Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Nr. 101/2025)
Ab 01. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen sowie Reisepässen und vorläufigen Reisepässen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Bereits im Jahr 2020 haben Bundestag und Bundesrat dies beschlossen, um Fälschungen und Manipulation zu verhindern. Jetzt wird es bundesweit umgesetzt. Alle Kommunen sollen dazu mit ansprechender Technik von der Bundesdruckerei ausgestattet.
Mit der Wiederaufnahme der Arbeiten an der Verlegung der Backboneleitung (Hauptanschlussleitung) von Kuppenheim nach Rastatt zu Beginn der 13. KW, kommt der Glasfaserausbau in Kuppenheim seiner Fertigstellung einen weiteren Schritt näher. Um die noch ausstehenden Arbeiten ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, wurden die vergangenen Monate durch die ausführende Firma Insyte Deutschland dazu genutzt, noch ausstehende Genehmigungen für den weiteren Bau einzuholen und sich zum Beispiel für Leitungsquerung von Gewässern mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Fertigzustellen ist im Weiteren der Bau der Hauptleitung von der Fritz-Minhardt-Straße bis zum Hauptanschlusspunkt, dem Point Of Presence (POP) in der Dammstraße beim Bürgerpark sowie Querungen der Murg, des Mühl- und des Gewerbekanals. Außerdem sind noch Verlegearbeiten im Kreuzungsbereich der Murgtal-, der Friedrich- und der Rheinstraße (L77 / L67) sowie Leitungsquerungen in der Friedrich- und der Murgtalstraße durchzuführen. Für die dabei auftretenden Unannehmlichkeiten bitten wir bereits im Vorfeld um Verständnis. Nach Informationen durch Unsere Grüne Glasfaser soll das Glasfasernetz in Kuppenheim im Juni dieses Jahres fertiggestellt werden. Einen aktuellen Lageplan zum Baufortschritt können Sie auf unserer Homepage abrufen. Aus bautechnischen Ursachen sowie aus Witterungsgründen kann es vorkommen, dass die zeitlichen Angaben zur Bauausführung nicht mit den angegebenen Kalenderwochen im Amtsblatt „Kommunal-Echo“ übereinstimmen. Daher möchten wir Sie bitten, sich über den aktuellen Stand des Baufortschrittes auch auf unserer Homepage (www.kuppenheim.de) oder über die Facebookseite der Stadt zu informieren.
Anlässlich der Mitgliederversammlung des Fördervereins Altes- und Pflegeheim Haus Fichtental konnte der Vorsitzende, Bürgermeister Karsten Mußler, über zahlreiche Aktivitäten des Fördervereins berichten. Engagierte Mitglieder des Fördervereins haben auch 2024 mehrere Aktionen auf die Beine gestellt und der Förderverein hat sich, wie jedes Jahr, finanziell engagiert. Es ist gelungen, den Bewohnerinnen und Bewohnern einige schöne Momente zu bereiten. Hervorgehoben wurde, dass sich erfreulicher Weise auch andere Vereine und Organisationen sowie auch der Kindergarten Villa Picolino seit vielen Jahren im Kuppenheimer Alters- und Pflegeheim engagieren. Mit einem Clown-Besuch gab es im Frühjahr viel zu lachen. In der Vorweihnachtszeit kamen beim Waffelbacken alle in den Genuss frischer Leckereinen und der Kirchenchor St. Sebastian Kuppenheim erfreute die Bewohnerinnen und Bewohner mit festlichen Weihnachtsliedern. Der Förderverein überreichte zu Weihnachten an jeden Bewohner ein süßes Weihnachtsgeschenk mit Bilder und Grüßen von Grundschüler der Favoriteschule. Besonders erfreulich ist, dass der Verein 2024 neue Mitglieder gewinnen konnte, die sich künftig für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner engagieren möchten.
Mehr erneuerbare Energien nutzen und Treibhausgasemissionen einsparen: Vor dieser Aufgabe stehen die 1.136 Kommunen in Baden-Württemberg. 35 erfolgreiche Städte, Gemeinden und Landkreise wurden am 21. Februar 2025 nun für ihr Engagement ausgezeichnet. Staatssekretär Dr. Andre Baumann verlieh den Klimaschutz-Kommunen die internationale Auszeichnung European Energy Award (eea). Europaweit sind es 1.875 Kommunen aus 16 Ländern – mit 182 teilnehmenden Kommunen kommen knapp zehn Prozent aus Baden-Württemberg. Die Kommunen Bietigheim, Elchesheim-Illingen, Kuppenheim, Ötigheim und Steinmauen sind die ersten im Landkreis Rastatt, die diese Zertifizierung erhalten haben. Die Preisverleihung fand auf Einladung der diesjährigen Gold-Preisträger-Kommune Freiburg in deren Historischem Kaufhaus statt.
