Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Der Kindergartenbedarfsplan 2025–2027 wurde vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Kinderbetreuung in Kuppenheim beschlossen.   Im Kindergartenjahr 2025/2026 besteht voraussichtlich mit 296 Kindern ein ausreichendes Platzangebot von 310 Plätzen in den sechs Kuppenheimer Kindergärten. Ein zunehmender Bedarf zeigt sich an verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) und Ganztagsplätzen (GT), während die Nachfrage nach Regelgruppen (RG) abnimmt. Für das Jahr 2026/2027 wird eine leichte Erhöhung des Bedarfs auf etwa 318 Kinder erwartet. Zusätzliche Bedarfe entstehen durch eine Neubebauung auf dem ehemaligen Kiefer Kofferfabrik-Areal, was voraussichtlich 15 weitere Kindergartenplätze erforderlich macht.   Im Bereich der Kinderkrippen zeigt sich ein leichter Anstieg der Kinder unter 3 Jahren. Für das Jahr 2025/2026 stehen insgesamt 97 Krippenplätze zur Verfügung, was eine ausreichende Versorgung für 87 Kinder mit einer Reserve von 10 Plätzen ermöglicht. Auch hier wird ein weiterer Bedarf durch die Neubebauung auf dem Kiefer-Areal erwartet, was etwa 5 zusätzliche Krippenplätze erforderlich macht.   Ferner sind für die kommenden Jahre verschiedene Anpassungen geplant. Aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage nach durchgehender Betreuung ist geplant, die Regelgruppen in den Kindergärten „Emmaus“ und „Villa Picolino“ ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 auf VÖ-Angebote umzustellen. Im Kindergartenjahr 2026/2027 ist eine sukzessive Ausweitung von VÖ- und GT-Angeboten vorgesehen. Im Gegenzug sollen die Regelgruppen in allen Einrichtungen abgeschafft werden. Ein Neubau auf dem Areal der ehemaligen Wörtelhalle wird ab 2027 sowohl im Kindergartenbereich als auch in der Kinderkrippe zusätzliche Kapazitäten schaffen.   Der Gemeinderat beschloss die Kindergartenbedarfsplanung mit den entsprechenden Handlungsoptionen für 2025 bis 2027, um die Bedürfnisse der Kinderbetreuung in der Stadt Kuppenheim auch in Zukunft angemessen zu decken.

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Mit der Wiederaufnahme der Arbeiten an der Verlegung der Backboneleitung (Hauptanschlussleitung) von Kuppenheim nach Rastatt zu Beginn der 13. KW, kommt der Glasfaserausbau in Kuppenheim seiner Fertigstellung einen weiteren Schritt näher. Um die noch ausstehenden Arbeiten ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, wurden die vergangenen Monate durch die ausführende Firma Insyte Deutschland dazu genutzt, noch ausstehende Genehmigungen für den weiteren Bau einzuholen und sich zum Beispiel für Leitungsquerung von Gewässern mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Fertigzustellen ist im Weiteren der Bau der Hauptleitung von der Fritz-Minhardt-Straße bis zum Hauptanschlusspunkt, dem Point Of Presence (POP) in der Dammstraße beim Bürgerpark sowie Querungen der Murg, des Mühl- und des Gewerbekanals. Außerdem sind noch Verlegearbeiten im Kreuzungsbereich der Murgtal-, der Friedrich- und der Rheinstraße (L77 / L67) sowie Leitungsquerungen in der Friedrich- und der Murgtalstraße durchzuführen. Für die dabei auftretenden Unannehmlichkeiten bitten wir bereits im Vorfeld um Verständnis. Nach Informationen durch Unsere Grüne Glasfaser soll das Glasfasernetz in Kuppenheim im Juni dieses Jahres fertiggestellt werden. Einen aktuellen Lageplan zum Baufortschritt können Sie auf unserer Homepage abrufen. Aus bautechnischen Ursachen sowie aus Witterungsgründen kann es vorkommen, dass die zeitlichen Angaben zur Bauausführung nicht mit den angegebenen Kalenderwochen im Amtsblatt „Kommunal-Echo“ übereinstimmen. Daher möchten wir Sie bitten, sich über den aktuellen Stand des Baufortschrittes auch auf unserer Homepage (www.kuppenheim.de) oder über die Facebookseite der Stadt zu informieren.

