Die Bürgermeister-Initiative „Für einen starken Automobilstandort“, der sich auch die Städte Rastatt und Kuppenheim angeschlossen haben, fordert vor dem Autogipfel am 12. September in Brüssel eine klare Neuausrichtung der Europäischen Union. Rastatts Oberbürgermeisterin Monika Müller und Kuppenheims Bürgermeister Karsten Mußler fordern: „Wir brauchen eine Technologieoffenheit für alle klimafreundlichen Antriebsformen. Zugleich müssen wir bei der E-Mobilität vorankommen, um der Konkurrenz aus dem Ausland Paroli bieten zu können.“ Nach Ansicht der beiden Rathauschefs müssten die Vertreter Deutschlands in der EU die Interessen des Industriestandorts Deutschland – und insbesondere Baden-Württembergs – noch stärker vertreten. Ein Schritt in diese Richtung sei günstiger Industriestrom. Ganz entscheidend sei zudem, dass Bürokratieabbau nicht nur verkündet, sondern endlich umgesetzt werde. Bürokratie und Energiekosten als Standortbremse Laut aktueller ifo-Studie geben Unternehmen in Deutschland durchschnittlich sechs Prozent ihres Jahresumsatzes für Bürokratie aus, was der betrieblichen Effizienz massiv schadet; zusätzlich wird 22 Prozent der Arbeitszeit für bürokratische Aufgaben verwendet. Das müsse dringend weniger werden, nicht nur für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, erklären Müller und Mußler. „In Baden liegt die Wiege des Automobils, hier wurde es erfunden. Umso wichtiger ist, dass unsere Standorte und die Arbeitsplätze hier vor Ort eine Zukunft haben,“ fordert Monika Müller. „Die Europäische Union, aber auch Bund und Land müssen hier endlich den Worten Taten folgen lassen und Bürokratie und Hürden abbauen. Ansonsten werden wir im Wettbewerb zu bürokratiearmen Ländern immer im Nachteil sein,“ meint Karsten Mußler. Zentrale Forderungen des Bündnisses Bereits im Frühjahr hatte die Initiative ein Positionspapier veröffentlicht, dessen Kernforderungen inzwischen auch im Koalitionsvertrag verankert wurden: - Technologieoffenheit statt einseitigem Fokus auf batterieelektrische Antriebe - Aussetzung der CO₂-Strafzahlungen für Fahrzeugflotten - Förderung aller klimafreundlichen Antriebsformen, unter anderem Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe - Ausbau von Lade- und Wasserstoffinfrastruktur - Innovationsförderung statt Überregulierung - Keine zusätzlichen Belastungen für Bürger und Kommunen durch die Transformation Breites kommunales Bündnis Der Initiative „Bürgermeister für einen starken Automobilstandort“ haben sich inzwischen über 31 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland angeschlossen – von Zwickau über Ingolstadt bis Saarlouis. Sie vertreten Industriestandorte, an deren Zukunft hunderttausende Arbeitsplätze hängen. Allein in der Stadt Kuppenheim sind rund 1.200 Personen, in der Stadt Rastatt weit über 7.000 Menschen und in der Region insgesamt über 25.000 Menschen in der Automobilindustrie und bei Zulieferern beschäftigt.
Nach rund einjähriger Bauzeit sind die Leichtathletikanlagen in Kuppenheim fertiggestellt. Die Stadt Kuppenheim lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte herzlich zur feierlichen Eröffnung am Freitag, den 19. September 2025, um 16:00 Uhr auf dem Gelände in der Großaustraße ein. Neben der Eröffnung der neuen Anlage erwarten Sie sportliche Vorführungen der Vereine und der Werner-von-Siemens-Realschule. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Wegen des Breitbandausbaus in Kuppenheim kann es bis voraussichtlich Freitag, 26. September 2025, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Betroffen sind die Ortsdurchfahrten Friedrichstraße (L67) sowie die Murgtal-und Rheinstraße (L77).
Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 11. September 2025 , statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Am bundesweiten Warntag wird ab ca. 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle modularen Warnsysteme (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios, über die Warn-App NINA und digitale Stadtanzeigetafeln. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Die Probewarnung wird auch über Cell Broadcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare Warnmittel ausgelöst (z.B. Sirenen oder Lautsprecherwagen) werden.
