Die Bürgermeister-Initiative „Für einen starken Automobilstandort“, der sich auch die Städte Rastatt und Kuppenheim angeschlossen haben, fordert vor dem Autogipfel am 12. September in Brüssel eine klare Neuausrichtung der Europäischen Union. Rastatts Oberbürgermeisterin Monika Müller und Kuppenheims Bürgermeister Karsten Mußler fordern: „Wir brauchen eine Technologieoffenheit für alle klimafreundlichen Antriebsformen. Zugleich müssen wir bei der E-Mobilität vorankommen, um der Konkurrenz aus dem Ausland Paroli bieten zu können.“ Nach Ansicht der beiden Rathauschefs müssten die Vertreter Deutschlands in der EU die Interessen des Industriestandorts Deutschland – und insbesondere Baden-Württembergs – noch stärker vertreten. Ein Schritt in diese Richtung sei günstiger Industriestrom. Ganz entscheidend sei zudem, dass Bürokratieabbau nicht nur verkündet, sondern endlich umgesetzt werde. Bürokratie und Energiekosten als Standortbremse Laut aktueller ifo-Studie geben Unternehmen in Deutschland durchschnittlich sechs Prozent ihres Jahresumsatzes für Bürokratie aus, was der betrieblichen Effizienz massiv schadet; zusätzlich wird 22 Prozent der Arbeitszeit für bürokratische Aufgaben verwendet. Das müsse dringend weniger werden, nicht nur für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, erklären Müller und Mußler. „In Baden liegt die Wiege des Automobils, hier wurde es erfunden. Umso wichtiger ist, dass unsere Standorte und die Arbeitsplätze hier vor Ort eine Zukunft haben,“ fordert Monika Müller. „Die Europäische Union, aber auch Bund und Land müssen hier endlich den Worten Taten folgen lassen und Bürokratie und Hürden abbauen. Ansonsten werden wir im Wettbewerb zu bürokratiearmen Ländern immer im Nachteil sein,“ meint Karsten Mußler. Zentrale Forderungen des Bündnisses Bereits im Frühjahr hatte die Initiative ein Positionspapier veröffentlicht, dessen Kernforderungen inzwischen auch im Koalitionsvertrag verankert wurden: - Technologieoffenheit statt einseitigem Fokus auf batterieelektrische Antriebe - Aussetzung der CO₂-Strafzahlungen für Fahrzeugflotten - Förderung aller klimafreundlichen Antriebsformen, unter anderem Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe - Ausbau von Lade- und Wasserstoffinfrastruktur - Innovationsförderung statt Überregulierung - Keine zusätzlichen Belastungen für Bürger und Kommunen durch die Transformation Breites kommunales Bündnis Der Initiative „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ haben sich inzwischen über 31 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland angeschlossen – von Zwickau über Ingolstadt bis Saarlouis. Sie vertreten Industriestandorte, an deren Zukunft hunderttausende Arbeitsplätze hängen. Allein in der Stadt Kuppenheim sind rund 1.200 Personen, in der Stadt Rastatt weit über 7.000 Menschen und in der Region insgesamt über 25.000 Menschen in der Automobilindustrie und bei Zulieferern beschäftigt.
Nach rund einjähriger Bauzeit sind die Leichtathletikanlagen in Kuppenheim fertiggestellt. Die Stadt Kuppenheim lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte herzlich zur feierlichen Eröffnung am Freitag, den 19. September 2025, um 16:00 Uhr auf dem Gelände in der Großaustraße ein. Neben der Eröffnung der neuen Anlage erwarten Sie sportliche Vorführungen der Vereine und der Werner-von-Siemens-Realschule. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Wegen des Breitbandausbaus in Kuppenheim kann es bis voraussichtlich Freitag, 26. September 2025, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Betroffen sind die Ortsdurchfahrten Friedrichstraße (L67) sowie die Murgtal-und Rheinstraße (L77).
Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 11. September 2025 , statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Am bundesweiten Warntag wird ab ca. 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle modularen Warnsysteme (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios, über die Warn-App NINA und digitale Stadtanzeigetafeln. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Die Probewarnung wird auch über Cell Broadcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare Warnmittel ausgelöst (z.B. Sirenen oder Lautsprecherwagen) werden.