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Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: - Betriebszweig „Parken“ - Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ - Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen:  - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen  - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld  - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.  - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.  - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V.  - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V.  - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V.  - Fördervereine der örtlichen Schulen  - Forstkammer Baden-Württemberg e.V.  - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V.  - Kreisseniorenrat Rastatt e.V.  - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V.  - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V.  - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.  - Städtetag Baden-Württemberg  - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und  - Landkreis Rastatt e.V.  - Unimog-Museum e.V.  - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl  - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. -          Versorgungsbetriebe Kuppenheim: 1.       Betriebszweig „Parken“ 2.       Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ 3.       Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% -          Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) -          Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR -          Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe -          Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden -          Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G -          Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) -          Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: -          Abwasserverband Murg -          Gemeindetag Baden-Württemberg -          Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg -          Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg -          Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen: -            Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen -            Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld -            Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. -            Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. -            Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. -            Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. -            Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. -            Fördervereine der örtlichen Schulen -            Forstkammer Baden-Württemberg e.V. -            Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. -            Kreisseniorenrat Rastatt e.V. -        Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. -        Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. -        Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. -        Städtetag Baden-Württemberg -        Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und -        Landkreis Rastatt e.V. -        Unimog-Museum e.V. -        Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl -        Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs

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Das Stadtgebiet Kuppenheim ist verkehrlich geprägt durch die beiden Landesstraßen L67 und L77. Die L67 „Friedrichstraße“ verbindet die beiden Ortseingänge in Nord- und Südrichtung. Die L77 bildet die Ost-Westachse „Murgtal- und Rheinstraße“ der beiden Ortseingänge von Richtung Oberndorf und Rastatt-Niederbühl kommend. Im Jahr 2018 hat die Stadt Kuppenheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Sanierung der Landesstraße L67 ab dem Verkehrsknotenpunkt Fritz-Minhardt-Straße im Norden bis zum Friedhof im Süden aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn beantragt. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme soll nach Angabe des Regierungspräsidiums im Jahr 2021 durchgeführt werden. Eine genaue Terminplanung liegt der Stadtverwaltung jedoch noch nicht vor. Auf Grundlage des landkreisweiten Radwegekonzepts wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Rastatt und auch konkret in Kuppenheim zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer geplant und umgesetzt. Mit der Radwegekonzeption und der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes soll Radfahrern mehr Raum und Sicherheit auf den innerörtlichen Landstraßen gegeben werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung bestehen an beiden Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Radverkehr erhebliche Einschränkungen und Gefahren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, die Planung und Errichtung von Radschutzstreifen entlang der beiden Landesstraßen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen, um die Situation für die Radfahrer zu verbessern. Ziel ist es, im Zuge der Sanierung der Landesstraßen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Radschutzstreifen in einer gemeinsamen Maßnahme umzusetzen. Der Landkreis und die Stadtverwaltung haben daraufhin die Planungen für innerörtliche Radschutzstreifen in Kuppenheim entlang der Landesstraßen aufgenommen. Der Fachbereich Bauen und das Straßenbauamt des Landratsamtes Rastatt haben nun erste Studien für die Ausweisung von Radschutzstreifen entlang den innerörtlichen Landesstraßen L67 und L77 erarbeitet und diese der Verwaltung im Juli 2020 vorgelegt. Ein erster Entwurf zeigte, dass eine durchgängige Ausweisung von Radschutzstreifen an den Landesstraßen für die Innenstadt aufgrund des bestehenden engen Straßenraumes nicht möglich ist. Für Radschutzstreifen muss eine Fahrbahnbreite von insgesamt 7,50 m gegeben sein. Die jeweiligen Schutzstreifen müssen mit 1,50 m berücksichtigt werden, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m verbleibt. Ebenso ist dann das Parken am Fahrbahnrand nicht mehr zulässig. Bürgermeister Mußler betonte, dass bisher der Verkehrsraum schwerpunktmäßig auf die motorisierten Fahrzeuge und ein kleiner Teil auf die Fußgänger ausgelegt war. Nun muss mit der neuen Radwegekonzeption der vorhandene begrenzte Verkehrsraum „neu verteilt“ werden. Es sind sowohl die Belange der motorisierten Fahrzeuge, der Fußgänger als auch der Radfahrer zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren Planungsschritt, ein Konzept für die Ausweisung von Schutzstreifen an den innerörtlichen Landesstraßen sowie die Anbindung an die außerorts anschließenden Radwege erarbeitet. Insgesamt vier Varianten wurden in der Sitzung am Montagabend dem Rat vorgestellt und dienten sozusagen als erste „Richtungsweiser“ für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Nach Empfehlung der Verwaltung und Darstellung aller Bewertungspunkte befürwortete der Gemeinderat die Variante vier, die einen Ausbau der Radschutzstreifen einschließlich Ausbau von Parkplätzen und den Umbau der Bushaltestellen entlang der Friedrichstraße zwischen Friedhof und Ringstraße vorsieht. Auch der Umbau des Knotenpunktes L67/K3713, Kuppenheimer Straße, wurde befürwortet. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bushaltestellen in der Murgtalstraße als barrierefreie Haltestellen mit Führung für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage der vorgestellten Konzeption umgebaut werden. Die Stadtverwaltung wird nun die erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger führen und den Gemeinderat erneut unterrichten. Die detaillierte Sitzungsvorlage mit allen Planungsvarianten und grafischen Darstellungen können Sie im Ratsinfosystem der Stadt Kuppenheim nachlesen unter: https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ - Sitzungen – GR-Sitzung 19.10.2020 – Tagungsordnungspunkt 2.

