Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Die Globalberechnung bildet die Grundlage für die Erhebung von Kanalbeiträgen und legt die zulässige Beitragsobergrenze fest. Sie bildet die Basis für die Beratung und Anpassung der Abwassersatzung. Der Kanalbeitrag setzt sich aus einem Beitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und einem Beitrag für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zusammen und wird einmalig bei Anschluss eines Grundstücks erhoben, um Investitionen in die öffentliche Abwasserbeseitigung teilweise zu finanzieren. Abwassergebühren hingegen decken die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten. Aufgrund neuer Gewerbeflächen (Firma VEGA) und bevorstehender Investitionen wird die letzte Globalberechnung von 2017 aktualisiert, um veränderte Anschlussflächen und Investitionspläne zu berücksichtigen. Die Flächen des Bebauungsplans „Ober- Hardrain“ wurden vollständig in die Globalberechnung als an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Fläche aufgenommen. Dabei wurden auch anstehende Investitionen im Abwasserbereich bis zum Jahr 2040 berücksichtigt. Die Globalberechnung verteilt die bisherigen und zukünftigen Investitionskosten auf alle erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen unter Berücksichtigung der zulässigen Bebauung laut Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Für unbeplante Innenbereiche wurde die zulässige Bebauung anhand der vorhandenen Nutzung ermittelt. Die Stadt Kuppenheim beauftragte das Fachbüro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit der Erstellung der Globalberechnung, das bereits seit Jahren erfolgreich die Kalkulation der Abwassergebühren übernimmt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Globalberechnung Stand Juni 2025 und den insgesamt 19 Beschlüssen zu. Der Abwasserbeitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird auf 3,34 €/m2 zulässiger Geschossfläche festgesetzt und für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung auf 3,41 €/m2 festgesetzt.

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Kuppenheim – Mit dem Beitritt zum Bündnis „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ setzt die Stadt Kuppenheim ein klares Zeichen für die Unterstützung der Automobilbranche und deren Beschäftigten. Zusammen mit aktuell 24 weiteren Städten und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich das Bündnis für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der deutschen Automobilbranche ein.   „ In Kuppenheim bestehen rund 1.200 Arbeitsplätze, die von einer erfolgreichen Automobilindustrie abhängig sind. Diese Arbeitsplätze müssen auch in Zukunft erhalten bleiben und dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. “ so Bürgermeister Karsten Mußler.   „Als kommunale Verantwortungsträger sehen wir die konkreten Auswirkungen vor Ort“, so das Bündnis. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach technologieoffener, verlässlicher Innovationsförderung, international wettbewerbsfähigen Energiepreisen sowie einem Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Kritisch gesehen werden zudem die geplanten CO₂-Flottengrenzwerte sowie mögliche Strafzahlungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen könnten.   VDA-Präsidentin Hildegard Müller und die Initiatoren der Bürgermeister-Initiative sehen in der Bundesregierung die Chance, wichtige industriepolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Erste Erfolge wie etwa beim EU-Aktionsplan, zeigen bereits positive Wirkung. Doch: „Jetzt müssen den Bekenntnissen auch konkrete Maßnahmen folgen“. Mit der mittlerweile 30-köpfigen Initiative engagiert sich die Stadt Kuppenheim für eine wirtschaftlich starke, klimafreundliche und innovative Zukunft der Automobilbranche in der Region.  

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Der Gemeinderat Kuppenheim hat in seiner Sitzung vom 25. November 2024 die Erweiterung des Außengeländes der Kindertagesstätte „Villa Picolino“ beschlossen. Für die rund 230 m² große Fläche stehen im Haushalt 2025 insgesamt 60.000,00 € zur Verfügung. Der Fachbereich Bauen legte vier Planungsvarianten vor, die unterschiedliche Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Verschattung vorsehen. Alle vier Varianten wurden der Kindergartenleitung vorgestellt und positiv bewertet. Aufgrund der begrenzten Fläche im bisherigen Außengelände wurde von den Erzieherinnen jedoch die Variante mit einem separaten U3-Bereich bevorzugt. Diese bietet Kleinkindern einen geschützten Spielbereich, während die älteren Kinder den vorhandenen Bereich weiterhin nutzen können. Eine gemeinsame Nutzung der neuen Freifläche bleibt dennoch möglich. Die geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rund 55.000 € brutto. Der Abriss des alten Kassenhäuschens des SV08 ist für Juli 2025 geplant. Die Durchführung der Baumaßnahmen soll, vorbehaltlich der Lieferzeiten, möglichst in den Kindergartenferien zwischen dem 21. August und dem 12. September 2025 erfolgen.   Im Zuge der weiteren Entwicklung des Kindergartens, ist zudem vorgesehen, das Obergeschoss im kommenden Jahr vollständig dem Kindergartenbetrieb zuzuführen. Hierfür sind Umbaumaßnahmen erforderlich, die von der Verwaltung noch konkret geplant werden. Darüber hinaus soll die Beschattung des neuen Außengeländes weiter ausgearbeitet werden. Vorgesehen ist insbesondere die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf der Süd-Ost-Seite des Geländes, um einen besseren natürlichen Sonnenschutz zu gewährleisten. Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsvariante 2 umzusetzen.