Die Abwassergebühr teilt sich und in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr auf. Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch, der mit dem installierten Wasserzähler ermittelt wird. Für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Fläche und die Art der Grundstücksversiegelung maßgebend. Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient ein Selbstauskunftsbogen, der die aktuelle Versiegelungsart und die Größe der versiegelten Grundstücksfläche darstellt. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet Veränderungen der Grundstücksversiegelung innerhalb eines Monats nach Anschluss an die Kanalisation oder nach Abschluss der Arbeiten der Stadt Kuppenheim/der Gemeinde Bischweier schriftlich mitzuteilen. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Erstellung und Versendung des Selbstauskunftsbogens auf Grundlage der Bauantragsunterlagen. Die Bauherren werden automatisch von der Verwaltung zur Abgabe der für die Gebührenerhebung notwendigen Angaben angeschrieben.
Die „Benutzungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergärten Villa Picolino, Villa Kunterbunt und Kuppenheimer Waldwichtel wurde am 05.02.2024 vom Gemeinderat beschlossen und trat zum 01.09.2024 in Kraft. Auf Anregung der Kindergartenleitungen wurde die Benutzungsordnung juristisch geprüft und angepasst. Auch die Aufnahmeverträge, der Fragebogen zu Einwilligungen und Informationen vor der Aufnahme sowie die Zusatzvereinbarung zur Verabreichung von Medikamenten wurden entsprechend modifiziert. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der „Benutzungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergärten Villa Picolino, Villa Kunterbunt und Kuppenheimer Waldwichtel zum 01.02.2025 und ersetzt die bisherige „Benutzungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen“ vom 01.09.2024.
Die 1969 erbaute Grundschule Oberndorf in Kuppenheim wird seit den Sommerferien 2024 saniert. Die Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten wurden am 27.11.2024 abgeschlossen. Derzeit laufen noch die Rohbauarbeiten und Notabdichtungsarbeiten. Die Holzbauarbeiten am Dach der Vereinsküche sind abgeschlossen und die Metallfenster befinden sich in der Produktion. Ein Großteil der Vergaben wurde bereits getätigt, zuletzt wurde die Kücheneinrichtung ausgeschrieben, die Submission steht noch aus. Für die Malerarbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragshöhe von 57.090,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus kalkuliert. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an acht Firmen verschickt. Am 17.12.2024 lagen sechs Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architektenbüro, wobei keine Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der Prüfung wurde das Angebot der Firma Malerbetrieb Griesbach aus Baden-Baden als das wirtschaftlichste bewertet, mit einer Vergabesumme, die etwa 1.452,00 € unter der Kostenberechnung liegt. Die Firma ist der Stadt Kuppenheim als zuverlässig bekannt, da sie bereits Malerarbeiten bei der Sanierung der Favoriteschule ausgeführt hat. Der Gemeinderat beschloss die Firma, Malerbetrieb Griesbach aus Baden-Baden, mit einer Auftragssumme in Höhe von 55.606,88 € brutto zu beauftragen. Für die Estricharbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragshöhe von 70.624,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus kalkuliert. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an fünf Firmen verschickt. Am 17.12.2024 lagen fünf Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architektenbüro, wobei keine Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der rechnerischen und technischen Prüfung wurde das Angebot der Firma Plan Estrichbau aus Merzig als das wirtschaftlichste bewertet. Der Gemeinderat beschloss die Firma aus Merzig mit einer Auftragssumme in Höhe von 40.056,00 € brutto zu beauftragen. Für die Putz- und Stuckarbeiten wurde eine voraussichtliche Auftragssumme von 51.118,00 € brutto durch das Architektenbüro DUplus ermittelt. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 28.11.2024 an sechs Firmen verschickt. Bis zum Eröffnungstermin am 17.12.2024 lagen fünf Angebote vor. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro, ohne dass Nebenangebote eingereicht wurden. Nach der Prüfung der Angebote wurde die Firma Joram & Herz GmbH aus Muggensturm als wirtschaftlichste Anbieterin ausgewählt. Die Vergabesumme liegt rund 9.502,00 € über der ursprünglichen Kostenberechnung. Der Gemeinderat beschloss die Firma Joram & Herz mit der Ausführung der Arbeiten zum Gewerk „Putz- und Stuckarbeiten“, mit einer Auftragssumme von 60.621,33 € brutto, zu beauftragen.