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Im Oktober 2019 wurde in sämtlichen, den Vorgaben entsprechenden Gebäuden eine Trinkwasser-Beprobung durchgeführt. Unter anderem in der Sporthalle der Favoriteschule in Kuppenheim. In diesem Gebäude wurde eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung festgestellt.   In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rastatt wurden unverzüglich erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Nutzer der Sporthalle nicht zu gefährden. Sämtliche Duschen wurden gesperrt. Zur Erstellung der vom Gesundheitsamt geforderten Gefährdungsanalyse wurde als Fachplaner das Büro KW2 aus Karlsruhe eingebunden sowie eine ortsansässige Firma mit den kurzfristig notwendigen Arbeiten beauftragt. So wurden kurzerhand Totleitungen rückgebaut, Armaturen an Waschbecken getauscht und die komplette Warmwasserinstallation inklusive Zirkulation und Boiler vom Netz getrennt.   Es wurden diverse Maßnahmen und Umbauten geplant und ausgeschrieben, wie beispielsweise der Ersatz des Warmwasserboilers durch eine Frischwasserstation mit Plattenwärmetauscher und Schichtpufferspeicher zur Brauchwassererwärmung und Gebäudeheizung, der Rückbau der Heizungsverteilung inkl. Leitungen, der Rückbau des alten Leitungssystems und vorhandenen Duscharmaturen sowie die Herstellung neuer Zuleitungen inkl. Zirkulation zu den Duschen.   Zum Submissionstermin lagen insgesamt vier Angebote vor. Das wirtschaftlichste Bruttoangebot kam von der Firma Jens Donat Servicecenter aus Walzbachtal in Höhe von 69.664,09 €. Es beinhaltete die Ausführung zum Gewerk Heizung / Lüftung / Sanitär zur Sanierung der Sanitär- und Heizungsanlagen in der Sporthalle der Favoriteschule. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu und genehmigte die anfallenden überplanmäßigen Ausgaben.   Ebenfalls im Zuge der Überprüfung der Sporthalle durch den Fachplaner wurden weitere überholungsbedürftige Installationen festgestellt. Beispielsweise funktioniert die Lüftung in den Duschen und Nebenräumen nur unzureichend. Zur Vermeidung von Schimmelbildung wurde der Verwaltung empfohlen, diese ebenfalls innerhalb kürzester Zeit zu überarbeiten. Kosten hierfür sind mit ca. 31.200 Euro brutto veranschlagt. Ferner sind die Schaltschrankanlagen bzw. die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in einem schlechten Zustand und sollten ebenfalls saniert werden. Kostenpunkt hierfür sind ca. 5.600 € brutto für die Elektroinstallationen und 30.000 € brutto für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Diese Punkte werden in den kommenden Haushaltsjahren berücksichtigt, um auch künftig den reibungslosen Betrieb der Sporthalle gewährleisten zu können.

