Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen
Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.
Sie müssen
Für eine Eintragung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie
Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.
Keine
Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.
EUR 100,00
keine
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) (Arztregister)
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
16.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de