Um weite Wege der Apfelbaumbesitzer bzw. -sammler zu vermeiden, fährt das Natursaft-Mobil jedes Jahr verschiedene Ortschaften im ganzen Schwarzwald an. Seit dem Jahr 2022 auch Kuppenheim. Das Saftmobil bietet dabei die Möglichkeit, seine eigenen Äpfel direkt vor Ort zu Apfelsaft zu verarbeiten und dabei auch noch zusehen zu können. Gerade für Familien mit Kindern ist dies ein besonderes Erlebnis. Das Natursaft-Mobil macht in diesem Jahr Halt in Kuppenheim: Mittwoch, 17. September 2025 auf dem Friedensplatz in Kuppenheim 8:00 bis 18:00 Uhr
Vor 75 Jahren, am Sonntag, dem 13. August 1950, wurde in Kuppenheim die Wiederverleihung des Stadtrechts würdig und unter großer Anteilnahme zahlreicher Ehrengäste und der Bevölkerung gefeiert. Mit einem Festakt beim Alten Rathaus vor dem ehemaligen Gasthaus „Zur Sonne“, in Anwesenheit des damaligen badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb, erhielt Bürgermeister Adolf Walz die von Alfred Schühly, Innenminister des Landes Baden, unterzeichnete Verleihungsurkunde. Am Nachmittag startete ein Festzug zum Festplatz beim Wörtelstadion und in einem Bierzelt beim Sportplatz wurde auch am darauffolgenden Montag und Dienstag noch kräftig gefeiert. Am 4. Juli 2010 empfing Bürgermeister Karsten Mußler, 60 Jahre nach der Wiederverleihung des Stadtrechts an Kuppenheim, den ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel, in Kuppenheim. Bei einem Festakt auf dem Platz hinter dem Neuen Rathaus in der Stefanienstraße drückte Teufel in seiner Festrede seinen Respekt vor der Kuppenheimer Geschichte und den Menschen aus, die diese Stadt über Jahrhunderte hinweg geprägt und zum heutigen Erscheinungsbild aufgebaut hatten.
Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch geht weiter. Aktuell ist die Phase für ältere unbefristete Kartenführerscheine angelaufen. Alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden. Darauf verweist die Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rastatt. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. In den letzten drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 2033. Auch der Umtausch der älteren Kartenführerscheine verläuft nach Ausstellungsdatum gestaffelt: Zunächst müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, bis 19. Januar 2026 getauscht werden. Führerscheine mit einem Ausstellungdatum ab dem 19. Januar 2013 sind bereits auf 15 Jahre befristet. Der neu ausgestellte Führerschein gilt dann - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - ebenfalls befristet für diesen Zeitraum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Seit Beginn der Sommerferien 2024 wird die 1969 errichtete Grundschule Oberndorf mit Sporthalle umfassend saniert. Zwischenzeitlich wurden die Abbruch- und Schadstoffsanierungen durchgeführt, die Rohbauarbeiten abgeschlossen und das Dach der Sporthalle mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Ebenfalls wurden die Rohinstallationen für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudetechnik weitgehend fertiggestellt. Als nächster Schritt erfolgen die Montage der Prallwände, die Innenputzarbeiten sowie die Anbringung der Holzfassade. Mitte Juni wurden die Vergabeunterlagen für das Gewerk „Tischlerarbeiten Einbaumöbel“ an 9 Firmen sowie die Ausschreibung für die Außenanlagen an insgesamt 14 Firmen versandt. Die Firma dekaform GmbH aus Bürstadt erhielt den Zuschlag für die Tischlerarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 166.080 €. Zudem wurde die Firma CB Gardens GmbH mit den Arbeiten an den Außenanlagen beauftragt. Die Auftragssumme liegt bei 347.510 €. Die Ausschreibungen zur Sanierungsmaßnahme sind nahezu abgeschlossen. Bei den bisher vergebenen Gewerken konnten Einsparungen von rund 336.890 € gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung erzielt werden.
