Nachdem die Leitungsverlegung im Bereich der Johann-Schäuble- und der Schloßstraße vorzeitig durchgeführt wurde, werden nun in den kommenden beiden Wochen die Arbeiten im Wohngebiet Wörtel sowie im nördlichen Gehweg der Murgtalstraße fertiggestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Wohngebiet Pfaffenacker, werden die beiden Tiefbauteams der Insyte Deutschland in der kommenden Woche (KW17) den Glasfaserausbau im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Rhein- und Bannstraße sowie von der Tulpenstraße und dem Kornblumenweg bis zur Favorite-, Sebastian- und Rheintorstraße fortsetzen. Nach dem Einbringen der Glasfaser in die neu verlegten Leerrohre, werden in den nächsten Wochen die behelfsmäßig verfüllten Leitungsgräben im Bereich zwischen Ring- und Spitalstraße mit einer Asphaltdecke geschlossen. Laut aktuellem Bauzeitenplan werden im Zeitraum zwischen den Kalenderwochen 17 und 34 in folgenden Straßen Bauarbeiten für die Leitungsverlegung durchgeführt.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Bebauungsplan „Hardrain“ umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Im Rahmen der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde vom Büro Dr. Jürgen Deuschle, Tier- und Landschaftsökologie aus Köngen ein Feinkonzept zur Durchführung der FCS-Maßnahmen erstellt. Dieses Konzept nennt dabei geeignete Grundstücke auf der Gemarkung Kuppenheim sowie Oberndorf und definiert konkrete Maßnahmen. Mit diesen Maßnahmen sollen die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe kompensiert werden, um weiterhin den Lebensraum für verschiedene Vogelarten, Heckenbrüter und Zauneidechsen aufrechtzuerhalten. Trotz aller Maßnahmen und Bemühungen besteht weiterhin Handlungsbedarf. Schwerpunkte der auszuführenden Arbeiten sind unter anderem die Einsaat von artenreichem Grünland, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, Pflege von Gebüschen und vieles mehr. Die Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Firma Grün-System Bau GmbH aus Rheinmünster hat das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 414.775,21 € brutto abgegeben, sodass der Gemeinderat beschloss die Firma mit der Landschaftspflege- und Landschaftsbauarbeiten für die Jahre 2024-2028 zu beauftragen.
Der derzeit bestehende Vertrag mit der Firma Richard Eberhard GmbH über die Schülerbeförderung der Kuppenheimer Schülerinnen und Schülern an die Grundschule Oberndorf läuft zum Schuljahresende 2023/2024 aus. Während der Sanierungsphase findet kein Unterricht in der Grundschule statt, wodurch alle Oberndorfer Grundschulklassen an der Favoriteschule Grund- und Werkrealschule Kuppenheim unterrichtet werden. Es soll eine Bushaltestelle auf dem Dorfplatz in der Leopold-Dony-Straße, zum neuen Schuljahr errichtet werden. Die Bauzeit wird auf 2 Jahre geschätzt. Aufgrund dessen muss die Schülerbeförderung für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 für die ca. 40 Grundschülerinnen und Grundschüler nach Kuppenheim an die Favoriteschule Grund- und Werkrealschule vergeben werden. Vorliegend handelt sich bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen um eine öffentliche Ausschreibung. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von drei Firmen abgerufen, wovon zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Die Firma Richard Eberhardt GmbH aus Engelsbrand gab das wirtschaftlichste Angebot ab, weshalb der der Gemeinderat über den Vertragsabschluss über die Schülerbeförderung in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 zu einer Tagespauschale in Höhe von 606,16 € brutto zustimmte. Die jährlichen Bruttogesamtkosten betragen voraussichtlich 115.170,40 €. Ein Großteil dieser Kosten wird vom Landkreis Rastatt getragen.