Um weite Wege der Apfelbaumbesitzer bzw. -sammler zu vermeiden, fährt das Natursaft-Mobil jedes Jahr verschiedene Ortschaften im ganzen Schwarzwald an. Seit dem Jahr 2022 auch Kuppenheim. Das Saftmobil bietet dabei die Möglichkeit, seine eigenen Äpfel direkt vor Ort zu Apfelsaft zu verarbeiten und dabei auch noch zusehen zu können. Gerade für Familien mit Kindern ist dies ein besonderes Erlebnis. Das Natursaft-Mobil macht in diesem Jahr Halt in Kuppenheim: Mittwoch, 17. September 2025 auf dem Friedensplatz in Kuppenheim 8:00 bis 18:00 Uhr
Vor 75 Jahren, am Sonntag, dem 13. August 1950, wurde in Kuppenheim die Wiederverleihung des Stadtrechts würdig und unter großer Anteilnahme zahlreicher Ehrengäste und der Bevölkerung gefeiert. Mit einem Festakt beim Alten Rathaus vor dem ehemaligen Gasthaus „Zur Sonne“, in Anwesenheit des damaligen badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb, erhielt Bürgermeister Adolf Walz die von Alfred Schühly, Innenminister des Landes Baden, unterzeichnete Verleihungsurkunde. Am Nachmittag startete ein Festzug zum Festplatz beim Wörtelstadion und in einem Bierzelt beim Sportplatz wurde auch am darauffolgenden Montag und Dienstag noch kräftig gefeiert. Am 4. Juli 2010 empfing Bürgermeister Karsten Mußler, 60 Jahre nach der Wiederverleihung des Stadtrechts an Kuppenheim, den ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel, in Kuppenheim. Bei einem Festakt auf dem Platz hinter dem Neuen Rathaus in der Stefanienstraße drückte Teufel in seiner Festrede seinen Respekt vor der Kuppenheimer Geschichte und den Menschen aus, die diese Stadt über Jahrhunderte hinweg geprägt und zum heutigen Erscheinungsbild aufgebaut hatten.
Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch geht weiter. Aktuell ist die Phase für ältere unbefristete Kartenführerscheine angelaufen. Alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden. Darauf verweist die Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rastatt. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. In den letzten drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 2033. Auch der Umtausch der älteren Kartenführerscheine verläuft nach Ausstellungsdatum gestaffelt: Zunächst müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, bis 19. Januar 2026 getauscht werden. Führerscheine mit einem Ausstellungdatum ab dem 19. Januar 2013 sind bereits auf 15 Jahre befristet. Der neu ausgestellte Führerschein gilt dann - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - ebenfalls befristet für diesen Zeitraum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Der jeweils fällige Betrag ist aus dem Bescheid zu ersehen und zum 15.08.2025 zur Zahlung fällig. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren teilen wir mit, dass die fälligen Grundsteuer- und Gewerbesteuerraten zum Fälligkeitstermin aufgrund der erteilten Einzugsermächtigungen von den mitgeteilten Konten abgebucht werden. BÜRGERMEISTERÄMTER KUPPENHEIM + BISCHWEIER
Dass sich der regelmäßige zweijährige Rhythmus unserer beliebten Bürgerreise wieder etabliert – diese Hoffnung hat sich erfüllt und mit ihr erfüllten sich, wie auch schon vor zwei Jahren, alle Erwartungen, die in sie gesetzt wurden. Die Reise hat uns nicht nur unsere Partnerstadt Filottrano ein weiteres Stück näher gebracht, sondern auch deren Region (die Marken) ebenso wie Italien mit seinen so vielfältigen kulturellen Schätzen. Frühmorgens bestiegen am Mittwoch, dem 4. Juni 2025, vierundfünfzig Bürger den Bus, der uns zügig über die Alpen zu unserem ersten Etappenziel Mantua brachte, welches wir nach einer Zwischenübernachtung am nächsten Tag besuchen konnten. Mantua liegt mit seinen etwa 50.000 Einwohnern in der norditalienischen Region Lombardei und ist unter anderem für seine Renaissance-Architektur des Adelsgeschlechts Gonzaga berühmt. Die Stadt faszinierte uns alle schon im ersten Augenblick. Es schien, als wollten die Pracht der Architektur und die Fülle der Marktstände miteinander wetteifern. Dieser beflügelnde Eindruck begleitete uns auf unserer Weiterreise in die Marken zu unserem Hotel in Jesi unweit von Filottrano.
