Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?
Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?
Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Verwaltungsausgaben vom Land erhalten.
Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro pro antragstellender Institution.
Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr stellen, vom 1. März bis 30. April eines jeden Jahres.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat kommunaler ÖPNV, Digitalisierung und Recht
Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.
Sie können die Anträge auch mit der Post einreichen bei:
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.
Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.
Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgt die Auszahlung direkt nach Bekanntgabe des Bescheides.
Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:
Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:
keine
Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus@nvbw.de
Stand: 08.11.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de