Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.
Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
Sie müssen keine Fristen beachten.
Auskunftsersuchen per Post:
keine
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.
Stand: 28.02.2023
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de