Das geplante Vorhaben erfordert umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen, um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden und zu minimieren. Dazu gehören planinterne Maßnahmen, wie der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen, naturnahe Gestaltung von Grünflächen, Dunkelkorridore und Dachbegrünung. Zusätzlich sind planexterne Maßnahmen notwendig, um den Eingriff vollständig auszugleichen, darunter die Errichtung von Eidechsen- Habitaten, Totholzpyramiden, Umwandlung von Ackerflächen in Magerwiesen, die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Installation von Nistkästen und Fledermauskästen. Zur Sicherstellung der planexternen Maßnahmen wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landratsamt Rastatt abgeschlossen, der vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Ober-Hardrain unterzeichnet werden muss. Die Stadt verpflichtet sich, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Satzungsbeschluss umzusetzen. Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Karsten Mußler, den öffentlich- rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „ Ober-Hardrain“ zu unterzeichnen, sobald die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sowie der Flächennutzungsplanung nicht mehr bestehen.
Die Gemeinde hat nach § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Dieser Bericht wurde dem Gemeinderat vorgestellt und von dessen zur Kenntnis genommen und genehmigt. Dieser Bericht wurde dem Gemeinderat vorgestellt und von dessen zur Kenntnis genommen und genehmigt
Der Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Kuppenheim wurde in der vergangenen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Der Entwurf 2025 plant im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von 6.073.150 €. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung im Ergebnishaushalt von rd. 5,8 Mio. € und gegenüber dem Jahr 2023 eine Verschlechterung von rd. 7,5 Mio. €. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich als auch die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs kann somit im Haushaltsjahr 2025 nicht erreicht werden. Der Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt bereits die in gleicher Sitzung beschlossene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 340 % auf 400 %. Aufgrund der sehr guten Steuerkraft der Stadt Kuppenheim im Jahr 2023 steigen die Aufwendungen aus Umlagezahlungen insbesondere die Kreisumlage und FAG im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rd. 2,8 Mio. € an. Die Stadt Kuppenheim erhält 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren keine Schlüsselzuweisungen des Landes auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes. Auch die Erträge aus der Gewerbesteuer fallen deutlich geringer aus und gehen rd. 2 Mio. € zurück. Insgesamt gehen die Erträge im Haushalt 2025 um rd. 4,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Haushalt 2025 wird gegenüber dem Vorjahr rd. 7,7 Mio. € höher belastet. Aufgrund des Defizits im Ergebnishaushalt und der im Finanzhaushalt 2025 eingeplanten Bauausgaben von rd. 9,98 Mio. € werden die liquiden Mittel der Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 um rd. 8,07 Mio. €. sinken. Aufgrund des sehr guten Kassenbestands der Stadt Kuppenheim von rd. 23,1 Mio. € zum Jahresbeginn 2025 muss im Haushaltjahr 2025 planmäßig keine Kreditaufnahme erfolgen. Dies gilt nach heutigem Stand auch für die Folgejahre. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit 67 € erfreulicherweise deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 532 €. Der Schuldenstand im Kernhaushalt der Stadt Kuppenheim sinkt weiter und beträgt zum 31.12.2025: 572.205 €. Der Haushaltsplanentwurf soll in den kommenden Wochen, u.a. auch in der Klausurtagung des Gemeinderates, beraten und in der Sitzung des Gemeinderats im März verabschiedet werden. Der Gemeinderat nahm den Hausplanentwurf 2025 zur weiteren Beratung zur Kenntnis.