Ab sofort empfangen die Stadteingänge die Besucherinnen und Besucher mit einer klar sichtbaren Botschaft: Kuppenheim ist Motoballstadt. Designet wurden die witterungs- und UV-beständigen Klebefolien vom Torwart des MSC Puma, Sabri Akcay. „Meiner Meinung nach sieht das Ergebnis ausgezeichnet aus und macht die Stadt noch ein bisschen schöner“, so der Verantwortliche für die Umsetzung. Auch Ralf Stößer, 1. Vorstand des MSC Puma, zeigte sich erfreut: „Wir sind unheimlich stolz und sehen in dieser Maßnahme eine große Wertschätzung durch den Bürgermeister und die Stadt Kuppenheim.“ „Das große Engagement und der starke ehrenamtliche Einsatz des Vereins verdienen besondere Anerkennung. Der MSC Puma ist sowohl sportlich als auch in seiner Vereinsarbeit ein Aushängeschild für Kuppenheim“, so Bürgermeister Mußler.
Anlässlich der Mitgliederversammlung des Fördervereins Altes- und Pflegeheim Haus Fichtental konnte der Vorsitzende, Bürgermeister Karsten Mußler, über zahlreiche Aktivitäten des Fördervereins berichten. Engagierte Mitglieder des Fördervereins haben auch 2024 mehrere Aktionen auf die Beine gestellt und der Förderverein hat sich, wie jedes Jahr, finanziell engagiert. Es ist gelungen, den Bewohnerinnen und Bewohnern einige schöne Momente zu bereiten. Hervorgehoben wurde, dass sich erfreulicher Weise auch andere Vereine und Organisationen sowie auch der Kindergarten Villa Picolino seit vielen Jahren im Kuppenheimer Alters- und Pflegeheim engagieren. Mit einem Clown-Besuch gab es im Frühjahr viel zu lachen. In der Vorweihnachtszeit kamen beim Waffelbacken alle in den Genuss frischer Leckereinen und der Kirchenchor St. Sebastian Kuppenheim erfreute die Bewohnerinnen und Bewohner mit festlichen Weihnachtsliedern. Der Förderverein überreichte zu Weihnachten an jeden Bewohner ein süßes Weihnachtsgeschenk mit Bilder und Grüßen von Grundschüler der Favoriteschule. Besonders erfreulich ist, dass der Verein 2024 neue Mitglieder gewinnen konnte, die sich künftig für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner engagieren möchten.
Für die Erschließung neuer Gewerbegebietsflächen hat der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim am 26.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ beschlossen. Wie bereits veröffentlicht, hat die Firma VEGA Grieshaber KG die Absicht erklärt, sich in Kuppenheim anzusiedeln. Langfristig entstehen damit rd. 1.000 neue Arbeitsplätze in Kuppenheim. Die Firma VEGA Grieshaber hat in der Sitzung dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand präsentiert. In weiteren Tagesordnungspunkten hat der Gemeinderat die förmliche Beteiligung zum Bebauungsplan „Ober-Hardrain“ und die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats zum Bebauungsplan Stellung zu nehmen. Parallel dazu soll auch die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim durchgeführt werden. Diesen Beschluss hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim am 24.09.2024 gefasst.
Am 19.09.2024 wurde die neue Röhrenrutsche im Kindergarten Villa Kunterbunt in Oberndorf feierlich eingeweiht. Finanziell unterstützt wurde die Neuanschaffung mit 5.000 Euro durch die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau. Bürgermeister Karsten Mußler bedankt sich recht herzlich beim Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für das großzügige Sponsoring der neuen Rutsche. Claudia Bader, Leiterin des Kindergarten Villa Kunterbunt bestätigte, dass die neue Rutsche für viele lachende und fröhliche Kindergesichter sorgt.
Umgehend nach Ende der Sommersaison haben Oberbürgermeisterin Monika Müller und Bürgermeister Karsten Mußler einen Überlassungsvertrag für das Hallenbad des Cuppamare unterzeichnet. Ab sofort wird damit die Stadt Rastatt bzw. die Mittelbadische Bäderbetriebs GmbH das Cuppamare eigenverantwortlich betreiben. Neben den Rastatter Schulen und Vereinen erhalten auch die Kuppenheimer Favoriteschule, die Werner-von Siemens-Realschule sowie die Kuppenheimer Vereine Belegungszeiten für das Hallenbad. Damit ist der Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Kuppenheimer Schulen gewährleistet und der Turnverein Kuppenheim sowie die SG Kuppenheim können weiterhin ihre Kurse im Hallenbad anbieten. Der Vertrag läuft bis Ende 2027, kann jedoch auch von der Stadt Kuppenheim frühzeitig gekündigt werden, sollte die Stadt das Gelände vor Ende der Vertragslaufzeit benötigen. Ende 2027 endet auch die von der Baurechtsbehörde genehmigte Übergangszeit zur Behebung der bestehenden Brandschutzmängel. Besonders erfreulich ist die Zusage der Stadt Rastatt, dass mit Fertigstellung des Kombibads in Rastatt, die Kuppenheimer Schulen dort auch Belegungszeiten erhalten. Damit ist auch langfristig der Schwimmunterricht der Kuppenheimer Schulen gesichert.
