Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Der Ergebnishaushalt des Haushalts 2025 der Stadt Kuppenheim wird auf Grundlage des derzeitigen Gewerbesteuerhebesatzes von 340 v.H. ein defizitäres Planergebnis in Höhe von rund – 7 Mio. € ausweisen. Für die kommenden Jahre besteht eine hohe Unsicherheit bzgl. der Zuweisungen des Landes und der Steuereinnahmen. Gleichzeitig muss in den kommenden Jahren auch mit deutlich steigendem Aufwand insbesondere bei der Kreisumlage gerechnet werden. Der Gewerbesteuerhebesatz ist seit dem 01.01.2006 und somit seit 19 Jahren unverändert. Seither ist der Verbraucherpreisindex um rund 41 % gestiegen. Im Landkreis Rastatt sowie in den umliegenden Gemeinden liegt der derzeitige Hebesatz der Stadt Kuppenheim für die Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt. Unter Betrachtung der Vergleichszahlen sowie der Notwendigkeit aufgrund der defizitären Haushaltslage vorhandene Ertragspotentiale zu nutzen, wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2025 auf 400 v.H. vorgeschlagen. Die Gewerbesteuererhöhung führt grundsätzlich zu einer Mehrbelastung der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Unternehmen, die als Personengesellschaften firmieren, können den Aufwand aus der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz in Höhe von 400 v.H. bei der Steuererklärung in Abzug bringen und werden damit nicht oder kaum belastet. Der Mehraufwand aus der Gewerbesteuererhöhung wäre in vielen Fällen nicht im vollen Umfang durch die Unternehmen zu tragen. Als Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KG etc.) gegründete Unternehmen sind durch die Gewerbesteuererhöhung mehrbelastet. Jedoch werden Betriebe mit großen Gewerbeflächen ab dem 01.01.2025 durch die Grundsteuerreform deutlich entlastet.   Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 400 v.H. ab dem 01.01.2025 sowie dem Entwurf der Hebesatzsatzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Hebesatzsatzung öffentlich bekannt zu geben und zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen.

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Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Gewässerrevitalisierungsmaßnahme an der Murg in Kuppenheim. Der Planungsraum befindet sich zwischen Gewässerkilometer 13,3 (ab ca. Brückenbauwerk B 462) und km 14,8. Dort sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur auf einer Gesamtlänge von rund 1.500 Meter umgesetzt werden. Ziel der Gewässerrevitalisierung ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die ökologische Aufwertung des Abschnitts insbesondere in Bezug auf funktionsfähige Fischhabitate. Hintergrund der Umsetzung ist, die Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), die die Erreichung des guten Zustands/Potenzials der Fließgewässer als Lebensraum für aquatische Organismen vorschreibt. In erster Linie soll die Gewässerrevitalisierungsmaßnahme der Entwicklung von natürlichen und funktionsfähigen Lebensräumen für die in der Landesstudie Gewässerökologie genannten Fokusarten dienen. Durch eine Optimierung der Lebensraum-/Gewässerstrukturen soll eine ökologische Aufwertung des Fließgewässerabschnitts erreicht sowie eine umfangreiche und naturnahe Gewässerstruktur geschaffen werden.   Mit der geplanten Revitalisierung der Murg bei Kuppenheim wird die Umgestaltung des Gewässers mit dem Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Potenzials verfolgt. Detailliert geführte hydraulische Nachweise konnten zeigen, dass mit Umsetzung der Planung die Hochwassersicherheit gewahrt bleibt. Die Planung soll im Januar 2025 zur Genehmigung eingereicht werden. Nach aktuellem Zeitplan ist die Umsetzung der Gewässerrevitalisierungsmaßnahme für das Sommerhalbjahr 2026 vorgesehen.   Der Gemeinderat begrüßte die Umsetzung zur Gewässerrevitalisierungsmaßnahmen an der Murg in Kuppenheim und nahm die Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Kenntnis.