Der Ergebnishaushalt des Haushalts 2025 der Stadt Kuppenheim wird auf Grundlage des derzeitigen Gewerbesteuerhebesatzes von 340 v.H. ein defizitäres Planergebnis in Höhe von rund – 7 Mio. € ausweisen. Für die kommenden Jahre besteht eine hohe Unsicherheit bzgl. der Zuweisungen des Landes und der Steuereinnahmen. Gleichzeitig muss in den kommenden Jahren auch mit deutlich steigendem Aufwand insbesondere bei der Kreisumlage gerechnet werden. Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit dem 01.01.2006 und somit seit 19 Jahren unverändert. Seither ist der Verbraucherpreisindex um rund 41 % gestiegen. Im Landkreis Rastatt sowie in den umliegenden Gemeinden liegt der derzeitige Hebesatz der Stadt Kuppenheim für die Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt. Unter Betrachtung der Vergleichszahlen sowie der Notwendigkeit aufgrund der defizitären Haushaltslage vorhandene Ertragspotentiale zu nutzen, wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2025 auf 400 v.H. vorgeschlagen. Die Gewerbesteuererhöhung führt grundsätzlich zu einer Mehrbelastung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Unternehmen, die als Personengesellschaften firmieren, können den Aufwand aus der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz in Höhe von 400 v.H. bei der Steuererklärung in Abzug bringen und werden damit nicht oder kaum belastet. Der Mehraufwand aus der Gewerbesteuererhöhung wäre in vielen Fällen nicht im vollen Umfang durch die Unternehmen zu tragen. Als Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KG etc.) gegründete Unternehmen sind durch die Gewerbesteuererhöhung mehrbelastet. Jedoch werden Betriebe mit großen Gewerbeflächen ab dem 01.01.2025 durch die Grundsteuerreform deutlich entlastet. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 400 v.H. ab dem 01.01.2025 sowie dem Entwurf der Hebesatzsatzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Hebesatzsatzung öffentlich bekannt zu geben und zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen.
Der Wirtschaftsplan 2025 für die Versorgungsbetriebe Kuppenheim wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und beschlossen. Die Versorgungsbetriebe teilen sich in die drei Betriebszweige „Parken“, „Erzeugung erneuerbarer Energien“ und „Beteiligung eneREGIO GmbH“ auf. Der Betriebszweig „Parken“ wird 2025 voraussichtlich mit einem Verlust von 30.500 € abschließen. Für den Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ ist ein Jahresgewinn 2025 von 29.400 € vorgesehen. Dieser Betriebszweig beinhaltet den Betrieb von 10 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden. Im Jahr 2025 werden weitere Photovoltaikanlagen auf den städtischen Wohngebäuden in der Wörtelstraße 5 und 7 installiert. Ferner ist in diesem Jahr eine Inbetriebnahme an der Grundschule und Sporthalle in Oberndorf geplant. Die Jahresproduktion aller städtischen Photovoltaikanlagen liegt im Jahr 2025 bei rund 734.000 kWp. Zum Ende des Jahres 2025 wird mit allen städtischen Photovoltaikanlagen eine Jahresproduktion in Höhe von rd. 734.000 kWh erzielt. Somit werden Ende 2025 rund 460 Tonnen/Jahr an CO² eingespart. Der rentabelste Betriebszweig ist weiterhin die „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“. Hier wird ein Jahresgewinn von 82.500 € angestrebt, welcher zur Darlehenstilgung verwendet wird. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs „Versorgungsbetriebe Kuppenheim“ beträgt zum 31.12.2025 laut Wirtschaftsplan 2.018.615 €.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Gewässerrevitalisierungsmaßnahme an der Murg in Kuppenheim. Der Planungsraum befindet sich zwischen Gewässerkilometer 13,3 (ab ca. Brückenbauwerk B 462) und km 14,8. Dort sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur auf einer Gesamtlänge von rund 1.500 Meter umgesetzt werden. Ziel der Gewässerrevitalisierung ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die ökologische Aufwertung des Abschnitts insbesondere in Bezug auf funktionsfähige Fischhabitate. Hintergrund der Umsetzung ist, die Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), die die Erreichung des guten Zustands/Potenzials der Fließgewässer als Lebensraum für aquatische Organismen vorschreibt. In erster Linie soll die Gewässerrevitalisierungsmaßnahme der Entwicklung von natürlichen und funktionsfähigen Lebensräumen für die in der Landesstudie Gewässerökologie genannten Fokusarten dienen. Durch eine Optimierung der Lebensraum-/Gewässerstrukturen soll eine ökologische Aufwertung des Fließgewässerabschnitts erreicht sowie eine umfangreiche und naturnahe Gewässerstruktur geschaffen werden. Mit der geplanten Revitalisierung der Murg bei Kuppenheim wird die Umgestaltung des Gewässers mit dem Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Potenzials verfolgt. Detailliert geführte hydraulische Nachweise konnten zeigen, dass mit Umsetzung der Planung die Hochwassersicherheit gewahrt bleibt. Die Planung soll im Januar 2025 zur Genehmigung eingereicht werden. Nach aktuellem Zeitplan ist die Umsetzung der Gewässerrevitalisierungsmaßnahme für das Sommerhalbjahr 2026 vorgesehen. Der Gemeinderat begrüßte die Umsetzung zur Gewässerrevitalisierungsmaßnahmen an der Murg in Kuppenheim und nahm die Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Kenntnis.