Nachdem der Gemeinderat im Mai 2024 beschlossen hatte, das Hallenfreibad Cuppamare aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu sanieren, wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Nutzungskonzepte für das Areal unter enger Einbindung der Bürgerschaft zu entwickeln. Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2024 wurde die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg mit der Planung eines Beteiligungsprozesses zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals beauftragt. Die konkrete Durchführung übernahm das Institut für kommunikatives Handeln aus Uhingen. Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 10. Februar 2025 verschafften sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kuppenheim, der Servicestelle sowie Frau Dr. Breitschwerd vom Institut für kommunikatives Handeln einen ersten Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort. Im Anschluss startete am 12. März 2025 im Feuerwehrhaus Kuppenheim der Beteiligungsprozess mit dem Beteiligungsscoping. Zur Durchführung des Beteiligungsscopings wurden Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen sowie verschiedener Interessensgruppen eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, den Grundstein für die anstehende Bürgerwerkstatt zu legen sowie zentrale Themen und Bewertungskriterien für die geplante Bürgerwerkstatt vorzubereiten. Durch gezielte Impulsvorträge erhielten alle Teilnehmenden eine einheitliche Informationsgrundlage. Gemeinsam wurde daraufhin eine Themenlandkarte ausgearbeitet. Viele der eingebrachten Vorschläge spiegelten zentrale Anliegen der Bürgerschaft wider. Beispiele waren: ein generationenübergreifender Begegnungsort, mehr Bewegungs- und Schwimmangebote, Gastronomie oder einer öffentlich nutzbaren Freizeitfläche. Zudem wurden Kriterien zur Bewertung künftiger Nutzungskonzepte entwickelt, darunter Nachhaltigkeit, Zielgruppenorientierung, Zugänglichkeit und Umsetzbarkeit. Die erarbeitete Themenlandkarte wurde anschließend vom 20. März bis 14. April 2025 an die Öffentlichkeit freigegeben und die Bürger*innen der Stadt Kuppenheim konnten im Rahmen einer Online-Beteiligung über die vorgeschlagenen Nutzungen abstimmen. Rund zwei Monate später, startete am 8. Mai 2025 die erste Bürgerwerkstatt zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals. Für die Beteiligung wurden 1.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kuppenheim und Oberndorf per Zufallsverfahren ausgewählt und zur Mitwirkung eingeladen. Am Tag der Bürgerwerkstatt galt es, gemeinsam mit 44 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern ein erstes Stimmungsbild zu erarbeiten, zentrale Nutzungsbedarfe zu diskutieren und die Ergebnisse der vorangegangenen Online-Beteiligung zu reflektieren.
Der jeweils fällige Betrag ist aus dem Bescheid zu ersehen und zum 15.08.2025 zur Zahlung fällig. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren teilen wir mit, dass die fälligen Grundsteuer- und Gewerbesteuerraten zum Fälligkeitstermin aufgrund der erteilten Einzugsermächtigungen von den mitgeteilten Konten abgebucht werden. BÜRGERMEISTERÄMTER KUPPENHEIM + BISCHWEIER
Die Sparkassenstiftung fördert gemäß ihrer Satzung seit 1993 gezielt Projekte in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst, Kultur, des Sports und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Jährlich werden mehr als ein Dutzend Projekte von Vereinen und sozial engagierten Organisationen mit etwa 40.000,00 Euro direkt unterstützt. 25.000,00 Euro spendet die Sparkassenstiftung auch in diesem Jahr an ihre Trägerkommunen – 4.000,00 Euro davon an die Stadt Kuppenheim und 3.000,00 Euro an die Gemeinde Bischweier. Mit diesem Betrag können die Städte und Gemeinden direkt vor Ort wichtige Aufgaben gemäß den Stiftungszwecken der Sparkassenstiftung erfüllen und unmittelbar und unbürokratisch unterstützend wirken, wo dies dringend notwendig ist. Die Bürgermeister Karsten Mußler (Kuppenheim) und Robert Wein (Bischweier) bedankten sich für das Engagement der Sparkassenstiftung in den mit ihr verbundenen Kommunen. Stiftungsvorstand Martin Semmet unterstrich die Bedeutung der guten Zusammenarbeit von Sparkassenstiftung und Kommunen bei der Lösung wichtiger Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger in der Region.