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Der Gemeinderat beschloss am 25.03.2019 ein „Parkraumkonzept für die Stadt Kuppenheim“. Aufgrund gravierender Veränderungen im Stadtbild der letzten Jahre, insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Dienstleistungsgewerbe, wurde das bestehende Parkraumkonzept nun überprüft und angepasst.   Entlang den Hauptverkehrsachsen Friedrich-, Murgtal- und Rheinstraße stehen insgesamt 212 Stellplätze mit Parkscheibenregelungen (+ 4 Behindertenparkplätze) inklusive 82 Stellplätze in der Rathaus-Tiefgarage für Kunden zur Verfügung. Eine Umfrage unter den Gewerbetreibenden ergab, dass sich 74,0 % für eine Beibehaltung der derzeit geltenden kostenfreien Parkscheibenregelungen entlang der Hauptverkehrsachsen ausgesprochen haben. Deshalb werden hier die bestehenden Regelungen beibehalten. Für Anwohner, Kunden, Beschäftigte und Besucher stehen werktags innerorts nur wenige Stellplätze ohne Parkscheibenregelung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat daher nun beschlossen, die Parkscheiben- und Parkausweisregelungen auf dem Parkplatz in der Wilhelmstraße, in der Wilhelmstraße, auf dem Parkplatz Ochsengraben, auf dem Parkplatz beim Bürgerpark, sowie bei den Parkplätzen Karl- und Luisenstraße abzuschaffen. Damit stehen insgesamt weitere 122 Stellplätze für Anwohner, Beschäftigte und Besucher und weitere 4 Behindertenparkplätze ohne Parkscheibenregelung kostenfrei in Kuppenheim zur Verfügung. Für die Verwaltung bedeutet dies weniger Kontroll- und Bürokratieaufwand. Zudem ist die Abschaffung der Parkscheiben- und Parkausweisregelungen anwohner- und bürgerfreundlicher. Es ist vorgesehen, diese neuen Regelungen zu gegebener Zeit zu überprüfen.  

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Die 1969 erbaute Grundschule Oberndorf in Kuppenheim wird seit den Sommerferien 2024 saniert. Baubeginn war am 12.08.2024, die Abbruch- sowie Schadstoffsanierungsarbeiten wurden am 27.11.2024 abgeschlossen. Der Rohbau und die Notabdichtung des Dachs sind derzeit in Arbeit. Vorbereitungen für Holzbau-, Zimmer- und Metallfensterarbeiten laufen ebenfalls. Ein Großteil der Vergaben, darunter Dämmung der Untergeschossdecke und Malerarbeiten, wurden bereits durchgeführt. Die Ausschreibung der Prallwände für die Sporthalle erfolgte am 23.10.2024 an sechs Firmen. Die Kostenberechnung durch das Architekturbüro DUplus ergab eine voraussichtliche Auftragshöhe von ca. 139.865,00 € brutto. Zum Eröffnungstermin am 19.11.2024 lagen zwei Angebote vor. Nach Prüfung wurde das wirtschaftlichere Angebot der Firma Karl Braun Innenausbau GmbH aus Haiterbach ausgewählt. Die Vergabesumme liegt etwa 12.569,00 € über der Kostenberechnung. Des Weiteren wurde eine Übersicht der Kostenkontrolle vorgestellt. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibungen kann es zu Leistungsverschiebungen und Kostenabweichungen gegenüber der Kostenberechnung kommen. Die Gesamtkosten gemäß der Kostenberechnung vom Dezember 2023 ändern sich jedoch nicht. Die Baukosten für die bisher ausgeschriebenen Gewerke der Kostengruppe 300 und 400 liegen in Summe um 352.148,67 € unterhalb der Kostenberechnung vom Dezember 2023. Dies entspricht einer Abweichung in Höhe von -9,5 %. Bisher wurden ca. 85 % der Vergaben vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss die Firma Braun Innenausbau GmbH aus Haiterbach mit der Ausführung der Arbeiten zum Gewerk „Prällwände“ zu beauftragen, mit einer Auftragssumme von 152.434,24 € brutto und nahm das Ergebnis der Kostenkontrolle zur Kenntnis.