Die Stadt Kuppenheim plant die Generalsanierung der im Jahr 1969 erbauten Grundschule mit Sporthalle in Oberndorf. Im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, muss auch der im südlichen Teil der Sporthalle platzierte Anbau mit Küche und Lagerflächen betrachtet werden, welcher maßgeblich von den örtlichen Vereinen genutzt wird. Bestandteil der Planung ist auch die Kücheneinrichtung mit allen erforderlichen Anschlüssen, angepasst auf den tatsächlichen Bedarf der Nutzer. Die Kücheneinrichtung war in der Kostenberechnung mit rund 55.000 € brutto zzgl. Planungskosten berücksichtigt. Laut vorliegender aktuellen Kostenermittlung, muss nun mit einem Kostenrahmen von rund 100.000 € zzgl. Planungskosten gerechnet werden, da aus technischen und hygienischen Gründen lediglich die bestehenden Spültische aus Edelstahl weiterverwendet werden können. Die gesamte Küche wird zukünftig durch die Stadt unterhalten. Für die Nutzung der Küche wird künftig ein Nutzungsentgelt festgesetzt. Der Maßnahmenbeginn für die Generalsanierung der Grundschule und der Sporthalle ist für den 25.07.2024, also Anfang der Sommerferien, geplant.
Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent verständigt. Die Erhöhung in diesen beiden Jahren enthalten, neben den allgemeinen Kostensteigerungen, rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Weiterhin wird an dem Prinzip der Staffelung der Elternbeiträge nach Zahl der Kinder unter 18 Jahren in einer Familie festgehalten. Die Elternbeiträge sind Monatsbeiträge, bezogen auf 12 Monate.
Der Oberndorfer Künstler, Hans-Peter Mai, hat dem Gemeinderat sein neues Kunstprojekt „Corona-Kreuz“ vorgestellt. Sein Kunstgedanke zum Projekt war, dass das eingesägte Kreuz das Holz durchdringt und so die Sicht in die Ferne, in eine bessere Zukunft, freigibt.Gleichzeitig symbolisiert die unbearbeitete und gut sichtbare Holzbruchstelle die Wunden, sowie den Schmerz und den Verlust, den diese Zeit hervorgebracht hat. Das Kunstwerk soll nach Vorschlag von Herrn Mai bei der Streuobstwiese im Gewann „Heckenteil“ in Oberndorf errichtet werden.
Seit Monaten hat der Gemeinderat über die Zukunft des Hallenfreibads Cuppamare diskutiert. In öffentlichen Sitzungen wurden verschiedene Optionen erörtert, wobei die Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen und Führungen aktiv in den Entscheidungsprozess miteinbezogen wurde. Im Dezember 2022 wurde das Büro Schick GmbH aus Karlsruhe beauftragt, eine Sanierungsstudie durchzuführen. Diese Studie ergab, dass eine Sanierung des bestehenden Gebäudes Kosten in Höhe von etwa 26,4 Millionen Euro netto verursachen würde. Der Sanierungsgutachter rät dringend von einer Sanierung im Bestand ab, da selbst bei den vorgeschlagenen Maßnahmen das Gebäude möglicherweise noch Schadstoffe enthält und nicht den aktuellen energetischen Standards entsprechen würde. Darüber hinaus wären in kürzeren Zeitintervallen weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bis zu einem Baubeginn wäre mit Kosten von mindestens 30 Millionen Euro zu rechnen. Nach einer Sanierung sind mit jährlichen Betriebskosten von rund 2 Millionen Euro zu rechnen. Diese Belastung ist für den städtischen Haushalt auf Dauer nicht tragbar. Nachbarkommunen und der Landkreis haben eine dauerhafte Finanzierung des Bades leider abgelehnt. Zum Ausgleich dieser signifikanten jährlichen Summe, müssten kommunale Steuern deutlich erhöht werden, da Einschnitte in kommunalen Pflichtaufgaben nicht vertretbar wären. In den nächsten drei Jahren müssten kostenintensive Brandschutzauflagen erfüllt werden, die teilweise im bestehenden Gebäude nicht umsetzbar sind. Eine Betriebsgenehmigung über die Sommersaison 2027 hinaus wird ohne die Erfüllung dieser Auflagen von der Baurechtsbehörde nicht in Aussicht gestellt. Auch die personelle Situation ist sehr angespannt. So hat die Lage auf dem Arbeitsmarkt dazu geführt, dass lediglich aufgrund eines Vertrages zur Personalleihe mit der Mittelbadischen Bäderbetriebs GmbH der Betrieb im Cuppamare in der Sommersaison überhaupt gewährleistet werden kann. Nach wie vor werden Aushilfskräfte für die Sommersaison gesucht. Bei einem Ausfall eines Fachangestellten könnte der Betrieb nicht mehr gewährleistet werden und das Cuppamare müsste sofort schließen. Bereits frühzeitig wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Cuppamare zugesagt, dass im Falle einer Schließung ein Arbeitsplatz innerhalb der Stadt Kuppenheim garantiert wird. Aus all diesen Gründen beschloss der Gemeinderat aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen keine Bestandssanierung des Hallenfreibads Cuppamare durchzuführen. Der Betrieb des Hallenfreibads, einschließlich der Sauna, wird zum Ende der Sommersaison eingestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Konzepte bzw. mögliche Varianten zur Folgenutzung des Cuppamare Areals unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Kuppenheim und mit enger Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.