Damit Kinder sicher unterwegs sind, bilden Bäckereien, Arztpraxen, Apotheken, Friseurbetriebe, öffentliche Einrichtungen, das Rathaus und viele Geschäfte mehr ein Netz von Anlaufstellen für Kinder in Not. Kinder, die unterwegs in Schwierigkeiten geraten oder ängstlich sind, können die Geschäfte aufsuchen. Die sogenannten Notinsel-Geschäfte leistet dann konkrete Hilfestellung, nehmen die Kinder ernst, kontaktieren die Eltern und alarmieren im Notfall auch die Polizei. Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel rückt gemeinsam mit der Stadt Kuppenheim als Träger des Projektes vor Ort, mit dem Notinsel-Projekt den Kinderschutz in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Kinderschutz beginnt schon bei den Jüngsten selbst, Kinder stark machen heißt, sie altersentsprechend in die Selbstständigkeit zu entlassen. Damit die Kinder aus Kuppenheim und Oberndorf sich ein Stück weit sicherer in der Stadt bewegen können wurde das Projekt „Notinsel“ mit den Kindern der 3. Klassen aus der Favoriteschule erarbeitet. Die Schüler und Schülerinnen machten sich in einem Zeitraum von drei Schulstunden pro Klasse Gedanken darüber: Was ist eine „Notinsel“? Warum sind diese Wichtig für Kinder? Was könnte ein Problem für Kinder sein? Wie könnte man Geschäfte und Einrichtungen überzeugen eine „Notinsel“ zu werden? Die Gedanken wurden zusammengefasst, es wurden Plakate erstellt, ein Flyer entworfen und Texte geschrieben. Die Kinder übten Rollenspiele ein um zu verdeutlichen wie wichtig Notinseln sein können. Spiele zum Thema -Nein- sagen, Selbstbestimmung und der 3 Fragen-Tipp: Weis jemand wo ich bin? Habe ich ein gutes Gefühl im Bauch? Kann mir jemand helfen wenn ich Hilfe brauch? rundeten die Unterrichtsstunden ab. Ausgerüstet mit ganz viel Wissen und den vorbereiteten Materialien zogen die Experten und Expertinnen der Favoriteschule mit Ihren Lehrerinnen Frau Bolton, Frau Huck, Frau Welzer und Frau Theberath vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro in Kuppenheim los um Geschäfte für das Projekt „Notinsel“ zu begeistern. Die Motivation der Kinder stieg von Geschäft zu Geschäft, da die diese sehr begeistert von dem Einsatz und Wissen der Kinder waren. Bis jetzt haben sich 10 Geschäfte und öffentliche Einrichtungen registriert und alle sind von der Wichtigkeit dieses Projekts überzeugt. In den nächsten Tagen möchte Frau Theberath weitere Geschäfte und Einrichtungen aufsuchen und Sie über die Möglichkeit eine „Notinsel“ zu werden informieren. Im neuen Schuljahr werden alle Grundschüler über das Thema Notinseln aufgeklärt und durch z.B. eine Notinsel- Rallye praktisch herangeführt. Kinder können sich nicht alleine Schützen, sie brauchen die Unterstützung der Erwachsenen. Um so viele Eltern wir möglich über die „Notinseln“ zu informieren und aufzuklären besucht Frau Theberath im neuen Schuljahr die Elternabende. Die Stadt Kuppenheim hofft auf viele weitere Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in Kuppenheim und Oberndorf, welche sich am Notinsel-Projekt beteiligen. Notinseln geben Kindern das Signal: „Wo wir sind, bist du sicher!“. Alle Projektbeteiligten stehen für ein Miteinander im Kinderschutz und gegen Gewalt und Übergriffe. Die Notinsel ist ein Projekt der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel. Weitere Informationen zur Notinsel finden Sie unter www.notinsel.de Bei Fragen können Sie sich auch an Frau Theberath aus dem Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro der Stadt Kuppenheim unter christine.theberath@kuppenheim.de oder 07222/9462-213 wenden.
In wenigen Wochen ist es wieder soweit: zahlreiche Apfelbäume auf städtischen Grundstücken auf Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf sind zum Abernten bereit. Mit der im Jahr 2022 eingeführten Kuppenheimer Streuobstbörse wird verhindert, dass das Obst von städtischen Grundstücken nicht gänzlich ungenutzt bleibt und am Boden verfault. Dabei werden die Bäume im Vorfeld der Erntezeit den Interessenten nach ihrem persönlichen Bedarf fest zugeteilt. Jeder Interessierte kann sich somit auch frei einteilen, wann er den zugeteilten Baum bzw. die zugeteilten Bäume aberntet. Sie haben ein Grundstück mit Streuobstbestand und können es nicht mehr selbst abernten oder haben keine Verwendung für die Mengen an Obst, die auf Ihrer Wiese anfallen? Dann können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ melden. Denn es gibt viele Bürger, gerade junge Familien, die großes Interesse an der Ernte von Obst haben, aber nicht im Besitz einer eigenen Streuobstwiese sind. An diesem Punkt setzt die Kuppenheimer Streuobstbörse an. Ziel ist es, alle Suchenden und Bietenden zusammenzubringen, um so das vorhandene Obst vor dem Verrotten zu retten. Den Kontakt zwischen Anbietern und Nachfragern stellt die Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“ in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Streuobstmanager her. Sollten Sie also Interesse an einem Grundstück zur Ernte von Äpfeln haben oder wollen Sie ein Grundstück mit Apfelbäumen Interessierten zur Verfügung stellen? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“, Frau Ina Werner, Tel. 07222 9462-354 oder per E-Mail: Ina.Werner@kuppenheim.de. Der OGV Kuppenheim erhebt einen Unkostenbeitrag von 5,00 € pro bestelltem Baum. Des Weiteren ist auch in diesem Jahr die direkte Verarbeitung der Äpfel zu Apfelsaft vor Ort möglich. Am Mittwoch, 17.09.2025 kommt das Natursaft-Mobil nach Kuppenheim auf den Friedensplatz. Die gesammelten Äpfel können somit direkt verarbeitet und in 5- bzw. 10-Liter-Bags abgefüllt werden.