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Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2007 dem Erlass einer Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt.   Gemäß Polizeigesetz können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrneh­mung ihrer Aufgaben polizeiliche Ge- oder Verbote erlassen. Eine solche Polizei­verordnung bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie den Schutz vor Immissionen auf dem Gebiet der Stadt Kuppenheim. Sie ergänzt die Gesetzgebung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die Gemeinden als Ortspolizeibehörden und damit als allgemeine Polizeibehörde sind zum Erlass von Polizeiverordnungen befugt.   Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes vor allem in den Abend- und Nachtstunden öffentliche Plätze, verfolgt Lärmbelästigungen, geht gegen Verunreinigungen auf den Straßen und gegen unerlaubte Plakatierungen vor. Für den Erlass einer Polizeiverordnung ist der Bürgermeister zuständig. Polizeiverordnungen, die länger als einen Monat gelten sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.   Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die derzeitige Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim trat am 02.03.2007 in Kraft und wurde seitdem nicht verändert. Daher stimmte der Gemeinderat zu, die derzeitig gültige Polizeiverordnung den aktuellen Sicherheits- und Ordnungsbedürfnissen der Stadt Kuppenheim anzupassen und neu zu fassen.   Neu aufgenommen wurden u. a. Regelungen zum Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten und zur Ablagerung von Grünschnitt in Wald- und Grünanlagen. In die Neufassung wurde u. a. auch ein neuer Abschnitt zur „Bekämpfung von Ratten“ eingefügt. Der neu in die Polizeiverordnung eingefügte Abschnitt regelt beispielsweise, wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden kann, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und welche Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt getroffen werden müssen.   Die gesamte Neufassung der Polizeiverordnung finden Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter „Amtliche Bekanntmachungen Kuppenheim“. Die Polizeiverordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.   Ergänzend zur neuen Polizeiverordnung war es notwendig, für bestimmte öffentliche Bereiche weitere Benutzungssatzungen zu erlassen. So beschloss der Gemeinderat nach intensiver Diskussion Satzungen zur Benutzung von Ballspiel- und Bolzplätzen, Benutzung der Schulgelände, Benutzung der Spielplätze, Benutzung der Sportstätten sowie zur Benutzung des Bürgerparks und der Boule-Anlage der Stadt Kuppenheim zum 01.01.2021. Diese Benutzungssatzungen werden im kommenden Amtsblatt in der Kalenderwoche 44 veröffentlicht.

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In der gemeinsamen öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte aus Bischweier und Kuppenheim wurde eine abgestimmte und gleichlautende Stellungnahme der Stadt Kuppenheim, der Gemeinde Bischweier und des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim zum Bebauungsplan der Stadt Gaggenau „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Gaggenau beschlossen. Das Rechtsanwaltsbüro BENDER-HARRER KREVET, Freiburg, Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, wurde von den Gremien ermächtigt, die Stellungnahme fristgerecht bei der Stadt Gaggenau einzureichen.   Die Stadt Gaggenau plant im Bad Rotenfelser Industriegebiet die Ausweisung eines 4,6 Hektar großen Sondergebiets „Metallabfälle-Recycling“ vornehmlich als Erweiterung für die Firma Lang Recycling. Die Stadt Kuppenheim und die Gemeinde Bischweier wenden sich gemeinsam gegen diese Ausweisung. Die beabsichtigten Festsetzungen verstoßen gegen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gaggenau und der Gemeinde Bischweier und gegen den Umgemeindungsvertrag zwischen der Stadt Kuppenheim und der Stadt Gaggenau. Das Vorhaben der Stadt Gaggenau beeinträchtigt in erheblichem Maße Wohngebiete in Oberndorf und in Bischweier. Insbesondere in Oberndorf werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten. Der Lageplan und die Stellungnahme sind unter folgendem Link abrufbar:.   https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbpWGFzNd-9RAYPt4N2B2BY  