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Die Verwaltung ist verpflichtet, regelmäßig den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim neu zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation sowie der dazugehörige Gemeinderatsbeschluss zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung erfolgten im Jahr 2023. Auf Grundlage der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr beinhaltet diese Satzung auch den Kostenersatz für Feuerwehrfahrzeuge. Durch die allgemein gestiegenen Fahrzeugbeschaffungspreise im Bereich der Feuerwehr sind ebenfalls die Stundensätze für die Fahrzeuge entsprechend gestiegen. Die Ermittlung der bisherigen Stundensätze erfolgte auf Basis der Anschaffungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015. Diese werden nun durch Anschaffungskosten der vom 01.01.2020 bis 30.09.2023 in Dienst gestellten, genormten Feuerwehrfahrzeuge ersetzt. Die Änderung der Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen und tritt rückwirkend zum 19.03.2024 in Kraft. Es wird auf die entsprechende Veröffentlichung der Satzung verwiesen.
Zur Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Murgvorstadt - Wörtel“ wurden bisher 28 Modernisierungserhebungen durchgeführt und 16 Sanierungsvereinbarungen abgeschlossen. Zwischenzeitlich war der Fördertopf für private Maßnahmen ausgeschöpft. Jedoch wurde eine Aufstockung des Förderrahmens durch das Land Baden-Württemberg bewilligt und der Zeitraum bis zum 30.06.2026 verlängert. Das neue Budget für private Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beträgt nun 100.000 €. Gefördert wird die umfassende Sanierung an Wohngebäuden, insbesondere die energetische Sanierung. Hierbei ist zu beachten, dass mindestens drei Gewerke saniert werden sollten wie beispielsweise Dach, Fenster und Heizung. Bezüglich der Modernisierung und Umnutzung werden bis zu 25 % der Baukosten bezuschusst, maximal jedoch 20.000 €. Die Abbruch- und Abbruchfolgekosten sind bis max. 100 % förderfähig. Vor Baubeginn ist der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung erforderlich. Das Sanierungsgebiet leistet eine Impulswirkung und stellt einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Bereits im Februar 2022 wurde von Jugendlichen aus Kuppenheim, Gemeinderäten, dem TV Kuppenheim sowie Vertretern der Verwaltung die Gestaltung und die Sportbereiche der Outdoor-Sportanlage diskutiert und Ideen gesammelt. In dieser Runde wurde der Bau eines Pumptrack vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen, welcher sowohl mit Skateboards, Longboards, Inlineskates, Scootern als auch mit Bobbycars und Laufrädern befahren werden kann. Eine Nutzung ist ganzjährig und bei nahezu jeder Witterung möglich. Nach der Prüfung und Wertung der Angebote entsprechend den Wertungskriterien durch den Fachbereich Bauen hat die Firma Konrad Willar aus Augsburg das wirtschaftlichste und passendste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beschloss, diese Firma mit der Planung und dem Bau eines Pumptracks für den Neubau der Outdoor- Sportanlage im Bürgerpark zum Gesamtbruttopreis von 119.000 € zu beauftragen. Sowohl die neue Multisportanlage als auch der Pumptrack können somit noch vor den Sommerferien in Betrieb genommen werden.