Die Stadt Kuppenheim setzt sich weiterhin aktiv für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm ein. Auf Grundlage aktueller Lärmberechnungen und im Zuge der bereits umgesetzten Bevorrechtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Knotenpunkt L77 / L67 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Friedrichstraße (L67) reduziert. Ab sofort gilt im Bereich zwischen Favoritestraße und Bahnhofstraße in beiden Fahrtrichtungen eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h . Diese Maßnahme wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) offiziell angeordnet. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis und um Beachtung der neuen Regelung.
Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule für Halbtagsklassen“ sollen die Betreuungszeiten von 12:40 Uhr bis 13:30 Uhr auf 12:50 bis 14:00 Uhr und im Rahmen der „flexiblen Nachmittagsbetreuung für Ganztagsschüler*innen“ freitags von 14:00 (anstatt bisher 13:30 Uhr) bis 15:30 Uhr angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der „Benutzungsordnung für die Schul- und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Kuppenheim an der Favoriteschule“ zum 01.08.2025 sowie die Neufassung der „Entgeltordnung für die Schul- und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Kuppenheim an der Favoriteschule“ zum 01.08.2025, da sich der Preis des Mittagessens zum 01.09.2024 von 4,60 € auf 5,00 € erhöht hat.
Die Globalberechnung bildet die Grundlage für die Erhebung von Kanalbeiträgen und legt die zulässige Beitragsobergrenze fest. Sie bildet die Basis für die Beratung und Anpassung der Abwassersatzung. Der Kanalbeitrag setzt sich aus einem Beitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und einem Beitrag für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zusammen und wird einmalig bei Anschluss eines Grundstücks erhoben, um Investitionen in die öffentliche Abwasserbeseitigung teilweise zu finanzieren. Abwassergebühren hingegen decken die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten. Aufgrund neuer Gewerbeflächen (Firma VEGA) und bevorstehender Investitionen wird die letzte Globalberechnung von 2017 aktualisiert, um veränderte Anschlussflächen und Investitionspläne zu berücksichtigen. Die Flächen des Bebauungsplans „Ober- Hardrain“ wurden vollständig in die Globalberechnung als an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Fläche aufgenommen. Dabei wurden auch anstehende Investitionen im Abwasserbereich bis zum Jahr 2040 berücksichtigt. Die Globalberechnung verteilt die bisherigen und zukünftigen Investitionskosten auf alle erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen unter Berücksichtigung der zulässigen Bebauung laut Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Für unbeplante Innenbereiche wurde die zulässige Bebauung anhand der vorhandenen Nutzung ermittelt. Die Stadt Kuppenheim beauftragte das Fachbüro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit der Erstellung der Globalberechnung, das bereits seit Jahren erfolgreich die Kalkulation der Abwassergebühren übernimmt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Globalberechnung Stand Juni 2025 und den insgesamt 19 Beschlüssen zu. Der Abwasserbeitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird auf 3,34 €/m2 zulässiger Geschossfläche festgesetzt und für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung auf 3,41 €/m2 festgesetzt.
Aktuell befindet sich der Gartenabfallplatz von Bad Rotenfels direkt an der Kreisstraße im nordwestlichen Bereich des Industriegebiets. Aufgrund der geplanten Erweiterung der Firma Lang Recyling muss dieser weichen. Als Ersatz sieht die Stadt Gaggenau eine Fläche am südwestlichen Rand des Industriegebiets vor, am Ende der Josef-König-Straße neben einem Holzverarbeitungsbetrieb. Beide Standorte sind in der Abbildung dargestellt.
Mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Ober-Hardrain“ soll voraussichtlich im Oktober 2025 begonnen werden. Zur Erschließung des Gewerbegebietes soll je eine Straße östlich der L67 an den bereits bestehenden Kreisverkehrsplatz L 67/K3715 und bei dem noch neu zu bauenden Kreisverkehrsplatz L67/ Fritz-Minhardt-Straße benannt und für den öffentlichen Verkehr gemäß § 5 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) gewidmet werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die im Nordosten geplante Straße als „Ober-Hardrain“ und die im Südosten geplante Straße als „Bruno-Grieshaber-Straße“ zu benennen und nach Fertigstellung der beiden Straßen die Widmung im Kommunal- Echo, gemäß § 5 Abs.4 StrG öffentlich bekanntzugeben.
Der Gemeinderat hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Ober-Hardrain“ beschlossen. Auf dem rund 10,4 ha großen Areal ist die Ansiedlung der Firma „Vega Grieshaber KG“ aus Schlitach vorgesehen. VEGA ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Prozessmesstechnik. Das Produktportfolio umfasst Sensoren für die Messung von Füllstand, Grenzstand, Druck sowie Geräte und Software zur Einbindung in Prozessleitsysteme. Der neue Standort Kuppenheim soll künftig als Produktionsstandort sowie als Logistik-Hub zur Materialversorgung weiterer Standorte dienen. Das Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat in der Sitzung durch das Architektenbüro Schneider aus Rohrdorf detaillierter vorgestellt. Es sind drei Ebenen vorgesehen. Um den Zugang zum Dach zu ermöglichen, wird das Treppenhaus über das reguläre Gebäudevolumen hinausragen. Da dies im geltenden Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, ist hierfür eine Befreiung erforderlich. Eine Übersicht der wichtigsten Eckdaten findet sich in der beigefügten Tabelle.
Die Deutsche Post hat in Kuppenheim in Abstimmung mit dem städtischen Fachbereich Bauen zwei neue Standorte für Briefkästen eingerichtet. Damit stehen in Kuppenheim und Oberndorf nun sechs Briefkästen zur Verfügung. Ein neuer Briefkasten steht an der Ecke Friedrichstraße (L 67) / Wilhelmstraße.
Inhaber Joachim Seeger Sen. und Sohn Joachim Seeger Jun., Bürgermeister Karsten Mußler , Karl-Heinz Dunker (Geschäftsführer Naturpark), Christina Cammerer (Fachbereichsleitung Regionalvermarktung und Regionalentwicklung Naturpark), Gundi Woll (Pressesprecherin Naturpark) Bild: Johannes Nickel/Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e. V.
Große Freude im Haus Fichtental: Dank einer großzügigen Spende des Fördervereins Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. konnten neue Metall- Sitzbänke für den Garten sowie die Bespannung eines großflächigen Sonnenschirms für den Außenbereich des Seniorenheims angeschafft werden. Der Spendenaufruf im Kommunalecho, der die Aktion öffentlich gemacht hatte, war ein voller Erfolg. Besonders unterstützt wurde die Aktion durch das Sozialwerk Kuppenheim e.V., die Katholische Frauengemeinschaft Kuppenheim sowie zahlreiche Privatpersonen, die mit ihren großzügigen Spenden maßgeblich zum Gelingen beitrugen. Der Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. ist ein Zusammenschluss von ehrenamtlich Engagierten, denen das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Fichtental besonders am Herzen liegt. Bei sommerlichen Temperaturen wurden die neuen Sitzangelegenheiten feierlich eingeweiht. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Fichtental zeigten sich begeistert über die neuen Sitzgelegenheiten und den Schutz vor der Sonne, der den Aufenthalt im Garten nun deutlich angenehmer macht. Der Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. plant bereits weitere Projekte zur Verschönerung und Verbesserung des Alltags im Haus Fichtental.
Kuppenheim – Mit dem Beitritt zum Bündnis „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ setzt die Stadt Kuppenheim ein klares Zeichen für die Unterstützung der Automobilbranche und deren Beschäftigten. Zusammen mit aktuell 24 weiteren Städten und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich das Bündnis für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der deutschen Automobilbranche ein. „ In Kuppenheim bestehen rund 1.200 Arbeitsplätze, die von einer erfolgreichen Automobilindustrie abhängig sind. Diese Arbeitsplätze müssen auch in Zukunft erhalten bleiben und dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. “ so Bürgermeister Karsten Mußler. „Als kommunale Verantwortungsträger sehen wir die konkreten Auswirkungen vor Ort“, so das Bündnis. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach technologieoffener, verlässlicher Innovationsförderung, international wettbewerbsfähigen Energiepreisen sowie einem Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Kritisch gesehen werden zudem die geplanten CO₂-Flottengrenzwerte sowie mögliche Strafzahlungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen könnten. VDA-Präsidentin Hildegard Müller und die Initiatoren der Bürgermeister-Initiative sehen in der Bundesregierung die Chance, wichtige industriepolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Erste Erfolge wie etwa beim EU-Aktionsplan, zeigen bereits positive Wirkung. Doch: „Jetzt müssen den Bekenntnissen auch konkrete Maßnahmen folgen“. Mit der mittlerweile 30-köpfigen Initiative engagiert sich die Stadt Kuppenheim für eine wirtschaftlich starke, klimafreundliche und innovative Zukunft der Automobilbranche in der Region.