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Der Haushaltsplan 2025 geht von einem hohen Defizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -6,1 Mio. € aus. Im ersten Halbjahr 2025 hat sich die Haushaltssituation weiter verschlechtert und auch die Stadt Kuppenheim wird von der kommunalen Finanzkrise mit voller Wucht erfasst. Die Gewerbesteuererträge bleiben nach aktuellem Stand deutlich hinter den Planungen zurück. Die Gewerbesteuererträge des Jahres 2025 werden voraussichtlich 4,7 Mio. € betragen. Die Planung ging noch von Gewerbesteuererträgen im Jahr 2025 in Höhe von 6 Mio. € aus. Im Jahr 2024 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer noch 8,7 Mio. €. Dieser deutliche Einbruch an Gewerbesteuereinnahmen (trotz Erhöhung des Hebesatzes von 340 v.H. auf 400 v.H.) verdeutlicht die schwierige Haushaltssituation der Stadt Kuppenheim. Einnahmen brechen wegen und die finanzielle Belastung der Kommunen aufgrund zahlreicher Aufgaben ohne Gegenfinanzierung durch das Land und den Bund nimmt immer weiter zu. Eine Erholung der Kommunalfinanzen bis zum Jahresende ist derzeit nicht absehbar. Besonders schwierig für die Haushaltslage ist, dass die Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält. Nach aktueller Hochrechnung wird das Defizit des Ergebnishaushaltes bis zum Ende des Jahres 2025 auf rd. -7,15 Mio. € ansteigen. Ein kräftiger Griff in die Rücklage wird notwendig, um diesen Verlust auszugleichen. Die Rücklage der Stadt Kuppenheim wird bis zum Jahresende von 23,2 Mio. € auf rd. 14,2 Mio. € abnehmen. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wie gezielter Einsparungen und der Verschiebung geplanter Vorhaben kann die negative Entwicklung nur begrenzt aufgefangen werden. Zwar ist aktuell noch ausreichend Liquidität vorhanden und neue Schulden müssen derzeit nicht aufgenommen werden- doch diese Liquidität ist endlich. Aus diesem Grund müssen Ausgaben für Beschaffungen, den laufenden Unterhalt sowie Investitionen in die kommunale Infrastruktur weiterhin auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sind eine konsequente Priorisierung von Maßnahmen sowie ein striktes Ausgabencontrolling unerlässlich, wobei sich alle Entscheidungen an der vorhandenen Finanzkraft der Stadt orientieren müssen.

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Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: - Betriebszweig „Parken“ - Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ - Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen:  - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen  - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld  - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.  - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.  - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V.  - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V.  - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V.  - Fördervereine der örtlichen Schulen  - Forstkammer Baden-Württemberg e.V.  - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V.  - Kreisseniorenrat Rastatt e.V.  - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V.  - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V.  - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.  - Städtetag Baden-Württemberg  - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und  - Landkreis Rastatt e.V.  - Unimog-Museum e.V.  - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl  - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. -          Versorgungsbetriebe Kuppenheim: 1.       Betriebszweig „Parken“ 2.       Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ 3.       Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% -          Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) -          Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR -          Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe -          Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden -          Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G -          Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) -          Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: -          Abwasserverband Murg -          Gemeindetag Baden-Württemberg -          Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg -          Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg -          Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen: -            Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen -            Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld -            Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. -            Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. -            Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. -            Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. -            Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. -            Fördervereine der örtlichen Schulen -            Forstkammer Baden-Württemberg e.V. -            Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. -            Kreisseniorenrat Rastatt e.V. -        Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. -        Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. -        Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. -        Städtetag Baden-Württemberg -        Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und -        Landkreis Rastatt e.V. -        Unimog-Museum e.V. -        Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl -        Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs

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Das Stadtgebiet Kuppenheim ist verkehrlich geprägt durch die beiden Landesstraßen L67 und L77. Die L67 „Friedrichstraße“ verbindet die beiden Ortseingänge in Nord- und Südrichtung. Die L77 bildet die Ost-Westachse „Murgtal- und Rheinstraße“ der beiden Ortseingänge von Richtung Oberndorf und Rastatt-Niederbühl kommend. Im Jahr 2018 hat die Stadt Kuppenheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Sanierung der Landesstraße L67 ab dem Verkehrsknotenpunkt Fritz-Minhardt-Straße im Norden bis zum Friedhof im Süden aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn beantragt. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme soll nach Angabe des Regierungspräsidiums im Jahr 2021 durchgeführt werden. Eine genaue Terminplanung liegt der Stadtverwaltung jedoch noch nicht vor. Auf Grundlage des landkreisweiten Radwegekonzepts wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Rastatt und auch konkret in Kuppenheim zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer geplant und umgesetzt. Mit der Radwegekonzeption und der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes soll Radfahrern mehr Raum und Sicherheit auf den innerörtlichen Landstraßen gegeben werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung bestehen an beiden Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Radverkehr erhebliche Einschränkungen und Gefahren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, die Planung und Errichtung von Radschutzstreifen entlang der beiden Landesstraßen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen, um die Situation für die Radfahrer zu verbessern. Ziel ist es, im Zuge der Sanierung der Landesstraßen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Radschutzstreifen in einer gemeinsamen Maßnahme umzusetzen. Der Landkreis und die Stadtverwaltung haben daraufhin die Planungen für innerörtliche Radschutzstreifen in Kuppenheim entlang der Landesstraßen aufgenommen. Der Fachbereich Bauen und das Straßenbauamt des Landratsamtes Rastatt haben nun erste Studien für die Ausweisung von Radschutzstreifen entlang den innerörtlichen Landesstraßen L67 und L77 erarbeitet und diese der Verwaltung im Juli 2020 vorgelegt. Ein erster Entwurf zeigte, dass eine durchgängige Ausweisung von Radschutzstreifen an den Landesstraßen für die Innenstadt aufgrund des bestehenden engen Straßenraumes nicht möglich ist. Für Radschutzstreifen muss eine Fahrbahnbreite von insgesamt 7,50 m gegeben sein. Die jeweiligen Schutzstreifen müssen mit 1,50 m berücksichtigt werden, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m verbleibt. Ebenso ist dann das Parken am Fahrbahnrand nicht mehr zulässig. Bürgermeister Mußler betonte, dass bisher der Verkehrsraum schwerpunktmäßig auf die motorisierten Fahrzeuge und ein kleiner Teil auf die Fußgänger ausgelegt war. Nun muss mit der neuen Radwegekonzeption der vorhandene begrenzte Verkehrsraum „neu verteilt“ werden. Es sind sowohl die Belange der motorisierten Fahrzeuge, der Fußgänger als auch der Radfahrer zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren Planungsschritt, ein Konzept für die Ausweisung von Schutzstreifen an den innerörtlichen Landesstraßen sowie die Anbindung an die außerorts anschließenden Radwege erarbeitet. Insgesamt vier Varianten wurden in der Sitzung am Montagabend dem Rat vorgestellt und dienten sozusagen als erste „Richtungsweiser“ für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Nach Empfehlung der Verwaltung und Darstellung aller Bewertungspunkte befürwortete der Gemeinderat die Variante vier, die einen Ausbau der Radschutzstreifen einschließlich Ausbau von Parkplätzen und den Umbau der Bushaltestellen entlang der Friedrichstraße zwischen Friedhof und Ringstraße vorsieht. Auch der Umbau des Knotenpunktes L67/K3713, Kuppenheimer Straße, wurde befürwortet. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bushaltestellen in der Murgtalstraße als barrierefreie Haltestellen mit Führung für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage der vorgestellten Konzeption umgebaut werden. Die Stadtverwaltung wird nun die erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger führen und den Gemeinderat erneut unterrichten. Die detaillierte Sitzungsvorlage mit allen Planungsvarianten und grafischen Darstellungen können Sie im Ratsinfosystem der Stadt Kuppenheim nachlesen unter: https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ - Sitzungen – GR-Sitzung 19.10.2020 – Tagungsordnungspunkt 2.

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Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
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Telefax: 07222/9462-150
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