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Die Stadt Kuppenheim hat am 01.08.2023 einen Überlassungsvertrag mit der Scherer Stiftung für das Grundstück Adlerstraße 9 (ehemals Wörtelhalle) zur Errichtung eines 6-gruppigen Kindergartens abgeschlossen. Das Baufeld wurde bereits durch den Abbruch der Wörtelhalle vorbereitet. Die Scherer Stiftung baut die Kindertageseinrichtung und stellt das Gebäude samt Außenanlagen kostenfrei der Stadt zur Verfügung. Es entstehen 3 Gruppen für 75 Kinder mit verlängerter Öffnungszeit, eine Ganztagsgruppe für 20 Kinder und zwei Krippengruppen für 22 Kinder. Die Trägerauswahl liegt bei der Stadt. Im Gegenzug stellt die Stadt der Stiftung das Grundstück kostenfrei zur Verfügung. Die Planung orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und wurde am 24.06.2024 dem Gemeinderat vorgestellt, der Bauantrag wurde am 09.09.2024 eingereicht. Das Bauvorhaben in der Adlerstraße befindet sich außerhalb eines Bebauungsplans und wird daher gemäß den Bestimmungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) geprüft. Zudem liegt das Bauvorhaben im Sanierungsgebiet „Murgvorstadt Wörtel“. Das Gebäude umfasst rund 7.460 m³ Brutto-Rauminhalt. Das Flachdach wird mit einer Photovoltaikanlage und Dachbegrünung ausgestattet. Die Außenanlage bietet eine Spielfläche von ca. 1.500 m². Die Scherer Stiftung plant, im Frühjahr/Sommer 2025 mit dem Bau zu beginnen. Der Grundstückvertrag wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Freigabe vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte das Kommunale Einvernehmen zum Bauantrag und erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Sanierungsgebiet.

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 beschlossen, die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals zu beauftragen. Hierfür wurde beschlossen 30.000,00 € aus dem Budget für die Beauftragung des Dienstleisters bereitzustellen. Die Leistungen wurden durch die Servicestelle Bürgerbeteiligung ausgeschrieben, wobei die Vergabe auf Grundlage von Rahmenverträgen und eines vorangegangenen Verhandlungsverfahrens der Servicestelle erfolgt. Insgesamt haben acht Bieter ihr Angebot abgegeben. In Kombination der Wertungskriterien Preis und Konzept gemäß dem von der Servicestelle festgelegte Bewertungskriterien hat der Bieter „Institut für kommunikatives Handeln“ aus Uhingen das beste Angebot abgegeben. Das Institut für kommunikatives Handeln hat seinen Sitz in Uhingen. Das Projektmanagement und die Hauptmoderation werden von Dr. Jutta Breitschwerd übernommen. Das Projektteam besteht neben dem Institut für kommunikatives Handeln noch aus dem Architekturbüro Thiele sowie der KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH. Das Institut für kommunikatives Handeln bietet ein umfassendes Konzept für die Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des Cuppamare-Areals. Es umfasst eine Umfeldanalyse, die Erstellung einer interaktiven Themenlandkarte und die Moderation einer Online-Beteiligung. Zudem wird ein Dialogprozess mit 35 Zufallsbürger:innen organisiert, der in drei Workshops stattfindet. Das Institut übernimmt auch die Dokumentation der Ergebnisse, die Präsentation des Bürgergutachtens und die Unterstützung bei der Pressearbeit. Die Projektorganisation und das Management werden strukturiert durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen 31.396,00 € netto. Der Gemeinderat beschloss, das Institut für kommunikatives Handeln aus Uhingen als Dienstleister für die Dialogische Bürgerbeteiligung zu einem Auftragswert von 37.361,24 € brutto zu beauftragen. Die notwendigen Finanzmittel werden im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt.

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Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: - Betriebszweig „Parken“ - Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ - Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen:  - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen  - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld  - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.  - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.  - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V.  - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V.  - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V.  - Fördervereine der örtlichen Schulen  - Forstkammer Baden-Württemberg e.V.  - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V.  - Kreisseniorenrat Rastatt e.V.  - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V.  - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V.  - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.  - Städtetag Baden-Württemberg  - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und  - Landkreis Rastatt e.V.  - Unimog-Museum e.V.  - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl  - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. -          Versorgungsbetriebe Kuppenheim: 1.       Betriebszweig „Parken“ 2.       Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ 3.       Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% -          Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) -          Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR -          Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe -          Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden -          Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G -          Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) -          Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: -          Abwasserverband Murg -          Gemeindetag Baden-Württemberg -          Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg -          Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg -          Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim   c) Mitglied in folgenden Vereinen: -            Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen -            Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld -            Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. -            Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. -            Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. -            Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. -            Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. -            Fördervereine der örtlichen Schulen -            Forstkammer Baden-Württemberg e.V. -            Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. -            Kreisseniorenrat Rastatt e.V. -        Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. -        Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. -        Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. -        Städtetag Baden-Württemberg -        Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und -        Landkreis Rastatt e.V. -        Unimog-Museum e.V. -        Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl -        Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden   d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des   Deportiertenfriedhofs in Gurs