Planung: roanko Architekten, Robin Andreas Koch, Freier Architekt m.a.
Der Gemeinderat Kuppenheim hat in seiner Sitzung vom 25. November 2024 die Erweiterung des Außengeländes der Kindertagesstätte „Villa Picolino“ beschlossen. Für die rund 230 m² große Fläche stehen im Haushalt 2025 insgesamt 60.000,00 € zur Verfügung. Der Fachbereich Bauen legte vier Planungsvarianten vor, die unterschiedliche Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Verschattung vorsehen. Alle vier Varianten wurden der Kindergartenleitung vorgestellt und positiv bewertet. Aufgrund der begrenzten Fläche im bisherigen Außengelände wurde von den Erzieherinnen jedoch die Variante mit einem separaten U3-Bereich bevorzugt. Diese bietet Kleinkindern einen geschützten Spielbereich, während die älteren Kinder den vorhandenen Bereich weiterhin nutzen können. Eine gemeinsame Nutzung der neuen Freifläche bleibt dennoch möglich. Die geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rund 55.000 € brutto. Der Abriss des alten Kassenhäuschens des SV08 ist für Juli 2025 geplant. Die Durchführung der Baumaßnahmen soll, vorbehaltlich der Lieferzeiten, möglichst in den Kindergartenferien zwischen dem 21. August und dem 12. September 2025 erfolgen. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Kindergartens, ist zudem vorgesehen, das Obergeschoss im kommenden Jahr vollständig dem Kindergartenbetrieb zuzuführen. Hierfür sind Umbaumaßnahmen erforderlich, die von der Verwaltung noch konkret geplant werden. Darüber hinaus soll die Beschattung des neuen Außengeländes weiter ausgearbeitet werden. Vorgesehen ist insbesondere die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf der Süd-Ost-Seite des Geländes, um einen besseren natürlichen Sonnenschutz zu gewährleisten. Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsvariante 2 umzusetzen.
Derzeit beliefert die Gaststätte „Da Rosario“ aus Kuppenheim die Schulbetreuung in der Favoriteschule Kuppenheim und den Kindergarten „Villa Kunterbunt“ in Oberndorf mit Mittagessen. Der Vertrag endet zum 31.08.2025. Täglich werden dabei ein Fleischgericht und eine vegetarische Alternative angeboten. Für das kommende Schuljahr wird die Abnahmemenge auf etwa 11.900 Mahlzeiten geschätzt. Bei einem Preis von 4,50 € im Kindergarten und 5,00 € in der Schule ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten von rund 58.850,00 € brutto. Die Essensausgabe wird weiterhin durch städtische Mitarbeiterinnen sowie das pädagogische Fachpersonal vor Ort gewährleistet. Die Stadtverwaltung zeigt sich mit der bisherigen Zusammenarbeit in allen Belangen sehr zufrieden. Der Gemeinderat beschloss, die Mittagsverpflegung 2025/2026 an die Gaststätte „Da Rosario“ zu vergeben und der weiteren Zusammenarbeit zuzustimmen.