Für die Erschließung neuer Gewerbegebietsflächen hat der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim am 26.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ beschlossen. Wie bereits veröffentlicht, hat die Firma VEGA Grieshaber KG die Absicht erklärt, sich in Kuppenheim anzusiedeln. Langfristig entstehen damit rd. 1.000 neue Arbeitsplätze in Kuppenheim. Die Firma VEGA Grieshaber hat in der Sitzung dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand präsentiert. In weiteren Tagesordnungspunkten hat der Gemeinderat die förmliche Beteiligung zum Bebauungsplan „Ober-Hardrain“ und die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats zum Bebauungsplan Stellung zu nehmen. Parallel dazu soll auch die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim durchgeführt werden. Diesen Beschluss hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim am 24.09.2024 gefasst.
Am 19.09.2024 wurde die neue Röhrenrutsche im Kindergarten Villa Kunterbunt in Oberndorf feierlich eingeweiht. Finanziell unterstützt wurde die Neuanschaffung mit 5.000 Euro durch die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau. Bürgermeister Karsten Mußler bedankt sich recht herzlich beim Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für das großzügige Sponsoring der neuen Rutsche. Claudia Bader, Leiterin des Kindergarten Villa Kunterbunt bestätigte, dass die neue Rutsche für viele lachende und fröhliche Kindergesichter sorgt.
Umgehend nach Ende der Sommersaison haben Oberbürgermeisterin Monika Müller und Bürgermeister Karsten Mußler einen Überlassungsvertrag für das Hallenbad des Cuppamare unterzeichnet. Ab sofort wird damit die Stadt Rastatt bzw. die Mittelbadische Bäderbetriebs GmbH das Cuppamare eigenverantwortlich betreiben. Neben den Rastatter Schulen und Vereinen erhalten auch die Kuppenheimer Favoriteschule, die Werner-von Siemens-Realschule sowie die Kuppenheimer Vereine Belegungszeiten für das Hallenbad. Damit ist der Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Kuppenheimer Schulen gewährleistet und der Turnverein Kuppenheim sowie die SG Kuppenheim können weiterhin ihre Kurse im Hallenbad anbieten. Der Vertrag läuft bis Ende 2027, kann jedoch auch von der Stadt Kuppenheim frühzeitig gekündigt werden, sollte die Stadt das Gelände vor Ende der Vertragslaufzeit benötigen. Ende 2027 endet auch die von der Baurechtsbehörde genehmigte Übergangszeit zur Behebung der bestehenden Brandschutzmängel. Besonders erfreulich ist die Zusage der Stadt Rastatt, dass mit Fertigstellung des Kombibads in Rastatt, die Kuppenheimer Schulen dort auch Belegungszeiten erhalten. Damit ist auch langfristig der Schwimmunterricht der Kuppenheimer Schulen gesichert.
Vergangene Woche konnte Bürgermeister Karsten Mußler die neue Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller zu ihrem Antrittsbesuch in Kuppenheim herzlich willkommen heißen. In einem Arbeitsgespräch tauschten sich die beiden Stadtoberhäupter über aktuelle, kommunalpolitische Themen aus. Im Mittelpunkt standen hier insbesondere die Situation in den kommunalen Schwimmbädern, die Schulentwicklung in der Region sowie wichtige Verkehrsthemen. Sowohl OB Müller als auch BM Mußler legen auf eine enge interkommunale Zusammenarbeit großen Wert. Gerade in den wichtigen kommunalpolitischen Themen ist eine kontinuierliche und intensive Abstimmung notwendig.
Die im Jahr 1969 erbaute Grundschule Oberndorf mit angrenzender Sporthalle soll in Anlehnung an die Sanierung der Favoriteschule in Kuppenheim in gleicher Weise modernisiert und auf den neusten Stand der Technik gebracht werden.
Lieber Bürgerinnen und Bürger, der Wohlstand unserer Region hängt in erster Linie von den zahlreichen Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie ab. Durch die bereits laufende Transformation in der Automobilindustrie werden in dieser Branche künftig Arbeitsplätze verloren gehen. Daher haben sich Gemeinderat und Verwaltung zum Ziel gesetzt, das Risiko zu streuen und mittel- bis langfristig einen zweiten großen Anker zur Sicherung der Beschäftigung und der Ertragskraft zu schaffen.