Vergangene Woche konnte Bürgermeister Karsten Mußler die neue Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller zu ihrem Antrittsbesuch in Kuppenheim herzlich willkommen heißen. In einem Arbeitsgespräch tauschten sich die beiden Stadtoberhäupter über aktuelle, kommunalpolitische Themen aus. Im Mittelpunkt standen hier insbesondere die Situation in den kommunalen Schwimmbädern, die Schulentwicklung in der Region sowie wichtige Verkehrsthemen. Sowohl OB Müller als auch BM Mußler legen auf eine enge interkommunale Zusammenarbeit großen Wert. Gerade in den wichtigen kommunalpolitischen Themen ist eine kontinuierliche und intensive Abstimmung notwendig.
Die im Jahr 1969 erbaute Grundschule Oberndorf mit angrenzender Sporthalle soll in Anlehnung an die Sanierung der Favoriteschule in Kuppenheim in gleicher Weise modernisiert und auf den neusten Stand der Technik gebracht werden.
Lieber Bürgerinnen und Bürger, der Wohlstand unserer Region hängt in erster Linie von den zahlreichen Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie ab. Durch die bereits laufende Transformation in der Automobilindustrie werden in dieser Branche künftig Arbeitsplätze verloren gehen. Daher haben sich Gemeinderat und Verwaltung zum Ziel gesetzt, das Risiko zu streuen und mittel- bis langfristig einen zweiten großen Anker zur Sicherung der Beschäftigung und der Ertragskraft zu schaffen.
Im Vorfeld wurde festgelegt, alle drei Maßnahmen in einem Ausschreibungsverfahren als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in die drei Lose „Neugestaltung Außenanlage Favoriteschule“, „Platzgestaltung Luisenstraße“ und „Asphaltierung Friedhofswege“ untergliedert. Zum Eröffnungstermin lagen neun Angebote fristgerecht vor. Alle Angebote wurden technisch und wirtschaftlich geprüft.
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bann“ soll das Bebauungsplangebiet vor negativen Begleiterscheinungen geschützt und eine positive „Entwicklung der städtebaulichen Gestalt und des Ortsbilds“ bezweckt werden. Der Bebauungsplan „Bann“ soll zeichnerisch als auch textlich geändert werden. In diesem Zusammenhang sollen alle Festsetzungen des Bebauungsplans überprüft und auf einen aktuellen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Aktuell setzt dieser fest, dass Grünfläche bzw. im Vorgartenbereich generell keine Stellplätze errichtet werden dürfen. Von Seiten der Verwaltung wird es begrüßt, wenn auf den privaten Grundstücksflächen Stellplätze errichtet werden, sodass die öffentliche Verkehrsfläche im Gebiet entlastet wird. Daneben sollen zukünftig Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen werden. Bei der Änderung des Bebauungsplans „Bann“ wird es als sinnvoll erachtet, angrenzende Bereiche, die nach aktuellem Stand als sogenannter Innenbereich beurteilt werden, zu erweitern. Dies betrifft im vorliegenden Fall die Bannstraße (gerade Hausnummern). Außerdem grenzt unmittelbar an das Bebauungsplangebiet eine im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim geplante Wohnbaufläche von ca. 2,5 ha an, die zu Wohnraumzwecken entwickelt werden soll.
Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: - Betriebszweig „Parken“ - Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ - Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim c) Mitglied in folgenden Vereinen: - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. - Fördervereine der örtlichen Schulen - Forstkammer Baden-Württemberg e.V. - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. - Kreisseniorenrat Rastatt e.V. - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. - Städtetag Baden-Württemberg - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und - Landkreis Rastatt e.V. - Unimog-Museum e.V. - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des Deportiertenfriedhofs in Gurs Der Gemeinderat hat im schriftlichen Verfahren den Bericht über die städtischen Unternehmensbeteiligungen im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach §105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und Ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen mit der Rechtsform des privaten Rechts (an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist), zu erstellen. Im Jahr 2018 war die Stadt Kuppenheim unmittelbar an folgenden Unternehmen des Privatrechts zu 100% beteiligt. - Versorgungsbetriebe Kuppenheim: 1. Betriebszweig „Parken“ 2. Betriebszweig „Erzeugung erneuerbarer Energien“ 3. Betriebszweig „Beteiligung an der eneREGIO GmbH“ Beteiligungen unter 25% - Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) - Grundstückseigentümergemeinschaft Regionales Rechenzentrum Karlsruhe GbR - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), 76116 Karlsruhe - Volksbank Baden-Baden · Rastatt eG, Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden - Baugenossenschaft Familienheim Rastatt e.G - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG) - Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal GbR (GKM) Sonstiges Die Stadt Kuppenheim ist weiterhin a) Gewährträger bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau b) Mitglied in folgenden Verbänden: - Abwasserverband Murg - Gemeindetag Baden-Württemberg - Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg - Nachbarschaftsverband Bischweier-Kuppenheim c) Mitglied in folgenden Vereinen: - Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Essen - Deutscher Saunabund e.V. Bielefeld - Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. - Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. - Förderverein Alters- und Pflegeheim Kuppenheim e.V. - Förderverein Ambulanter Hospizdienst im nördlichen Landkreis Rastatt e.V. - Förderverein der Josef-Durler-Schule Rastatt e.V. - Fördervereine der örtlichen Schulen - Forstkammer Baden-Württemberg e.V. - Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. - Kreisseniorenrat Rastatt e.V. - Kreisverkehrswacht Rastatt e.V. - Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rastatt e.V. - Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. - Städtetag Baden-Württemberg - Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und - Landkreis Rastatt e.V. - Unimog-Museum e.V. - Verein der Freunde der Fachhochschule Kehl - Verein der Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden d) Mitglied der Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden e) Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Unterhaltung und Pflege des Deportiertenfriedhofs in Gurs
Abschließend informierte Bürgermeister Mußler über den in nichtöffentlicher Sitzung am 21.09.2020 gefassten Beschluss zur Erweiterung und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Kuppenheim - Vergabe der Funk- und Kommunikationstechnik der Feuerwehreinsatzzentrale: Die Verwaltung wurde ermächtigt, die KTF Feuchter GmbH zur Lieferung und Inbetriebnahme der Funk- und Kommunikationstechnik der Feuerwehreinsatzzentrale für das Feuerwehrhaus Kuppenheim zu einem Bruttoauftragswert von 70.833,01 € zu beauftragen.
In der Gemeinderatssitzung im Juli wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass sich die Stadt Kuppenheim als Modellkommune im Kompetenznetz Klima Mobil bewirbt. Der Gemeinderat begrüßte diese Bewerbung und beauftragte die Verwaltung mit der Teilnahme. Leider wurde zwischenzeitlich die Stadt Kuppenheim von der Jury nicht als eine der 15 Modellkommunen ausgewählt. Allerdings wird die Stadt Kuppenheim im erweiterten Kommunennetzwerk des Kompetenznetzes Klima Mobil aufgenommen. Hier profitiert die Stadt Kuppenheim durch Beratung, Wissenstransfer und dem Austausch innerhalb des Netzwerkes. Auch die Bewerbung um einen Fußverkehrswegecheck wurde vom Land nicht berücksichtigt.