In der öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 sowie in einer Klausurtagung des Gemeinderates wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2024 vorgestellt und vom Gemeinderat vorberaten. In der öffentlichen Sitzung am 22.04.2024 wurde der Haushalt 2024 nun formal verabschiedet. In den folgenden Tabellen sind die wesentlichen Finanzzahlen und Projekte des Haushaltsjahres 2024 aufgeführt:
Der jeweils fällige Betrag ist aus dem Bescheid zu ersehen und zum 15.05.2024 zur Zahlung fällig. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren teilen wir mit, dass die fälligen Grundsteuer- und Gewerbesteuerraten zum Fälligkeitstermin aufgrund der erteilten Einzugsermächtigungen von den mitgeteilten Konten abgebucht werden. BÜRGERMEISTERÄMTER KUPPENHEIM + BISCHWEIER
Nach Ostern wurde an der Murg in Kuppenheim ein Graupapagei gefunden. Der Vogel ist nun in der Tierarztpraxis Anthonj untergebracht. Der Eigentümer kann Kontakt zur Tierarztpraxis Anthonj aufnehmen. Telefon 07222-9419420 oder E-Mail an: info@tierarzt-kuppenheim.de
Der vollständige Veröffentlichungstext der Ausschreibung sowie weitere Ausschreibungen sind auf der Homepage der Stadt Kuppenheim unter der Rubrik "Planen & Bauen/Ausschreibungen" abrufbar.
Für Städte und Gemeinden gibt es eine gesetzliche Verpflichtung die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend festzusetzen. Da die letzte Satzungsänderung der Verwaltungsgebühren der Stadt Kuppenheim im Jahr 2009 erfolgte, wurden die Verwaltungsgebühren im vergangenen Jahr neu kalkuliert und eine neue Verwaltungsgebührensatzung erarbeitet. Die Kalkulation zu den Verwaltungsgebühren kann im Ratsinformationssystem der Stadt Kuppenheim eingesehen werden. Der Gemeinderat stimmte der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zu und beschloss das Gebührenverzeichnis. Die Satzung tritt am 01.05.2024 in Kraft und wird im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.
In der öffentlichen Sitzung am vergangenen Montagabend wurde der Haushaltsentwurf 2024 von der Verwaltung zur Beratung eingebracht. Alle bisherigen Beschlüsse des Gemeinderates, die Haushalts- und Finanzplanung betreffen, sind im Entwurf berücksichtigt. Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Es wird dem Gemeinderat seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Hebesätze nicht zu erhöhen. Der Ergebnishaushalt 2024 plant mit Erträgen von 28,62 Mio. € und Aufwendungen von 28,85 Mio. € sowie einem Defizit in Höhe von - 235.000 €. Der Ressourcenverbrauch kann auf Planbasis nicht erwirtschaftet werden. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 1.179.200 €. Dies übersteigt die ordentlichen Tilgungen (292.500 €). Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von 886.700 €. Unter Berücksichtigung des umfangreichen Investitionsprogramms beträgt der Zahlungsmittelfehlbetrag des Finanzhaushaltes im Jahr 2024 in Summe - 9.179.100 €. Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2023 (rd. - 3.470.000 €) wird der Zahlungsmittelbestand laut Planung zum 31.12.2024 um rd. - 12.649.000 € abnehmen. Die Kassenliquidität zum 01.01.2024 beträgt rd. 22,7 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2024 sind keine Kreditermächtigungen notwendig. Im Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 wird aufgrund des umfangreichen Investitionsprogramms die Mindestliquidität unterschritten. Daher ist im Jahr 2027 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.500.000 € eingeplant. Diese Kreditaufnahme ist auf Planebene notwendig, um rechnerisch die Mindestliquidität in Höhe von rd. 533.000 € zu gewährleisten. Erklärtes Ziel der Verwaltung ist es, die eingeplanten Darlehensaufnahmen in dem dargestellten Umfang nicht durchzuführen. Daher obliegt es dem Gemeinderat jährlich unter Beachtung der Finanzkraft der Kommune eine Maßnahmenpriorisierung durchzuführen. Das Investitionsprogramm 2025 – 2027 enthält (noch) keine Planansätze zu Finanzierung der „Zukunft des Cuppamare“ (Neubau, Sanierung oder Schließung ist ungeklärt) und auch keine Planansätze für notwendige Baumaßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule (u.a. Mensa und Räumlichkeiten für die Betreuung in der Ganztagesschule). Das Investitionsprogramm der Finanzplanung soll Grundlage für die jährlichen Haushaltsberatungen sein. Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 ist in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 vorgesehen.
