpfel können somit direkt verarbeitet und in 5- bzw. 10-Liter-Bags abgefüllt werden.

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Die Globalberechnung bildet die Grundlage für die Erhebung von Kanalbeiträgen und legt die zulässige Beitragsobergrenze fest. Sie bildet die Basis für die Beratung und Anpassung der Abwassersatzung. Der Kanalbeitrag setzt sich aus einem Beitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und einem Beitrag für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zusammen und wird einmalig bei Anschluss eines Grundstücks erhoben, um Investitionen in die öffentliche Abwasserbeseitigung teilweise zu finanzieren. Abwassergebühren hingegen decken die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten. Aufgrund neuer Gewerbeflächen (Firma VEGA) und bevorstehender Investitionen wird die letzte Globalberechnung von 2017 aktualisiert, um veränderte Anschlussflächen und Investitionspläne zu berücksichtigen. Die Flächen des Bebauungsplans „Ober- Hardrain“ wurden vollständig in die Globalberechnung als an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Fläche aufgenommen. Dabei wurden auch anstehende Investitionen im Abwasserbereich bis zum Jahr 2040 berücksichtigt. Die Globalberechnung verteilt die bisherigen und zukünftigen Investitionskosten auf alle erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen unter Berücksichtigung der zulässigen Bebauung laut Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Für unbeplante Innenbereiche wurde die zulässige Bebauung anhand der vorhandenen Nutzung ermittelt. Die Stadt Kuppenheim beauftragte das Fachbüro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit der Erstellung der Globalberechnung, das bereits seit Jahren erfolgreich die Kalkulation der Abwassergebühren übernimmt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Globalberechnung Stand Juni 2025 und den insgesamt 19 Beschlüssen zu. Der Abwasserbeitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird auf 3,34 €/m2 zulässiger Geschossfläche festgesetzt und für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung auf 3,41 €/m2 festgesetzt.

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Kuppenheim – Mit dem Beitritt zum Bündnis „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ setzt die Stadt Kuppenheim ein klares Zeichen für die Unterstützung der Automobilbranche und deren Beschäftigten. Zusammen mit aktuell 24 weiteren Städten und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich das Bündnis für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der deutschen Automobilbranche ein.   „ In Kuppenheim bestehen rund 1.200 Arbeitsplätze, die von einer erfolgreichen Automobilindustrie abhängig sind. Diese Arbeitsplätze müssen auch in Zukunft erhalten bleiben und dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. “ so Bürgermeister Karsten Mußler.   „Als kommunale Verantwortungsträger sehen wir die konkreten Auswirkungen vor Ort“, so das Bündnis. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach technologieoffener, verlässlicher Innovationsförderung, international wettbewerbsfähigen Energiepreisen sowie einem Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Kritisch gesehen werden zudem die geplanten CO₂-Flottengrenzwerte sowie mögliche Strafzahlungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen könnten.   VDA-Präsidentin Hildegard Müller und die Initiatoren der Bürgermeister-Initiative sehen in der Bundesregierung die Chance, wichtige industriepolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Erste Erfolge wie etwa beim EU-Aktionsplan, zeigen bereits positive Wirkung. Doch: „Jetzt müssen den Bekenntnissen auch konkrete Maßnahmen folgen“. Mit der mittlerweile 30-köpfigen Initiative engagiert sich die Stadt Kuppenheim für eine wirtschaftlich starke, klimafreundliche und innovative Zukunft der Automobilbranche in der Region.  