Das Stadtgebiet Kuppenheim ist verkehrlich geprägt durch die beiden Landesstraßen L67 und L77. Die L67 „Friedrichstraße“ verbindet die beiden Ortseingänge in Nord- und Südrichtung. Die L77 bildet die Ost-Westachse „Murgtal- und Rheinstraße“ der beiden Ortseingänge von Richtung Oberndorf und Rastatt-Niederbühl kommend. Im Jahr 2018 hat die Stadt Kuppenheim beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Sanierung der Landesstraße L67 ab dem Verkehrsknotenpunkt Fritz-Minhardt-Straße im Norden bis zum Friedhof im Süden aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn beantragt. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme soll nach Angabe des Regierungspräsidiums im Jahr 2021 durchgeführt werden. Eine genaue Terminplanung liegt der Stadtverwaltung jedoch noch nicht vor. Auf Grundlage des landkreisweiten Radwegekonzepts wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Rastatt und auch konkret in Kuppenheim zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer geplant und umgesetzt. Mit der Radwegekonzeption und der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes soll Radfahrern mehr Raum und Sicherheit auf den innerörtlichen Landstraßen gegeben werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung bestehen an beiden Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Radverkehr erhebliche Einschränkungen und Gefahren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, die Planung und Errichtung von Radschutzstreifen entlang der beiden Landesstraßen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen, um die Situation für die Radfahrer zu verbessern. Ziel ist es, im Zuge der Sanierung der Landesstraßen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Radschutzstreifen in einer gemeinsamen Maßnahme umzusetzen. Der Landkreis und die Stadtverwaltung haben daraufhin die Planungen für innerörtliche Radschutzstreifen in Kuppenheim entlang der Landesstraßen aufgenommen. Der Fachbereich Bauen und das Straßenbauamt des Landratsamtes Rastatt haben nun erste Studien für die Ausweisung von Radschutzstreifen entlang den innerörtlichen Landesstraßen L67 und L77 erarbeitet und diese der Verwaltung im Juli 2020 vorgelegt. Ein erster Entwurf zeigte, dass eine durchgängige Ausweisung von Radschutzstreifen an den Landesstraßen für die Innenstadt aufgrund des bestehenden engen Straßenraumes nicht möglich ist. Für Radschutzstreifen muss eine Fahrbahnbreite von insgesamt 7,50 m gegeben sein. Die jeweiligen Schutzstreifen müssen mit 1,50 m berücksichtigt werden, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m verbleibt. Ebenso ist dann das Parken am Fahrbahnrand nicht mehr zulässig. Bürgermeister Mußler betonte, dass bisher der Verkehrsraum schwerpunktmäßig auf die motorisierten Fahrzeuge und ein kleiner Teil auf die Fußgänger ausgelegt war. Nun muss mit der neuen Radwegekonzeption der vorhandene begrenzte Verkehrsraum „neu verteilt“ werden. Es sind sowohl die Belange der motorisierten Fahrzeuge, der Fußgänger als auch der Radfahrer zu berücksichtigen. Das Landratsamt hat daraufhin zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren Planungsschritt, ein Konzept für die Ausweisung von Schutzstreifen an den innerörtlichen Landesstraßen sowie die Anbindung an die außerorts anschließenden Radwege erarbeitet. Insgesamt vier Varianten wurden in der Sitzung am Montagabend dem Rat vorgestellt und dienten sozusagen als erste „Richtungsweiser“ für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Nach Empfehlung der Verwaltung und Darstellung aller Bewertungspunkte befürwortete der Gemeinderat die Variante vier, die einen Ausbau der Radschutzstreifen einschließlich Ausbau von Parkplätzen und den Umbau der Bushaltestellen entlang der Friedrichstraße zwischen Friedhof und Ringstraße vorsieht. Auch der Umbau des Knotenpunktes L67/K3713, Kuppenheimer Straße, wurde befürwortet. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bushaltestellen in der Murgtalstraße als barrierefreie Haltestellen mit Führung für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage der vorgestellten Konzeption umgebaut werden. Die Stadtverwaltung wird nun die erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger führen und den Gemeinderat erneut unterrichten. Die detaillierte Sitzungsvorlage mit allen Planungsvarianten und grafischen Darstellungen können Sie im Ratsinfosystem der Stadt Kuppenheim nachlesen unter: https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ - Sitzungen – GR-Sitzung 19.10.2020 – Tagungsordnungspunkt 2.