Im Vorfeld wurde festgelegt, alle drei Maßnahmen in einem Ausschreibungsverfahren als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in die drei Lose „Neugestaltung Außenanlage Favoriteschule“, „Platzgestaltung Luisenstraße“ und „Asphaltierung Friedhofswege“ untergliedert. Zum Eröffnungstermin lagen neun Angebote fristgerecht vor. Alle Angebote wurden technisch und wirtschaftlich geprüft.
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“ soll das Bebauungsplangebiet vor negativen Begleiterscheinungen geschützt und eine positive „Entwicklung der städtebaulichen Gestalt und des Ortsbilds“ bezweckt werden. Der Bebauungsplan „Bann“ soll zeichnerisch als auch textlich geändert werden. In diesem Zusammenhang sollen alle Festsetzungen des Bebauungsplans überprüft und auf einen aktuellen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Aktuell setzt dieser fest, dass Grünfläche bzw. im Vorgartenbereich generell keine Stellplätze errichtet werden dürfen. Von Seiten der Verwaltung wird es begrüßt, wenn auf den privaten Grundstücksflächen Stellplätze errichtet werden, sodass die öffentliche Verkehrsfläche im Gebiet entlastet wird. Daneben sollen zukünftig Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen werden. Bei der Änderung des Bebauungsplans „Bann“ wird es als sinnvoll erachtet, angrenzende Bereiche, die nach aktuellem Stand als sogenannter Innenbereich beurteilt werden, zu erweitern. Dies betrifft im vorliegenden Fall die Bannstraße (gerade Hausnummern). Außerdem grenzt unmittelbar an das Bebauungsplangebiet eine im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim geplante Wohnbaufläche von ca. 2,5 ha an, die zu Wohnraumzwecken entwickelt werden soll.
Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: - Betriebszweig „Parken“ - Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ - Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim c) Mitglied in folgenden Vereinen: - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. - Fördervereine der örtlichen Schulen - Forstkammer Baden-Württemberg e.V. - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. - Kreisseniorenrat Rastatt e.V. - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. - Städtetag Baden-Württemberg - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und - Landkreis Rastatt e.V. - Unimog-Museum e.V. - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des Deportiertenfriedhofs in Gurs Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: 1. Betriebszweig „Parken“ 2. Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ 3. Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim c) Mitglied in folgenden Vereinen: - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. - Fördervereine der örtlichen Schulen - Forstkammer Baden-Württemberg e.V. - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. - Kreisseniorenrat Rastatt e.V. - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. - Städtetag Baden-Württemberg - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und - Landkreis Rastatt e.V. - Unimog-Museum e.V. - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des Deportiertenfriedhofs in Gurs
Abschließend informierte Bürgermeister Mußler über den in nichtöffentlicher Sitzung am 21.09.2020 gefassten Beschluss zur Erweiterung und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Kuppenheim - Vergabe der Funk- und Kommunikationstechnik der Feuerwehreinsatzzentrale: Die Verwaltung wurde ermächtigt, die KTF Feuchter GmbH zur Lieferung und Inbetriebnahme der Funk- und Kommunikationstechnik der Feuerwehreinsatzzentrale für das Feuerwehrhaus Kuppenheim zu einem Bruttoauftragswert von 70.833,01 € zu beauftragen.
In der Gemeinderatssitzung im Juli wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass sich die Stadt Kuppenheim als Modellkommune im Kompetenznetz Klima Mobil bewirbt. Der Gemeinderat begrüßte diese Bewerbung und beauftragte die Verwaltung mit der Teilnahme. Leider wurde zwischenzeitlich die Stadt Kuppenheim von der Jury nicht als eine der 15 Modellkommunen ausgewählt. Allerdings wird die Stadt Kuppenheim im erweiterten Kommunennetzwerk des Kompetenznetzes Klima Mobil aufgenommen. Hier profitiert die Stadt Kuppenheim durch Beratung, Wissenstransfer und dem Austausch innerhalb des Netzwerkes. Auch die Bewerbung um einen Fußverkehrswegecheck wurde vom Land nicht berücksichtigt.