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Nach zwei erfolgreichen Runden von „HelferHerzen – der dm-Preis für Engagement“ mit über 2.000 ausgezeichneten Engagierten und der dritten Runde „Herz zeigen!“ im Jahr 2018 mit rund 3.800 Spendenpartnern startete im September 2020 die vierte Runde von HelferHerzen mit der Aktion „Jetzt Herz zeigen!“. Nationaler Spendentag für „Jetzt Herz zeigen!“  Die dm-Sozialinitiative HelferHerzen ging im September in die vierte Runde: Am 28.09.2020 rief dm-drogerie markt zu einem bundesweiten Spendentag auf. dm spendete  rund 1,4 Millionen Euro  an die ausgewählten Partnerorganisationen. Hierfür haben die Mitarbeiter aus den dm-Märkten individuell ihre eigenen Herzensprojekte ausgewählt, die sie durch die Aktion gerne unterstützen wollten. Der Vielfalt waren hierbei kaum Grenzen gesetzt. Unter den rund 1.750 Spendenpartnern waren Kinderhilfsprojekte, Lebenshilfen, Familienzentren, Diakonie- oder Caritas-Ortsgruppen, Projekte des Deutschen Kinderschutzbundes, Fördervereine und Integrationsprojekte dabei, und darüber hinaus noch viele weitere Organisationen und ehrenamtlich tätige Vereine.    Die Jugendfeuerwehr sagt: „Herzlichen Dank!“ Am 12.10.20 durfte die Jugendfeuerwehr Kuppenheim von der Filialleiterin des dm-Marktes in Kuppenheim einen Scheck über 672,78 € entgegennehmen. Wir wurden in diesem Jahr als Spendenpartner für die Kuppenheimer Filiale ausgewählt. Hierfür möchten wir uns von ganzem Herzen beim Team des dm-Marktes Kuppenheim bedanken. Der Betrag wird unsere Jugendarbeit unterstützen. Ein besonderer Dank geht auch an alle Kunden des Kuppenheimer dm-Marktes, welche durch ihren Einkauf am 28.09. erst eine solche großzügige Spendensumme möglich gemacht haben. Herzlichen Dank, Ihre Jugendfeuerwehr

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Der Spielplatz „Piratenbucht“ im Schwalbenweg wurde neugestaltet. Durch den Aufbau neuer Spielgeräte wurden der Kleinkind- und der Schulkindbereich in den letzten Monaten aufgewertet. Eine neue 4-Turm-Kletteranlage mit Hangelstrecke, ein Kletterwürfel und der Skate-Swinger Flexus stehen bereit von den Kindern erobert und ausprobiert zu werden. Der Kleinkindbereich lädt mit einem altersgerechten „Kletter- und Spielschiff“ mit Rutsche, einem Federwippgerät und neuen Schaukeln zum Spielen ein. Zusätzlich zu den neuen Geräten wurde auch das Fallschutzmaterial des Spielplatzes entfernt und durch neue Holzhackschnitzel ersetzt. Die Spielgeräte wurden im Bauhof vormontiert und bis Ende April 2020 konnten alle Arbeiten durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs durchgeführt werden. So erstrahlt der Spielplatz seit anfang Mai 2020 im neuen Glanz und es darf auf dem Spielgelände wieder geklettert und gespielt werden.   Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Schulkindbereichs betrugen rund 30.000,-- Euro. Den Umbau und die Neugestaltung des Spielplatzes wurden durch das großzügige Sponsoring der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau unterstützt. Die Sparkasse übernahm die Kosten für die neue 4-Turm-Kletteranlage in Höhe von rund 13.500,-- Euro. Hierfür bedankt sich die Stadt Kuppenheim auch im Namen aller Spielplatzbesucher recht herzlich.   Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau, Herrn Lothar Volle, überzeugte sich Bürgermeister Karsten Mußler vor Ort von der gelungen Neugestaltung des Spielplatzes und insbesondere wurde die neue Kletter-Turmanlage in Augenschein genommen.

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Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de