Im Oktober 2019 wurde in sämtlichen, den Vorgaben entsprechenden Gebäuden eine Trinkwasser-Beprobung durchgeführt. Unter anderem in der Sporthalle der Favoriteschule in Kuppenheim. In diesem Gebäude wurde eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung festgestellt. In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rastatt wurden unverzüglich erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Nutzer der Sporthalle nicht zu gefährden. Sämtliche Duschen wurden gesperrt. Zur Erstellung der vom Gesundheitsamt geforderten Gefährdungsanalyse wurde als Fachplaner das Büro KW2 aus Karlsruhe eingebunden sowie eine ortsansässige Firma mit den kurzfristig notwendigen Arbeiten beauftragt. So wurden kurzerhand Totleitungen rückgebaut, Armaturen an Waschbecken getauscht und die komplette Warmwasserinstallation inklusive Zirkulation und Boiler vom Netz getrennt. Es wurden diverse Maßnahmen und Umbauten geplant und ausgeschrieben, wie beispielsweise der Ersatz des Warmwasserboilers durch eine Frischwasserstation mit Plattenwärmetauscher und Schichtpufferspeicher zur Brauchwassererwärmung und Gebäudeheizung, der Rückbau der Heizungsverteilung inkl. Leitungen, der Rückbau des alten Leitungssystems und vorhandenen Duscharmaturen sowie die Herstellung neuer Zuleitungen inkl. Zirkulation zu den Duschen. Zum Submissionstermin lagen insgesamt vier Angebote vor. Das wirtschaftlichste Bruttoangebot kam von der Firma Jens Donat Servicecenter aus Walzbachtal in Höhe von 69.664,09 €. Es beinhaltete die Ausführung zum Gewerk Heizung / Lüftung / Sanitär zur Sanierung der Sanitär- und Heizungsanlagen in der Sporthalle der Favoriteschule. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu und genehmigte die anfallenden überplanmäßigen Ausgaben. Ebenfalls im Zuge der Überprüfung der Sporthalle durch den Fachplaner wurden weitere überholungsbedürftige Installationen festgestellt. Beispielsweise funktioniert die Lüftung in den Duschen und Nebenräumen nur unzureichend. Zur Vermeidung von Schimmelbildung wurde der Verwaltung empfohlen, diese ebenfalls innerhalb kürzester Zeit zu überarbeiten. Kosten hierfür sind mit ca. 31.200 Euro brutto veranschlagt. Ferner sind die Schaltschrankanlagen bzw. die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in einem schlechten Zustand und sollten ebenfalls saniert werden. Kostenpunkt hierfür sind ca. 5.600 € brutto für die Elektroinstallationen und 30.000 € brutto für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Diese Punkte werden in den kommenden Haushaltsjahren berücksichtigt, um auch künftig den reibungslosen Betrieb der Sporthalle gewährleisten zu können.
Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2007 dem Erlass einer Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt. Gemäß Polizeigesetz können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben polizeiliche Ge- oder Verbote erlassen. Eine solche Polizeiverordnung bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie den Schutz vor Immissionen auf dem Gebiet der Stadt Kuppenheim. Sie ergänzt die Gesetzgebung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die Gemeinden als Ortspolizeibehörden und damit als allgemeine Polizeibehörde sind zum Erlass von Polizeiverordnungen befugt. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes vor allem in den Abend- und Nachtstunden öffentliche Plätze, verfolgt Lärmbelästigungen, geht gegen Verunreinigungen auf den Straßen und gegen unerlaubte Plakatierungen vor. Für den Erlass einer Polizeiverordnung ist der Bürgermeister zuständig. Polizeiverordnungen, die länger als einen Monat gelten sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die derzeitige Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim trat am 02.03.2007 in Kraft und wurde seitdem nicht verändert. Daher stimmte der Gemeinderat zu, die derzeitig gültige Polizeiverordnung den aktuellen Sicherheits- und Ordnungsbedürfnissen der Stadt Kuppenheim anzupassen und neu zu fassen. Neu aufgenommen wurden u. a. Regelungen zum Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten und zur Ablagerung von Grünschnitt in Wald- und Grünanlagen. In die Neufassung wurde u. a. auch ein neuer Abschnitt zur „Bekämpfung von Ratten“ eingefügt. Der neu in die Polizeiverordnung eingefügte Abschnitt regelt beispielsweise, wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden kann, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und welche Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt getroffen werden müssen. Die gesamte Neufassung der Polizeiverordnung finden Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter „Amtliche Bekanntmachungen Kuppenheim“. Die Polizeiverordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Ergänzend zur neuen Polizeiverordnung war es notwendig, für bestimmte öffentliche Bereiche weitere Benutzungssatzungen zu erlassen. So beschloss der Gemeinderat nach intensiver Diskussion Satzungen zur Benutzung von Ballspiel- und Bolzplätzen, Benutzung der Schulgelände, Benutzung der Spielplätze, Benutzung der Sportstätten sowie zur Benutzung des Bürgerparks und der Boule-Anlage der Stadt Kuppenheim zum 01.01.2021. Diese Benutzungssatzungen werden im kommenden Amtsblatt in der Kalenderwoche 44 veröffentlicht.