Nach dem Bau des Feuerwehrhauses in der Adlerstraße in den Jahren 1968/69 erfüllte das Gebäude rund 50 Jahre seinen Dienst und Zweck. Jedoch war es nach dieser langen Zeit nicht mehr bedarfs- und normgerecht und in vielen Bereichen stark sanierungsbedürftig. Nach einer Bedarfsanalyse in den Jahren 2014/15 wurde 2017 gemeinsam von der Planungsgruppe der Feuerwehr und dem Fachbereich Bauen eine Vorentwurfsplanung ausgearbeitet. Im Juni 2018 wurde ein Architekturbüro mit der Planung zur Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt. Die Vorstellung der Entwurfsplanung und einer ersten Kostenschätzung erfolgten in der Sitzung im Januar 2019. In dieser Sitzung wurde auch die Fachplanung für die Tragwerksplanung und Elektrotechnik vergeben. Im Laufe des Jahres 2019 wurde auf Beschluss des Gemeinderates eine Standortsuche für einen alternativen Neubau durchgeführt. In der Folge wurde eine umfangreiche Umplanung des Gebäudes durch den Wegfall der Atemschutzstrecke des Landkreises notwendig. So konnte erst im Juli 2020 der Bauantrag eingereicht werden. Die Baugenehmigung ging Anfang November 2020 ein und damit der Startschuss für die Ausführungsplanung und das Ausschreibungsverfahren. Für die Bauzeit wurde die Feuerwehr in der Wörtelhalle unterbracht und die Fahrzeuge in einer zusätzlichen Zelthalle. Ende Februar 2021 starteten die Bauarbeiten mit der Entkernung des Gebäudes. Mitte März rollten dann die Bagger an und der weithin sichtbare Schlauchturm wurde, unter den doch teils wehmütigen Blicken der Kuppenheimer Feuerwehrleute, Stück für Stück abgetragen, um der Erweiterung Platz zu machen.
Nach 15 Jahren als stellvertretender Feuerwehrkommandant trat Franz Utz, ein „Urgestein“ der Freiwilligen Feuerwehr Kuppenheim, in der diesjährigen Jahreshauptversammlung nicht mehr zur Wahl an. Von den aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen wurde mit den mehrheitlichen Stimmen Stefan Huck gewählt. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung gemäß der örtlichen Feuerwehrsatzung der Wahl formal zu. Bürgermeister Mußler bestellte Stefan Huck zum 13.05.2024 für die Dauer von fünf Jahren zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und wünschte ihm eine gute Amtszeit und eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit. Bei Franz Utz bedankte sich Bürgermeister Mußler für die vertrauensvolle und ebenfalls sehr gute Zusammenarbeit in seinem Amt als stellvertretender Kommandant und überreichte ihm im Namen der Stadt Kuppenheim ein Präsent.
Die Gelände der beiden Klärwerke Rastatt und Gaggenau gleichen derzeit einer Großbaustelle. Grund hierfür ist der Beschluss des Abwasserverbandes Murg die beiden Klärwerke um eine vierte Reinigungsstufe zu erweitern. Dieser Tage informierten sich Oberbürgermeisterin Monika Müller (Rastatt), Oberbürgermeister Michael Pfeiffer (Gaggenau) sowie die Bürgermeister Karsten Mußler (Kuppenheim), Robert Wein (Bischweier) und Toni Hoffahrt (Steinmauern) zusammen mit Vertretern der Stadtwerke Baden-Baden, den Gemeinden Ötigheim und Muggensturm und Ingenieuren über den aktuellen Stand.