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Das Stadtgebiet Kuppenheim ist verkehrlich geprägt durch die beiden Landesstraßen L67 und L77. Die L67 „Friedrichstraße“ verbindet die beiden Ortseingänge in Nord- und Südrichtung. Die L77 bildet die Ost-Westachse „Murgtal- und Rheinstraße“ der beiden Ortseingänge von Richtung Oberndorf und Rastatt-Niederbühl kommend. Im Jahr 2018 hat die Stadt Kuppenheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Sanierung der Landesstraße L67 ab dem Verkehrsknotenpunkt Fritz-Minhardt-Straße im Norden bis zum Friedhof im Süden aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn beantragt. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme soll nach Angabe des Regierungspräsidiums im Jahr 2021 durchgeführt werden. Eine genaue Terminplanung liegt der Stadtverwaltung jedoch noch nicht vor. Auf Grundlage des landkreisweiten Radwegekonzepts wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Rastatt und auch konkret in Kuppenheim zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer geplant und umgesetzt. Mit der Radwegekonzeption und der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes soll Radfahrern mehr Raum und Sicherheit auf den innerörtlichen Landstraßen gegeben werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung bestehen an beiden Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Radverkehr erhebliche Einschränkungen und Gefahren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, die Planung und Errichtung von Radschutzstreifen entlang der beiden Landesstraßen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen, um die Situation für die Radfahrer zu verbessern. Ziel ist es, im Zuge der Sanierung der Landesstraßen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Radschutzstreifen in einer gemeinsamen Maßnahme umzusetzen. Der Landkreis und die Stadtverwaltung haben daraufhin die Planungen für innerörtliche Radschutzstreifen in Kuppenheim entlang der Landesstraßen aufgenommen. Der Fachbereich Bauen und das Straßenbauamt des Landratsamtes Rastatt haben nun erste Studien für die Ausweisung von Radschutzstreifen entlang den innerörtlichen Landesstraßen L67 und L77 erarbeitet und diese der Verwaltung im Juli 2020 vorgelegt. Ein erster Entwurf zeigte, dass eine durchgängige Ausweisung von Radschutzstreifen an den Landesstraßen für die Innenstadt aufgrund des bestehenden engen Straßenraumes nicht möglich ist. Für Radschutzstreifen muss eine Fahrbahnbreite von insgesamt 7,50 m gegeben sein. Die jeweiligen Schutzstreifen müssen mit 1,50 m berücksichtigt werden, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m verbleibt. Ebenso ist dann das Parken am Fahrbahnrand nicht mehr zulässig. Bürgermeister Mußler betonte, dass bisher der Verkehrsraum schwerpunktmäßig auf die motorisierten Fahrzeuge und ein kleiner Teil auf die Fußgänger ausgelegt war. Nun muss mit der neuen Radwegekonzeption der vorhandene begrenzte Verkehrsraum „neu verteilt“ werden. Es sind sowohl die Belange der motorisierten Fahrzeuge, der Fußgänger als auch der Radfahrer zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren Planungsschritt, ein Konzept für die Ausweisung von Schutzstreifen an den innerörtlichen Landesstraßen sowie die Anbindung an die außerorts anschließenden Radwege erarbeitet. Insgesamt vier Varianten wurden in der Sitzung am Montagabend dem Rat vorgestellt und dienten sozusagen als erste „Richtungsweiser“ für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Nach Empfehlung der Verwaltung und Darstellung aller Bewertungspunkte befürwortete der Gemeinderat die Variante vier, die einen Ausbau der Radschutzstreifen einschließlich Ausbau von Parkplätzen und den Umbau der Bushaltestellen entlang der Friedrichstraße zwischen Friedhof und Ringstraße vorsieht. Auch der Umbau des Knotenpunktes L67/K3713, Kuppenheimer Straße, wurde befürwortet. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bushaltestellen in der Murgtalstraße als barrierefreie Haltestellen mit Führung für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage der vorgestellten Konzeption umgebaut werden. Die Stadtverwaltung wird nun die erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger führen und den Gemeinderat erneut unterrichten. Die detaillierte Sitzungsvorlage mit allen Planungsvarianten und grafischen Darstellungen können Sie im Ratsinfosystem der Stadt Kuppenheim nachlesen unter: https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ - Sitzungen – GR-Sitzung 19.10.2020 – Tagungsordnungspunkt 2.

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