Das Stadtgebiet Kuppenheim ist verkehrlich geprägt durch die beiden Landesstraßen L67 und L77. Die L67 „Friedrichstraße“ verbindet die beiden Ortseingänge in Nord- und Südrichtung. Die L77 bildet die Ost-Westachse „Murgtal- und Rheinstraße“ der beiden Ortseingänge von Richtung Oberndorf und Rastatt-Niederbühl kommend. Im Jahr 2018 hat die Stadt Kuppenheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Sanierung der Landesstraße L67 ab dem Verkehrsknotenpunkt Fritz-Minhardt-Straße im Norden bis zum Friedhof im Süden aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn beantragt. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme soll nach Angabe des Regierungspräsidiums im Jahr 2021 durchgeführt werden. Eine genaue Terminplanung liegt der Stadtverwaltung jedoch noch nicht vor. Auf Grundlage des landkreisweiten Radwegekonzepts wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Rastatt und auch konkret in Kuppenheim zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer geplant und umgesetzt. Mit der Radwegekonzeption und der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes soll Radfahrern mehr Raum und Sicherheit auf den innerörtlichen Landstraßen gegeben werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung bestehen an beiden Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Radverkehr erhebliche Einschränkungen und Gefahren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, die Planung und Errichtung von Radschutzstreifen entlang der beiden Landesstraßen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen, um die Situation für die Radfahrer zu verbessern. Ziel ist es, im Zuge der Sanierung der Landesstraßen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Radschutzstreifen in einer gemeinsamen Maßnahme umzusetzen. Der Landkreis und die Stadtverwaltung haben daraufhin die Planungen für innerörtliche Radschutzstreifen in Kuppenheim entlang der Landesstraßen aufgenommen. Der Fachbereich Bauen und das Straßenbauamt des Landratsamtes Rastatt haben nun erste Studien für die Ausweisung von Radschutzstreifen entlang den innerörtlichen Landesstraßen L67 und L77 erarbeitet und diese der Verwaltung im Juli 2020 vorgelegt. Ein erster Entwurf zeigte, dass eine durchgängige Ausweisung von Radschutzstreifen an den Landesstraßen für die Innenstadt aufgrund des bestehenden engen Straßenraumes nicht möglich ist. Für Radschutzstreifen muss eine Fahrbahnbreite von insgesamt 7,50 m gegeben sein. Die jeweiligen Schutzstreifen müssen mit 1,50 m berücksichtigt werden, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m verbleibt. Ebenso ist dann das Parken am Fahrbahnrand nicht mehr zulässig. Bürgermeister Mußler betonte, dass bisher der Verkehrsraum schwerpunktmäßig auf die motorisierten Fahrzeuge und ein kleiner Teil auf die Fußgänger ausgelegt war. Nun muss mit der neuen Radwegekonzeption der vorhandene begrenzte Verkehrsraum „neu verteilt“ werden. Es sind sowohl die Belange der motorisierten Fahrzeuge, der Fußgänger als auch der Radfahrer zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren Planungsschritt, ein Konzept für die Ausweisung von Schutzstreifen an den innerörtlichen Landesstraßen sowie die Anbindung an die außerorts anschließenden Radwege erarbeitet. Insgesamt vier Varianten wurden in der Sitzung am Montagabend dem Rat vorgestellt und dienten sozusagen als erste „Richtungsweiser“ für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Nach Empfehlung der Verwaltung und Darstellung aller Bewertungspunkte befürwortete der Gemeinderat die Variante vier, die einen Ausbau der Radschutzstreifen einschließlich Ausbau von Parkplätzen und den Umbau der Bushaltestellen entlang der Friedrichstraße zwischen Friedhof und Ringstraße vorsieht. Auch der Umbau des Knotenpunktes L67/K3713, Kuppenheimer Straße, wurde befürwortet. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bushaltestellen in der Murgtalstraße als barrierefreie Haltestellen mit Führung für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage der vorgestellten Konzeption umgebaut werden. Die Stadtverwaltung wird nun die erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger führen und den Gemeinderat erneut unterrichten. Die detaillierte Sitzungsvorlage mit allen Planungsvarianten und grafischen Darstellungen können Sie im Ratsinfosystem der Stadt Kuppenheim nachlesen unter: https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ - Sitzungen – GR-Sitzung 19.10.2020 – Tagungsordnungspunkt 2.