In diesem Jahr feiern wir bereits das 5-jährige Jubiläum des Seniorenspielenachmittags. An jedem ersten Dienstag im Monat von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr treffen sich die Senior*innen im „Alten Kindergarten“ in Kuppenheim, zu diesem geselligen Anlass.
Der Bauhof der Stadt Kuppenheim freut sich über eine Neuerung in seinem Fuhrpark: Ein brandneues E-Fahrzeug des Herstellers EVUM für rund 60.000 € wurde angeschafft. Im Rahmen eines Förderprogramms wurden 4.000 € bei der L-Bank beantragt. Das neue E-Fahrzeug wird das ganze Jahr über im Einsatz sein und ist speziell ausgestattet, um die vielfältigen Anforderungen des städtischen Bauhofs zu erfüllen. Das Fahrzeug ist mit einem leistungsstarken Allradantrieb und einem praktischen 3-Seitenkipper ausgestattet, was es zu einem vielseitigen Arbeitsgerät macht. Mit einer beeindruckenden Reichweite und einer Nutzlast von etwa einer Tonne erfüllt das Fahrzeug die Anforderungen des Arbeitsalltags im Bauhof mühelos. Es eignet sich ideal für den Transport von Materialien, Grünschnitt, Arbeitsgeräten, Maschinen und ähnlichen Aufgaben im städtischen Umfeld. Das E-Fahrzeug wird vorwiegend von der frisch besetzten Friedhofskolonne genutzt, die seit dem 01. Januar 2024 unter städtischer Leitung steht. Bisher wurden die Aufgaben der Friedhofspflege an einen externen Dienstleister ausgelagert. Die neue Friedhofskolonne, bestehend aus Herrn Benno Schwanke und Herrn Memedali Limani, ist für den Unterhalt der Friedhöfe in Kuppenheim und Oberndorf sowie den Jüdischen Friedhof zuständig. Die Stadt Kuppenheim setzt durch die Beschaffung des E-Fahrzeuges ein weiteres und deutliches Zeichen für den Einsatz moderner Technologie im Dienste der Umwelt und des städtischen Dienstleistungssektors. Das neue E-Fahrzeug wird dazu beitragen, die Effizienz und Nachhaltigkeit der Bauhofaktivitäten weiter zu verbessern.
Meldung von Veränderungen an die Stadt Kuppenheim / die Gemeinde Bischweier Änderung der Versiegelungsart oder der Größe der versiegelten Flächen
Presseinformation Forstamt & Stadt Kuppenheim– Brennholzselbstwerber Forstbezirksleitung Gaggenau PEFC-Kontrolle stellt Verstoß bei Brennholzselbstwerbern fest
Aufgrund personeller Veränderungen ist das Standesamt Kuppenheim leider nur noch sehr eingeschränkt besetzt und erreichbar. Die prekäre Situation in den Standesämtern ist kreis- und landesweit zu beobachten. Die Stellen im Standesamt/Friedhofsverwaltung konnten bisher nicht besetzt werden und sind gegenwärtig ausgeschrieben. Die Friedhöfe in Kuppenheim und Oberndorf werden dabei weiterhin vollumfänglich von der Stadt Kuppenheim verwaltet.
Seit der Europawahl 1994 können wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Vergangene Woche konnte Bürgermeister Karsten Mußler die neue Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller zu ihrem Antrittsbesuch in Kuppenheim herzlich willkommen heißen. In einem Arbeitsgespräch tauschten sich die beiden Stadtoberhäupter über aktuelle, kommunalpolitische Themen aus. Im Mittelpunkt standen hier insbesondere die Situation in den kommunalen Schwimmbädern, die Schulentwicklung in der Region sowie wichtige Verkehrsthemen. Sowohl OB Müller als auch BM Mußler legen auf eine enge interkommunale Zusammenarbeit großen Wert. Gerade in den wichtigen kommunalpolitischen Themen ist eine kontinuierliche und intensive Abstimmung notwendig.
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