Der Haushaltsplan 2025 geht von einem hohen Defizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -6,1 Mio. € aus. Im ersten Halbjahr 2025 hat sich die Haushaltssituation weiter verschlechtert und auch die Stadt Kuppenheim wird von der kommunalen Finanzkrise mit voller Wucht erfasst. Die Gewerbesteuererträge bleiben nach aktuellem Stand deutlich hinter den Planungen zurück. Die Gewerbesteuererträge des Jahres 2025 werden voraussichtlich 4,7 Mio. € betragen. Die Planung ging noch von Gewerbesteuererträgen im Jahr 2025 in Höhe von 6 Mio. € aus. Im Jahr 2024 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer noch 8,7 Mio. €. Dieser deutliche Einbruch an Gewerbesteuereinnahmen (trotz Erhöhung des Hebesatzes von 340 v.H. auf 400 v.H.) verdeutlicht die schwierige Haushaltssituation der Stadt Kuppenheim. Einnahmen brechen wegen und die finanzielle Belastung der Kommunen aufgrund zahlreicher Aufgaben ohne Gegenfinanzierung durch das Land und den Bund nimmt immer weiter zu. Eine Erholung der Kommunalfinanzen bis zum Jahresende ist derzeit nicht absehbar. Besonders schwierig für die Haushaltslage ist, dass die Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält. Nach aktueller Hochrechnung wird das Defizit des Ergebnishaushaltes bis zum Ende des Jahres 2025 auf rd. -7,15 Mio. € ansteigen. Ein kräftiger Griff in die Rücklage wird notwendig, um diesen Verlust auszugleichen. Die Rücklage der Stadt Kuppenheim wird bis zum Jahresende von 23,2 Mio. € auf rd. 14,2 Mio. € abnehmen. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wie gezielter Einsparungen und der Verschiebung geplanter Vorhaben kann die negative Entwicklung nur begrenzt aufgefangen werden. Zwar ist aktuell noch ausreichend Liquidität vorhanden und neue Schulden müssen derzeit nicht aufgenommen werden- doch diese Liquidität ist endlich. Aus diesem Grund müssen Ausgaben für Beschaffungen, den laufenden Unterhalt sowie Investitionen in die kommunale Infrastruktur weiterhin auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sind eine konsequente Priorisierung von Maßnahmen sowie ein striktes Ausgabencontrolling unerlässlich, wobei sich alle Entscheidungen an der vorhandenen Finanzkraft der Stadt orientieren müssen.
Die Stadt Kuppenheim hat gemeinsam mit der Forstdirektion Freiburg, dem Forstrevierleiter Martin Melcher und dem Forstamt die Forsteinrichtungsplanung für den Zeitraum 2025 bis 2034 abgeschlossen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Planung dient als Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Stadtwaldes in den kommenden zehn Jahren. Dabei wurde der aktuelle Zustand des Waldes erfasst und die Entwicklungen der letzten Planungsperiode ausgewertet. Die neue Planung sieht eine moderate Erhöhung des jährlichen Holzeinschlags um rund vier Prozent auf etwa 1.870 Festmeter vor. Dem Stadtwald wurde eine artenreiche Vegetation und ein sehr guter Pflegezustand bescheinigt. Zentrale Ziele der neuen Planung sind zudem, den Stadtwald stärker fit für den Klimawandel zu machen und auf den fortschreitenden Temperaturanstieg reagieren. Um die Artenvielfalt zu erhalten und wertvolle Lebensräume zu sichern, werden künftig zehn Prozent der Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet – diese Flächenstilllegung hat eine hohe Bedeutung für die ökologische Stabilität. Die Planung ist stark von Kontinuität geprägt. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat vorgestellt und bilden nun die Grundlage für die künftige Forstwirtschaft in Kuppenheim. Der Gemeinderat beschloss die Forsteinrichtungserneuerung 2025–2034 sowie der darin enthaltenen Betriebsplanung für den Stadtwald Kuppenheim.
„eWayBW“ war das Pilotprojekt des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Erprobung und Weiterentwicklung von Oberleitungs-LKW auf der B 462 im vorderen Murgtal. Bis Ende 2024 waren die Test-LKW auf der Strecke unterwegs. Nun wird die Oberleitung über der Bundesstraße wie geplant im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe vollständig zurückgebaut. Der Rückbau erfolgt in den beiden Elektrifizierungsbereichen „Kuppenheim“ und „Oberndorf“ in insgesamt vier Bauabschnitten. Parallel zu den Rückbauarbeiten werden aktuell defekte Lärmschutzwandelemente bei Kuppenheim-Oberndorf erneuert. In der Kurve der Auffahrt Oberndorf Industrie III-IV hat sich beim Freilegen der Lärmschutzwand ein großer Schaden am Fundament gezeigt, der auf einen früheren Fahrzeuganprall zurückzuführen ist. Für die Instandsetzung muss die Auffahrt der Hauptstraße in Oberndorf auf die B 462 kurzfristig bis zum 14. Juli 2025 voll gesperrt werden. Die Ausfahrt von der B 462 auf die Hauptstraße in Oberndorf ist hiervon nicht betroffen. Die innerörtliche Umleitungsstrecke verläuft über die August-Scherer-Straße zur Anschlussstelle Oberndorf Industrie I-II. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis. Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.
Stadt KuppenheimFriedensplatz76456 KuppenheimTelefon: 07222/9462-0Telefax: 07222/9462-150stadt@kuppenheim.de