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Der Gemeinderat Kuppenheim hat in seiner Sitzung vom 25. November 2024 die Erweiterung des Außengeländes der Kindertagesstätte „Villa Picolino“ beschlossen. Für die rund 230 m² große Fläche stehen im Haushalt 2025 insgesamt 60.000,00 € zur Verfügung. Der Fachbereich Bauen legte vier Planungsvarianten vor, die unterschiedliche Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Verschattung vorsehen. Alle vier Varianten wurden der Kindergartenleitung vorgestellt und positiv bewertet. Aufgrund der begrenzten Fläche im bisherigen Außengelände wurde von den Erzieherinnen jedoch die Variante mit einem separaten U3-Bereich bevorzugt. Diese bietet Kleinkindern einen geschützten Spielbereich, während die älteren Kinder den vorhandenen Bereich weiterhin nutzen können. Eine gemeinsame Nutzung der neuen Freifläche bleibt dennoch möglich. Die geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rund 55.000 € brutto. Der Abriss des alten Kassenhäuschens des SV08 ist für Juli 2025 geplant. Die Durchführung der Baumaßnahmen soll, vorbehaltlich der Lieferzeiten, möglichst in den Kindergartenferien zwischen dem 21. August und dem 12. September 2025 erfolgen.   Im Zuge der weiteren Entwicklung des Kindergartens, ist zudem vorgesehen, das Obergeschoss im kommenden Jahr vollständig dem Kindergartenbetrieb zuzuführen. Hierfür sind Umbaumaßnahmen erforderlich, die von der Verwaltung noch konkret geplant werden. Darüber hinaus soll die Beschattung des neuen Außengeländes weiter ausgearbeitet werden. Vorgesehen ist insbesondere die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf der Süd-Ost-Seite des Geländes, um einen besseren natürlichen Sonnenschutz zu gewährleisten. Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsvariante 2 umzusetzen.

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Der Haushaltsplan 2025 geht von einem hohen Defizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -6,1 Mio. € aus. Im ersten Halbjahr 2025 hat sich die Haushaltssituation weiter verschlechtert und auch die Stadt Kuppenheim wird von der kommunalen Finanzkrise mit voller Wucht erfasst. Die Gewerbesteuererträge bleiben nach aktuellem Stand deutlich hinter den Planungen zurück. Die Gewerbesteuererträge des Jahres 2025 werden voraussichtlich 4,7 Mio. € betragen. Die Planung ging noch von Gewerbesteuererträgen im Jahr 2025 in Höhe von 6 Mio. € aus. Im Jahr 2024 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer noch 8,7 Mio. €. Dieser deutliche Einbruch an Gewerbesteuereinnahmen (trotz Erhöhung des Hebesatzes von 340 v.H. auf 400 v.H.) verdeutlicht die schwierige Haushaltssituation der Stadt Kuppenheim. Einnahmen brechen wegen und die finanzielle Belastung der Kommunen aufgrund zahlreicher Aufgaben ohne Gegenfinanzierung durch das Land und den Bund nimmt immer weiter zu. Eine Erholung der Kommunalfinanzen bis zum Jahresende ist derzeit nicht absehbar. Besonders schwierig für die Haushaltslage ist, dass die Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält. Nach aktueller Hochrechnung wird das Defizit des Ergebnishaushaltes bis zum Ende des Jahres 2025 auf rd. -7,15 Mio. € ansteigen. Ein kräftiger Griff in die Rücklage wird notwendig, um diesen Verlust auszugleichen. Die Rücklage der Stadt Kuppenheim wird bis zum Jahresende von 23,2 Mio. € auf rd. 14,2 Mio. € abnehmen. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wie gezielter Einsparungen und der Verschiebung geplanter Vorhaben kann die negative Entwicklung nur begrenzt aufgefangen werden. Zwar ist aktuell noch ausreichend Liquidität vorhanden und neue Schulden müssen derzeit nicht aufgenommen werden- doch diese Liquidität ist endlich. Aus diesem Grund müssen Ausgaben für Beschaffungen, den laufenden Unterhalt sowie Investitionen in die kommunale Infrastruktur weiterhin auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sind eine konsequente Priorisierung von Maßnahmen sowie ein striktes Ausgabencontrolling unerlässlich, wobei sich alle Entscheidungen an der vorhandenen Finanzkraft der Stadt orientieren müssen.

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