In der vergangenen Woche wurden in der Karl- und Luisenstraße von einer Fachfirma Parkflächenmarkierungen angebracht. Entsprechend des Gemeinderats-Beschlusses vom 25.03.2019 wird zunächst auf die Aufstellung von zusätzlichen Verkehrszeichen verzichtet. Die Stadtverwaltung bittet darum, beim Parken in den beiden Straßen die Markierungsflächen zu beachten und einzuhalten. Für die Parkplätze am Bürgerpark und in der Karlstraße sowie für die Parkplätze am Ochsengraben und in der Wilhelmstraße sind Dauerparkausweise erhältlich. Die Dauerparkausweise können bei der Stadt Kuppenheim beantragt werden. Die Jahrespauschale beträgt 60 Euro (jeweils vom 01.01. – 31.12.) für ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen. Falls Sie Interesse an einem Dauerparkausweis haben, können Sie sich gerne bei der Stadt Kuppenheim, Frau Armbruster, Tel. 07222 9462-108 oder per E-Mail: sicherheit.ordnung@kuppenheim.de , melden.
In der gemeinsamen öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte aus Bischweier und Kuppenheim wurde eine abgestimmte und gleichlautende Stellungnahme der Stadt Kuppenheim, der Gemeinde Bischweier und des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim zum Bebauungsplan der Stadt Gaggenau „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Gaggenau beschlossen. Das Rechtsanwaltsbüro BENDER-HARRER KREVET, Freiburg, Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, wurde von den Gremien ermächtigt, die Stellungnahme fristgerecht bei der Stadt Gaggenau einzureichen. Die Stadt Gaggenau plant im Bad Rotenfelser Industriegebiet die Ausweisung eines 4,6 Hektar großen Sondergebiets „Metallabfälle-Recycling“ vornehmlich als Erweiterung für die Firma Lang Recycling. Die Stadt Kuppenheim und die Gemeinde Bischweier wenden sich gemeinsam gegen diese Ausweisung. Die beabsichtigten Festsetzungen verstoßen gegen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gaggenau und der Gemeinde Bischweier und gegen den Umgemeindungsvertrag zwischen der Stadt Kuppenheim und der Stadt Gaggenau. Das Vorhaben der Stadt Gaggenau beeinträchtigt in erheblichem Maße Wohngebiete in Oberndorf und in Bischweier. Insbesondere in Oberndorf werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten. Der Lageplan und die Stellungnahme sind unter folgendem Link abrufbar:. https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbpWGFzNd-9RAYPt4N2B2BY
Nach zwei erfolgreichen Runden von „HelferHerzen – der dm-Preis für Engagement“ mit über 2.000 ausgezeichneten Engagierten und der dritten Runde „Herz zeigen!“ im Jahr 2018 mit rund 3.800 Spendenpartnern startete im September 2020 die vierte Runde von HelferHerzen mit der Aktion „Jetzt Herz zeigen!“. Nationaler Spendentag für „Jetzt Herz zeigen!“ Die dm-Sozialinitiative HelferHerzen ging im September in die vierte Runde: Am 28.09.2020 rief dm-drogerie markt zu einem bundesweiten Spendentag auf. dm spendete rund 1,4 Millionen Euro an die ausgewählten Partnerorganisationen. Hierfür haben die Mitarbeiter aus den dm-Märkten individuell ihre eigenen Herzensprojekte ausgewählt, die sie durch die Aktion gerne unterstützen wollten. Der Vielfalt waren hierbei kaum Grenzen gesetzt. Unter den rund 1.750 Spendenpartnern waren Kinderhilfsprojekte, Lebenshilfen, Familienzentren, Diakonie- oder Caritas-Ortsgruppen, Projekte des Deutschen Kinderschutzbundes, Fördervereine und Integrationsprojekte dabei, und darüber hinaus noch viele weitere Organisationen und ehrenamtlich tätige Vereine. Die Jugendfeuerwehr sagt: „Herzlichen Dank!“ Am 12.10.20 durfte die Jugendfeuerwehr Kuppenheim von der Filialleiterin des dm-Marktes in Kuppenheim einen Scheck über 672,78 € entgegennehmen. Wir wurden in diesem Jahr als Spendenpartner für die Kuppenheimer Filiale ausgewählt. Hierfür möchten wir uns von ganzem Herzen beim Team des dm-Marktes Kuppenheim bedanken. Der Betrag wird unsere Jugendarbeit unterstützen. Ein besonderer Dank geht auch an alle Kunden des Kuppenheimer dm-Marktes, welche durch ihren Einkauf am 28.09. erst eine solche großzügige Spendensumme möglich gemacht haben. Herzlichen Dank, Ihre Jugendfeuerwehr
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