Im Oktober 2019 wurde in sämtlichen, den Vorgaben entsprechenden Gebäuden eine Trinkwasser-Beprobung durchgeführt. Unter anderem in der Sporthalle der Favoriteschule in Kuppenheim. In diesem Gebäude wurde eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung festgestellt. In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rastatt wurden unverzüglich erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Nutzer der Sporthalle nicht zu gefährden. Sämtliche Duschen wurden gesperrt. Zur Erstellung der vom Gesundheitsamt geforderten Gefährdungsanalyse wurde als Fachplaner das Büro KW2 aus Karlsruhe eingebunden sowie eine ortsansässige Firma mit den kurzfristig notwendigen Arbeiten beauftragt. So wurden kurzerhand Totleitungen rückgebaut, Armaturen an Waschbecken getauscht und die komplette Warmwasserinstallation inklusive Zirkulation und Boiler vom Netz getrennt. Es wurden diverse Maßnahmen und Umbauten geplant und ausgeschrieben, wie beispielsweise der Ersatz des Warmwasserboilers durch eine Frischwasserstation mit Plattenwärmetauscher und Schichtpufferspeicher zur Brauchwassererwärmung und Gebäudeheizung, der Rückbau der Heizungsverteilung inkl. Leitungen, der Rückbau des alten Leitungssystems und vorhandenen Duscharmaturen sowie die Herstellung neuer Zuleitungen inkl. Zirkulation zu den Duschen. Zum Submissionstermin lagen insgesamt vier Angebote vor. Das wirtschaftlichste Bruttoangebot kam von der Firma Jens Donat Servicecenter aus Walzbachtal in Höhe von 69.664,09 €. Es beinhaltete die Ausführung zum Gewerk Heizung / Lüftung / Sanitär zur Sanierung der Sanitär- und Heizungsanlagen in der Sporthalle der Favoriteschule. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu und genehmigte die anfallenden überplanmäßigen Ausgaben. Ebenfalls im Zuge der Überprüfung der Sporthalle durch den Fachplaner wurden weitere überholungsbedürftige Installationen festgestellt. Beispielsweise funktioniert die Lüftung in den Duschen und Nebenräumen nur unzureichend. Zur Vermeidung von Schimmelbildung wurde der Verwaltung empfohlen, diese ebenfalls innerhalb kürzester Zeit zu überarbeiten. Kosten hierfür sind mit ca. 31.200 Euro brutto veranschlagt. Ferner sind die Schaltschrankanlagen bzw. die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in einem schlechten Zustand und sollten ebenfalls saniert werden. Kostenpunkt hierfür sind ca. 5.600 € brutto für die Elektroinstallationen und 30.000 € brutto für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Diese Punkte werden in den kommenden Haushaltsjahren berücksichtigt, um auch künftig den reibungslosen Betrieb der Sporthalle gewährleisten zu können.
Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2007 dem Erlass einer Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt. Gemäß Polizeigesetz können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben polizeiliche Ge- oder Verbote erlassen. Eine solche Polizeiverordnung bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie den Schutz vor Immissionen auf dem Gebiet der Stadt Kuppenheim. Sie ergänzt die Gesetzgebung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die Gemeinden als Ortspolizeibehörden und damit als allgemeine Polizeibehörde sind zum Erlass von Polizeiverordnungen befugt. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes vor allem in den Abend- und Nachtstunden öffentliche Plätze, verfolgt Lärmbelästigungen, geht gegen Verunreinigungen auf den Straßen und gegen unerlaubte Plakatierungen vor. Für den Erlass einer Polizeiverordnung ist der Bürgermeister zuständig. Polizeiverordnungen, die länger als einen Monat gelten sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die derzeitige Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim trat am 02.03.2007 in Kraft und wurde seitdem nicht verändert. Daher stimmte der Gemeinderat zu, die derzeitig gültige Polizeiverordnung den aktuellen Sicherheits- und Ordnungsbedürfnissen der Stadt Kuppenheim anzupassen und neu zu fassen. Neu aufgenommen wurden u. a. Regelungen zum Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten und zur Ablagerung von Grünschnitt in Wald- und Grünanlagen. In die Neufassung wurde u. a. auch ein neuer Abschnitt zur „Bekämpfung von Ratten“ eingefügt. Der neu in die Polizeiverordnung eingefügte Abschnitt regelt beispielsweise, wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden kann, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und welche Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt getroffen werden müssen. Die gesamte Neufassung der Polizeiverordnung finden Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter „Amtliche Bekanntmachungen Kuppenheim“. Die Polizeiverordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Ergänzend zur neuen Polizeiverordnung war es notwendig, für bestimmte öffentliche Bereiche weitere Benutzungssatzungen zu erlassen. So beschloss der Gemeinderat nach intensiver Diskussion Satzungen zur Benutzung von Ballspiel- und Bolzplätzen, Benutzung der Schulgelände, Benutzung der Spielplätze, Benutzung der Sportstätten sowie zur Benutzung des Bürgerparks und der Boule-Anlage der Stadt Kuppenheim zum 01.01.2021. Diese Benutzungssatzungen werden im kommenden Amtsblatt in der Kalenderwoche 44 veröffentlicht.
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